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Autor Thema: Nach einem Jahr zurueck in Deutschland - wie auf Mahnung reagieren?  (Gelesen 7411 mal)

b
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Liebe boykott-Gemeinde,

ich habe bereits die Suchfunktion bedient und auch hilfreiche Beitraege zu meiner Frage gefunden, dennoch bin ich noch etwas ratlos darueber, wie im Fall von Person X genau zu verfahren ist:

X ist wie viele hier seit Einfuehrung des Beitragsservice "angemeldet", hat sich von dem Umstand aber nie sonderlich stoeren lassen und stattdessen abwartend und nichtzahlend verharrt, um zu sehen, wie sich die Sache entwickelt. X war dann vom September letzten Jahres bis zum September diesen Jahres im Ausland und hat die eigene Wohnung, in der X gemeldet ist, untervermietet.

Natuerlich lag hier nach X' Rueckkehr ein Riesentapel Bescheide/Zahlungsaufforderungen/Zahlungserinnerungen vor, die eine Nachbarin gesammelt hatte und die X zum Teil ungeoeffenet entsorgt hat. Nur das juengste Schreiben vom 1. September 2014, einen Festsetzungsbescheid als "Voraussetzung fuer die Zulaessigkeit der Zwangsvollstreckung", hat X aufbewahrt, und wollte sich darum kuemmern, wenn X Zeit haette, hat es aber natuerlich wieder liegenlassen, bis jetzt schlussendlich eine Mahnung vom 1. Oktober 2014 mit Androhung von Vollstreckungsmassnahmen ankam.

X' Problem ist also, dass X es bis jetzt versaeumt hat, jemals auf irgendeine Weise auf die Schreiben des Beitragsservice mit Widerspruch zu reagieren und jetzt kalte Fuesse kriegt, wie mit der Mahnung zu verfahren ist, zumal X die vorangegangenen Schreiben nicht dokumentiert hat.


ALLERDINGS, und vielleicht spielen diese Faktoren ja eine Rolle fuer die Argumentation,

- war X vom September letzten Jahres an zwoelf Monate im Ausland, hat also erstens nicht hier gewohnt (war aber gemeldet) und KONNTE auf die Bescheide aus dem Zeitraum eigentlich gar nicht fristgemaess reagieren (allerdings gab es ja ab Anfang 2013 bereits Schreiben, die X noch erhalten, aber ignoriert hat)

- stoert es X, dass X mit falscher Anrede (Herr statt Frau) und nicht korrektem Namen angeschrieben wird (X hat einen auslaendischen Vor und- Nachnamen, der regelmaessig von irgendwelchen Behoerden falsch interpretiert wird), X fuehlt sich also echt nicht angesprochen


Kann jemand helfen, ein in X' Situation angemessenes Schreiben aufzusetzen, oder erklaeren, wie in beschriebenem Fall am besten zu argumentieren ist?

Vielen Danke fuer's Lesen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2014, 13:38 von bruni«

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Sollten die Namen tatsächlich falsch sein, das gab es hier auch schon mal als Thema und war wohl nicht relevant
Falscher Name im Adressfenster
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9371.msg65165.html#msg65165

Die Frage weil ja bisher keine Reaktionen erfolgten.
Sind die Bescheide nachweislich zugestellt? Wenn nicht kann Person X ... alles zurückweisen und sich die Bescheide nochmal zu senden lassen. -> Der Link dazu steht auch oben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2014, 04:25 von Bürger«

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Wie sind die Bescheide bei der Nachbarin gelandet?
Wenn die Wohnung untervermietet war, hätte die Post doch beim Untermieter landen müssen. Der wäre im übrigen auch für diese Zeit beitragspflichtig.

Was die aufgelaufenen Bescheide angeht, könnte X entweder behaupten, sie nicht erhalten zu haben. Geht ja auch schlecht, wenn er gar nicht da wohnt; und eine sammelwütige Nachbarin ist auch nicht selbstverständlich.
Oder er könnte unter Verweis auf seine Abwesenheit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und dann gegen alles Widerspruch einlegen.

Am stressärmsten wäre wohl, die unverständliche Mahnung zum Anlass zu nehmen, um beim BS um erneute Zusendung der während des Auslandsaufenthalts verlorengegangen Briefe zu bitten.


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Wurde von dem Untermieter von X während der Abwesenheit von X bereits ein Beitrag gezahlt, kann X, das dem Beitragsserivce unter Angabe der Teilnehmerummer des Untermieters so melden.

Dann gilt die Beitragspflicht erst wieder ab September/Oktober oder wann eben der Untermieter ausgezogen ist.

