Also einmal Klarstellung.
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Im anschließenden Geschäftsbericht für 2014 hat der Beitragsservice formuliert: Eine Anmeldung "durch" den Beitragsservice.
Daraufhin erfolgte an den RBB Berlin im Hinblick auf Unmöglichkeit dieser "Geschäftsführung ohne Auftrag" mangels Status der Rechtspersönlichkeit:
Die Aufforderung, den Gesamtvorgang zu annullieren und von Null neu zu beginnen (siehe Kurzwiedergabe des Inhalts weiter oben in diesem Thema).
Das endgültige Schreiben mit allen rechtlichen Ausführungen ist etwa 2 Seiten lang. Es ist öffentlich zugänglich, aber nicht völlig kostenfrei. Werbung für Kostenpflichtiges in eigener Sache gehört nicht in ein Forum.
Die Aufforderung erfolgte Mitte August 2016 an die Intendantin persönlich. Hier gilt grundsätzlich, alle Post an die Intendanten persönlich zu richten. Diese leiden richtiggehend darunter, soll es heißen: Wohltäter-Image und Prestige verfallen hausintern?
Betreff: Beispielsweise:
"Infosteuer" mit "Steuerkonto" .... (Ihre Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag", "Beitragsnummer")
Und wenn angerufen wird bei der Sender.Anstalt:
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"Bitte verbinden Sie mich mit Ihrer Außenstelle des Finanzamts."
"WAS?"
"Sie nennen das Beitragsservice. Aber ich hasse Heuchelei."
Das ist sehr image-bildend. Sie haben dann Wiedererkennungswert bei späteren Anrufen: "Sie haben bereits einen Vorgang. Reichen Sie Ihre Frage schriftlich ein und Sie erhalten dann Antwort."
Also...
... "Scheint bei Ihnen gerade die Sonne?" - "Reichen Sie Ihre Frage bitte schriftlich ein und Sie erhalten dann Antwort." ...
...
Nun zurück zum Ernst der Sache: Aufforderung an die Intendantin persönlich, Frau S....
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Nochmals, Sie finden den Kerninhalt weiter oben in diesem "Thema" / "Faden" / "thread".
Frist 1 Monat. Diese ist nun in etwa um.
Nun September 2016 folgt: Aufforderung wegen eigener Geschäftsführung ohne Auftrag
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"den Spieß umdrehen"...
Ein Brief, der einen Betrag ... Euro in Rechnung stellt für eigene Geschäftsführung ohne Auftrag,
darin alle Rechtsfehler der Sender-Anstalt (der Kölner Service ist ja für Außenwirkung inexistent mangels Rechtspersönlichkeit).
Die landesrechtlichen Ermächtigungen für Außenwirkung sind unmaßgeblich, weil entgegenstehendes Bundesrecht stärker ist.
Nun zum Brief: Aufhebungsaufforderung - befristet.
Bitte, den Betrag von
Euro dem "Steuerkonto" (Tarnbezeichnung "Beitragskonto") gutzuschreiben.
... deckt den Betrag für ab 1. 1. 2013 bis Jahr X in alle Zukunft.
Nach Fristablauf kann beim Amtsgericht auf Zahlung geklagt werden.
Die rechtlichen Konsequenzen für den Anspruch der Rundfunkangabe sind bei richtigem Vorgehen recht lustig.
Auch hierfür gilt:
Für das Brief-Beispiel ist in diesem kostenfreien Forum nicht der richtige Platz. Aber mit dieser Grundidee sollte Ihr Anwalt den Text für Sie zu entwerfen schaffen für maximal 100 Euro und dürfte wohl dazu bereit sein. Wenn 10 000 Leute das machen, könnte sich etwas rühren.