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Autor Thema: Zweimal gleichzeitig zur Zahlung des Rundfunkbeitrags aufgefordert.  (Gelesen 1814 mal)

A
  • Beiträge: 1
Zunächst einmal meine Grüße an alle Mitstreiter.

Hier ein fiktiver Fall:

Seit Wochen erhalten Herr A und dessen Frau B regelmäßig Mahnungen zur Zahlung von Rundfunkgebühren.
Frau B und Herr A leben gemeinsam im selben EFH.
Gezahlt werden muss doch aber nur für einen Haushalt - oder?

Würden beide bezahlen, hätten die doch doppelt abkassiert.

Kann A bzw. B diese doppelte Abzocke als Widerspruch anführen?


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 06:27 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.746
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Ausgehend davon, dass es in vorgenanntem fiktiven Fall nicht um Rundfunkgebühren, sondern um Rundfunkbeiträge geht:

Frau B und Herr A leben gemeinsam im selben EFH.
Gezahlt werden muss doch aber nur für einen Haushalt - oder?
...genau, so sagt es der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Würden beide bezahlen, hätten die doch doppelt abkassiert.
Kann A bzw. B diese doppelte Abzocke als Widerspruch anführen?
A bzw. B könnten das zwar "anführen", hätte aber wohl wenig Relevanz, da es A bzw. B obliegt, dem "Beitragsservice" die Anmeldedaten entsprechend "anzuzeigen" - und so eine Doppeltzahlung zu vermeiden.

Person B müsste dann ggf. auf Person A verweisen und deren Beitragsnummer angeben.
Diese Informationen finden sich aber auch unter www.rundfunkbeitrag.de und sind nicht Aufgabe dieses Forums.
Zudem ist das Thema doppelter Anmeldung/ Forderung etc. schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt und mit ein bisschen Sucharbeit auch auffindbar - der Suchbegriff "doppelt" liefert ausreichend Material ;)


Für den weiteren Verlauf bitte auch die Suchfunktion des Forums bemühen und insbesondere eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Zur Vermeidung mehrfacher Diskussion bereits behandelter Themen und somit zur Wahrung der Übersicht des Forums bleibt dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis + alles Gute weiter.


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