X hat dann also noch genügend Zeit, sich gedanken über zahlen oder widerstand machen.  ;)


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Ok, vielen lieben Dank für die Vorschläge.

Zu den Unklarheiten: Die Nachbarin ist eine enge Freundin, weshalb abgemacht war, dass der Untermieter an X gehende Post einfach in ihren Briefkasten legt.
Der Untermieter ist noch an seinem alten Wohnort gemeldet und zahlt dafür bereits den Rundfunkbeitrag, allerdings ist es wahrscheinlich ohnehin so, dass die gemeldete Person die gebührenpflichtige ist, auch wenn sie sich woanders aufhält, oder...?



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Es verhält sich in einem fiktiven Fall so.

Fall1
Hat sich ein möglicher Untermieter an zwei Wohnungen gemeldet, dann würde für beide Wohnung der Beitrag anfallen, falls diese nicht bereits jeweilt durch einen weiteren Mitbewohner gezahlt oder zahlen wären.

Fall2
Hat sich ein möglicher Untermieter nicht an zwei Wohnungen gemeldet, sondern nur an einer dann würde er nur an einer Wohnung zahlen, wenn dort noch keiner zahlt.

Fallzusammenfassung
Da nur 1 Beitrag je Wohnung anfällt, haften laut den Regeln alle Bewohner zusammen, wie das Innenverhältnis der Bewohner zueinander aussieht ist nicht von Bedeutung. Der BS hält sich an die Bewohner wo der BS die Daten kennt.

-> durch die mögliche Abwesenheit aber nicht sicher erfolgte Abmeldung hat sich aus Sicht des BS keine Änderung für die fiktive Wohnung gegeben. Es besteht für diese Wohnung daher wahrscheinlich seit 1.1.2013 ohne Unterbrechung eine angebliche Beitragsschuld. Weil die Person A wahrscheinlich nie reagiert hat, sind aus Sicht von BS bisher zugestellte Beitragsbescheide zwischenzeitlich rechtskräftig geworden, und wurden oder werden zur Vollstreckung gegeben. Dagegen würde nur helfen, zu bestreiten, dass diese Bescheid überhaupt angekommen wären.
Der Nachweiss dass diese möglichen Bescheide tatsächlich angekommen sind ist durch die jeweilige Rundfunkanstalt auf Aufforderung zu erbringen, kann auch durch Gericht angeordnet werden, können diese das nicht, so sind die Vollstreckungen hinfällig. Anders sieht es aus, wenn diese das tatsächlich nachweisen können. Die Aussage, wegen der 3 Tage hat vor Gericht im Normalfall keinen Bestand, weil es dazu bereits Urteile gibt.

Der einfachere Weg könnte sein, damit diese Spiel zukünfig vielleicht einfacher läuft direkt auf Bescheide mit einer Zurückweisung und Widerspruch zu reagieren.


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Der Untermieter ist noch an seinem alten Wohnort gemeldet und zahlt dafür bereits den Rundfunkbeitrag, allerdings ist es wahrscheinlich ohnehin so, dass die gemeldete Person die gebührenpflichtige ist, auch wenn sie sich woanders aufhält, oder...?

Nein, beitragspflichtig ist der tatsächliche Inhaber (=volljähriger Bewohner) der Wohnung. Das wäre in diesem Fall der Untermieter.

Allerdings wird erstmal der Gemeldete als Inhaber vermutet. Das kann man (z.B. durch den Untermietvertrag) widerlegen.

Wenn in der alten Wohnung des Untermieters jemand anders wohnt, gilt für diese dasselbe. Wenn er in der Zeit allerdings beide Wohnungen genutzt hat, ist er doppelt beitragspflichtig.


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Person A sollte dann wohl am besten damit argumentieren, mindestens im letzten Jahr gar nicht in Deutschland gewohnt zu haben und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Ist denn generell davon abzuraten, das Ganze telefonisch zu klären, d.h. erstmal die Situation zu erklären, um die Wiedereinsetzung zu erreichen, und fortan schriftlich auf die Bescheide, Aufforderungen etc. zu reagieren? Vom Hörensagen sind die durchaus auch mal kulant am Telefon, oder ist das ein Irrglaube?


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Hallo alle,

vielleicht kann noch jemand schnell seinen Senf zur Tauglichkeit dieses Widerspruchs angeben, bevor er morgen verschickt wird:



[Absender]

An:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

[Datum]

Per Einschreiben mit Rückschein
Vorab als PDF per E-Mail an: service@rundfunkbeitrag.de



[Beitragsnummer]
Widerspruch gegen Ihre Mahnung vom 1.10.2014 über 395,18 EUR



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich der oben bezeichneten Mahnung widerspreche, da diese aus nachfolgenden Gründen unberechtigt ist:

Ich bin seit September 2013 für zwölf Monate nachweislich im Ausland wohnhaft gewesen und habe sämtliche in dem Zeitraum versandte Beitragsbescheide des Beitragsservice nicht erhalten.

