Person A möchte sich erst einmal recht herzlich für die bis jetzt eingegangen Meinungen bedanken.
A erwägt die gesetzte Frist von 3 Wochen so wie erneute Post von "BS" abzuwarten, um dann entsprechend mit neu gesammelten Erkenntnissen weiter gegen "BS" vor zu gehen.
Folgendes Schreiben des "BS" wird Person A dann hier wieder bekannt geben!
"PersonX" :"Ignorieren oder eine Aufforderung senden, welche eine Aufforderung zur Unterlassung enthält,..."
"Person A" :Eine Aufforderung zur Unterlassung mit Androhung einer Klage,so wie die ausdrückliche Bitte um eine "deutliche" Erklärung der Gesetzesgrundlage(falls Diese überhaupt existiert!) wurde schon vor Monaten von Person A an "BS" gestellt....auch dieses Schreiben wurde einfach ignoriert...KEINE Antwort !
Möglichkeit 2 liest sich nicht schlecht und kommt mit in die engere Auswahl bei der Verfassung des nächsten Schreibens an "BS"
;-)
"Konspirativ" :- "Wenn sich der Widerspruch von A gegen den Beitragsbescheid rein sachlich nur auf die Befreiung wegen Bezug von Arbeitslosengeld bezog, dann könnte dieser
jetzt rechtskräftig geworden sein."
- "Ja, Person A soll sich einen
rechtsmittelfähigen Bescheid zuschicken lassen und darauf bestehen, dass dieser auch die
formalen Vorraussetzungen für einen Verwaltungsakt erfüllt. Danach kann A einen Widerspruch gegen den Beitragsbescheid hier aus dem Forum verwenden.
Person A :- Person A glaubte zu wissen das maschinell erstellte Schreiben,also ohne Stempel und Unterschrift, NICHT beschlussfähig bzw. rechtskräftig sind !??
Irrt Sie hier??
- ALLE Schreiben von Person A (natürlich per Einschreiben gesendet) in Bezug auf
Zwangsanmeldung, Ablehnung, Widerspruch und Aussetzung wurden bis HEUTE von "BS"
einfach ignoriert.A fragt sich ob und wie man auf so viel Frechheit und Ignoranz reagieren sollte.
Edit "Bürger":
Bitte auf die Bezeichnung "Firma" verzichten, wenn die im Namen und Auftrag der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten tätig werdende "nicht-rechtsfähige Verwaltungseinrichtung" des "Beitragsservice" gemeint ist. Der Begriff "Firma" führt zu Irritationen, da dies dann verkürzt und fälschlicherweise gleichgesetzt wird mit der These, dass man ja gar keinen "Vertrag" eingegangen und insofern auch nicht zahlungspflichtig sei.
Siehe hierzu bitte auch
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html
Aus vorgenannten Gründen wurde an den entsprechenden Stellen die Bezeichnung "Firma B" ersetzt durch "BeitragsService" bzw. abgekürzt "BS".
Danke für das Verständnis & die zukünftige Berücksichtigung.