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Autor Thema: Zwangsanmeldung trotz Rücksendung des Antwortbogens - Zahlungsstreik zu riskant?  (Gelesen 1871 mal)

L
  • Beiträge: 3
Hallo liebe GEZ-Boykotteure,

alles rein fiktiv.

Seit Person XY zwangsangemeldet wurde und angeblich Ratenzahlung vereinbart hätte, überlege sie, sich euch anzuschließen. Denn das kann ja irgendwie nicht mit rechten Dingen zugehen.

Allerdings ist ihr Fall hier noch nie diskutiert worden: Nach dem zweiten Schreiben der GEZ hat sie den unterschriebenen Antwortbogen zurück gesendet (weil sie dachte, dass es keine Chance gibt, drumrum zu kommen). Zeitgleich muss die GEZ ihre „Zwangsanmeldung“ in die Post gegeben haben, die am nächsten Arbeitstag im Briefkasten war. Eine Bestätigung ihrer „echten“ Anmedung hat sie nie erhalten.

 

Was könnte sie jetzt tun? Vermutlich könnte sie die Zwangsanmeldung akzeptieren und die geforderten Beträge zahlen.

    Was aber, wenn sie nicht zahlen, sondern klagen möchte? Theoretisch haben sie ja ihre Unterschrift...

    Welche Briefe werden Sie ihr vermutlich noch schicken, wenn sie nicht reagiert?

    Und: Für den Zeitpunkt ihrer Entscheidung am wichtigsten: Wann kommt die erste „Verteuerung“ (Bearbeitungsgebühr o. ä.) / der Beitragsbescheid?

 

Zur Besseren Nachvollziehbarkeit habe ich hier alle Briefe und deren wesentlichen Inhalt aufgelistet:

    1. Brief (Ende Mai), Betreff: Betreff: Für alle – von allen: Der Rundfunkbeitrag

        Inhalt: Allgemeines zu „jede Wohnung muss zahlen“ incl. Antwortformular

    2. Brief (Anfang Juli), Betreff: Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag

        Inhalt ähnlich wie 1. Brief, letzter Satz: „Sollten Sie uns nicht innerhalb von vier Wochen antworten, gehen wir davon aus, dass eine Anmeldung für diese Wohnung erforderlich ist. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit Zahlungsinformation.“

    3. Brief (Anfang August), Betreff: Bestätigung Ihrer Anmeldung

        ...Zwangsanmeldung... (Brief finde ich leider gerade nicht wieder :-/)

    4. Brief (Anfang September), Betreff: Zahlung der Rundfunkbeiträge

        Inhalt: Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart. ...sinngemäß: 50€ fällig am 15.9.14...

    5. Brief (Anfang Oktober), Betreff: Zahlung der Rungfunkbeiträge

        Inhalt: Ihre Rundfunkbeiträge und die nächste Rate sind zum 15.10. fällig. Berücksichtigen Sie bitte, dass die aktuelle Forderung weitere offene Beträge enthält (...konnten keinen Ausgleich feststellen...) Bitte zahlen Sie ... 153,94 Euro...Kontostand im September: -359,60€, Rundfunkbeiträge Sept-Nov 2014 -53,95€; offener Gesamtbetrag: 413,54€]

 
Vielen Dank für alle Erfahrungen und Ratschläge!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Oktober 2014, 23:13 von René«

g
  • Beiträge: 181
Frau XY kann sich an den BS bzw. die LRA wenden und formlos um die Zusendung eines Beitragsbescheids bitten.
oder Frau XY wartet ab, wann der Bescheid kommt, ist schwierig einzuschätzen, durchaus möglich, dass davor nochmal ein grimmigeres Mahnschreiben kommt.


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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Vorab:
Ob "freiwillig" oder "zwangsweise" angemeldet,
dürfte für den weiteren Lauf keine wesentliche Rolle spielen.



Welche Briefe werden Sie ihr vermutlich noch schicken, wenn sie nicht reagiert?

Person XY befindet sich augenscheinlich auf einem weitestgehend regulären Weg - so ziemlich am Anfang...
...und sollte sich schon jetzt eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Oktober 2014, 00:12 von Bürger«
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