Ich beantrage daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und die erneute Zusendung der Bescheide aus dem Zeitraum meiner Abwesenheit, auf die ich angemessen reagieren werde. Dies schließt die Rücknahme Ihrer Mahnung sowie der Mahngebühren ein.

Bitte teilen Sie mir innerhalb von drei Wochen ab Zugang dieses Einschreibens mit, was Ihre Überprüfung ergeben hat. Sollten Sie an der ursprünglichen Mahnung festhalten, so bitte ich Sie um eine nachvollziehbare und verständliche Erläuterung, warum sie in Ihren Augen korrekt ist.


Mit freundlichen Grüßen


XXX


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Zitat
Ich bin seit September 2013 für zwölf Monate nachweislich im Ausland wohnhaft gewesen und habe sämtliche in dem Zeitraum versandte Beitragsbescheide des Beitragsservice nicht erhalten.

Versuch macht kluch! ;)

Wenn A sich für 12 Monate nachweislich im Ausland aufhielt, wieso hat sie dann Kenntnis von irgendwelchen Beitragsbescheiden? ;)

Es ist wirklich immer erstaunlich, wie sich Leute plötzlich in die Hose machen und unbedingt einen Beitragsbescheid wollen?

Was willste mit dem Fetzen? Klopapier ausgegangen oder wie?  >:D


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Widersprochen wird Bescheiden, nicht Mahnungen.
Auch zurücknehmen kann die Behörde nur einen Bescheid und keine Mahnung.


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@Konspirativ: Naja, wenn jetzt plötzlich eine Mahnung mit Verweis auf Forderungen ab 04.2014 eintrudelt, sind doch aus deren Sicht auch Bescheide eingegangen.

Und warum so gehässig??


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@Konspirativ: Naja, wenn jetzt plötzlich eine Mahnung mit Verweis auf Forderungen ab 04.2014 eintrudelt, sind doch aus deren Sicht auch Bescheide eingegangen.

Und warum so gehässig??

Ich bin doch nicht gehässig. Das ist nur mein GEZ-Humor!  >:D

Die Frage ist, was A mit den Bescheiden will?
Widersprechen und klagen? Ok, dann machts Sinn. ;)
Ob A damit Erfolg hat und neuen Bescheid bekommt ist ja nicht sicher.
Zudem steht in einer Mahnung ja nichts von Bescheiden.

Wenn A einen wasserdichten Beweis für den Aufenthaltsaufenthalt hat, dann ist sie doch eh auf der sicheren Seite. Was nachweislich nicht zugestellt ist wird auch nicht rechtskräftig.

A kann jetzt dem BS schreiben oder anrufen und um neue Bescheide bitten. Der BS will dann eh den Beweis haben. Wie ss32 schon schrieb. Widerspruch nicht nötig.



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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zudem steht in einer Mahnung ja nichts von Bescheiden.

In den Mahnungen steht sehr wohl etwas von "Bescheiden" ;)

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835


Quelle:
Widerspruch eingelegt -> normaler Antwort Brief -> Mahnung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11452.msg77427.html#msg77427



Der nachweisliche, "pro-aktive" Hinweis, dass der oder die betreffende/n Bescheide augenscheinlich nicht (nachweislich) zugestellt wurde/n, ist das Entscheidende und erspart jedenfalls eine unnötige weitere Verkomplizierung des weiteren Verlaufs für Person A.
Sich mit dem Gerichtsvollzieher ausseinanderzusetzen, macht es ja für den Durchschnittsbürger nicht gerade einfacher ;)

Zwischenzeitlich kann Person A sich eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen...
...und ihre Vorgehensweise gegen die bisherigen und alle zukünftigen Forderungen in "Ruhe" ausarbeiten ;)


Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

umfangreiche Info-/ Linksammlung
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Wünsche frohen Mut, Besonnenheit & gutes Durchhaltevermögen ;)


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www.rundfunk-frei.de

K
  • Beiträge: 234
Zitat
In den Mahnungen steht sehr wohl etwas von "Bescheiden" ;)

Tatsächlich Bürger! :D

Werde mich sofort beim BS beschweren, warum bei mir 4 Euro Mahngebühr berechnet werden und nicht auch 1,87 Euronen. ;) >:D


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