Liebe boykott-Gemeinde,
ich habe bereits die Suchfunktion bedient und auch hilfreiche Beitraege zu meiner Frage gefunden, dennoch bin ich noch etwas ratlos darueber, wie im Fall von Person X genau zu verfahren ist:
X ist wie viele hier seit Einfuehrung des Beitragsservice "angemeldet", hat sich von dem Umstand aber nie sonderlich stoeren lassen und stattdessen abwartend und nichtzahlend verharrt, um zu sehen, wie sich die Sache entwickelt. X war dann vom September letzten Jahres bis zum September diesen Jahres im Ausland und hat die eigene Wohnung, in der X gemeldet ist, untervermietet.
Natuerlich lag hier nach X' Rueckkehr ein Riesentapel Bescheide/Zahlungsaufforderungen/Zahlungserinnerungen vor, die eine Nachbarin gesammelt hatte und die X zum Teil ungeoeffenet entsorgt hat. Nur das juengste Schreiben vom 1. September 2014, einen Festsetzungsbescheid als "Voraussetzung fuer die Zulaessigkeit der Zwangsvollstreckung", hat X aufbewahrt, und wollte sich darum kuemmern, wenn X Zeit haette, hat es aber natuerlich wieder liegenlassen, bis jetzt schlussendlich eine Mahnung vom 1. Oktober 2014 mit Androhung von Vollstreckungsmassnahmen ankam.
X' Problem ist also, dass X es bis jetzt versaeumt hat, jemals auf irgendeine Weise auf die Schreiben des Beitragsservice mit Widerspruch zu reagieren und jetzt kalte Fuesse kriegt, wie mit der Mahnung zu verfahren ist, zumal X die vorangegangenen Schreiben nicht dokumentiert hat.
ALLERDINGS, und vielleicht spielen diese Faktoren ja eine Rolle fuer die Argumentation,
- war X vom September letzten Jahres an zwoelf Monate im Ausland, hat also erstens nicht hier gewohnt (war aber gemeldet) und KONNTE auf die Bescheide aus dem Zeitraum eigentlich gar nicht fristgemaess reagieren (allerdings gab es ja ab Anfang 2013 bereits Schreiben, die X noch erhalten, aber ignoriert hat)
- stoert es X, dass X mit falscher Anrede (Herr statt Frau) und nicht korrektem Namen angeschrieben wird (X hat einen auslaendischen Vor und- Nachnamen, der regelmaessig von irgendwelchen Behoerden falsch interpretiert wird), X fuehlt sich also echt nicht angesprochen
Kann jemand helfen, ein in X' Situation angemessenes Schreiben aufzusetzen, oder erklaeren, wie in beschriebenem Fall am besten zu argumentieren ist?
Vielen Danke fuer's Lesen!