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Autor Thema: Antwort auf Widerspruch - Beitragskonto angeblich ungültig  (Gelesen 8611 mal)

s
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Normalweise werden von V über seinen Tod hinaus bezahlte Beiträge auf dessen Konto erstattet. Die Beitragspflicht von C beginnt dann mit dem Tod, so dass keine Doppelzahlung vorkommen sollte.

Hat C denn Bescheide für Zeiten bekommen, als V noch lebte?


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C
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Normalweise werden von V über seinen Tod hinaus bezahlte Beiträge auf dessen Konto erstattet. Die Beitragspflicht von C beginnt dann mit dem Tod, so dass keine Doppelzahlung vorkommen sollte.

Hat C denn Bescheide für Zeiten bekommen, als V noch lebte?

Nein!

V zahlt jahrzehntelang pünktlich seine Beiträge per Lastschriftverfahren. Benachrichtigung über den Tod von V erfolgt, nachdem bereits Beiträge für das zweite Quartal abgebucht wurden. C empfängt Abmeldebestätigung und erhält (als Erbe) die Beiträge für das zweite Quartal (2013) zurück. Danach Funkstille bis Mitte 2014. C wird per Beitragsbescheid aufgefordert Beiträge für alle Quartale zu zahlen. Widerspruch mit Hinweis auf bereits geleistete Zahlung für Quartal 01/2013. Antwort: Beitragsnummer von V ungültig.


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K
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Normalweise werden von V über seinen Tod hinaus bezahlte Beiträge auf dessen Konto erstattet. Die Beitragspflicht von C beginnt dann mit dem Tod, so dass keine Doppelzahlung vorkommen sollte.

Hat C denn Bescheide für Zeiten bekommen, als V noch lebte?

Nein!

V zahlt jahrzehntelang pünktlich seine Beiträge per Lastschriftverfahren. Benachrichtigung über den Tod von V erfolgt, nachdem bereits Beiträge für das zweite Quartal abgebucht wurden. C empfängt Abmeldebestätigung und erhält (als Erbe) die Beiträge für das zweite Quartal (2013) zurück. Danach Funkstille bis Mitte 2014. C wird per Beitragsbescheid aufgefordert Beiträge für alle Quartale zu zahlen. Widerspruch mit Hinweis auf bereits geleistete Zahlung für Quartal 01/2013. Antwort: Beitragsnummer von V ungültig.

Ist V im Zeitraum des Quartals 01/2013 verstorben?

Die Frage ist deshalb gestellt, weil der BS offensichtlich quartalsmäßig abrechnet.

Nach §7 Abs. 2 RBStV ist offensichtlich das Datum entscheidend, an dem die Meldung bei der Rundfunkanstalt oder dem BS einging (ohne Gewähr ob das im Falle von V bzw. C zutrifft).

In Zukunft einfach das Lastschriftverfahren bei der Bank kündigen und bereits gezahlte Beträge bis zur Klärung des Sachverhalts zurückbuchen lassen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Oktober 2014, 18:55 von Konspirativ«

C
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Ist A im Zeitraum des Quartals 01/2013 verstorben?

Wer ist mit A gemeint?
V ist jedenfalls im ersten Quartal verstorben, ja.


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Ist A im Zeitraum des Quartals 01/2013 verstorben?

Wer ist mit A gemeint?


schaust du oben rechts, mit Person A ist ein Platzhalter gemeint


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In Zukunft einfach das Lastschriftverfahren bei der Bank kündigen und bereits gezahlte Beträge bis zur Klärung des Sachverhalts zurückbuchen lassen!
Das Lastschriftverfahren wurde ja bereits im zweiten Quartal '13 gekündigt. Außerdem ist die Rückbuchungsfrist für das erste Quartal längst abgelaufen.


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Ist A im Zeitraum des Quartals 01/2013 verstorben?

Wer ist mit A gemeint?
V ist jedenfalls im ersten Quartal verstorben, ja.

Vermutlich wurde das Konto V nach der Meldung von C gelöscht.

Wenn der BS keine Daten mehr darüber hat, dann sollte C in der Tat die alle Unterlagen mit Beweis auf die Quartalszahlung 01/2013 dem BS übersenden.



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Vermutlich wurde das Konto V nach der Meldung von C gelöscht.

Wenn der BS keine Daten mehr darüber hat, dann sollte C in der Tat die alle Unterlagen mit Beweis auf die Quartalszahlung 01/2013 dem BS übersenden.

Auf der Seite zuvor konnte ich dank User "ss32" herausfinden, dass dem BS die Beitragsnummer sehr wohl noch bekannt sein dürfte! Da fragt man sich schon: "Welches Spiel wird hier eigentlich gespielt?"
 


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Auf der Seite zuvor konnte ich dank User "ss32" herausfinden, dass dem BS die Beitragsnummer sehr wohl noch bekannt sein dürfte! Da fragt man sich schon: "Welches Spiel wird hier eigentlich gespielt?"

Nein, ob die Nummer noch bekannt ist, weiß man nicht. Durch das Formular kann man nur herausfinden, ob so eine Nummer überhaupt existieren könnte. Das war zur Überprüfung gedacht, ob ein Übermittlungsfehler bei der Nummer vorlag.


Ein Hinweis der Form "Für diese Wohnung wurde der Beitrag für den Zeitraum Januar-März 2013 bereits vom verstorbenen V (voller Name) unter der Beitragsnummer x geleistet" sollte das Problem eigentlich lösen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Oktober 2014, 00:04 von Bürger«

C
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Ein Hinweis der Form "Für diese Wohnung wurde der Beitrag für den Zeitraum Januar-März 2013 bereits vom verstorbenen V (voller Name) unter der Beitragsnummer x geleistet" sollte das Problem eigentlich lösen.

OK! Danke!

Ein ähnlicher Satz stand ja bereits im Widerspruch! Nur der Name fehlte halt. Beitragsnummer sei aber leider ungültig.


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