Was ist denn die Alternative für Leute, die nicht klagen wollen oder können, aber auf Zeit schinden setzen, bis eine der anhängigen Klagen endlich Erfolg bringen könnte?
Nach Lage der Dinge wird von den Gerichten in 1. Instanz alles niedergebügelt und die Argumente gehen aus. Nur um des Widerspruchs Willen und auf Aussetzung des Vollzugs eine aussichtlose Klage gegen den RGebStV zu führen, 105 Euro in den Sand zu setzen, scheint auch nicht sinnvoll.
Was passiert danach? Wer Geld hat klagt evtl. weiter (ab 2. Instanz besteht Anwaltspflicht) und wer keins hat der einigt sich mit denen schließlich und zahlt.
Langsam, bitte...
Die Entscheidung z.B. des durchaus beachtenswerten Muster-Verfahrens am VG Freiburg steht immer noch aus...
VG Freiburg - 02.04.2014 - Verwaltungsklage, Prof. Dr. jur. Koblenzer (Gutachtenersteller + Fachmann!)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8639.msg62394.html#msg62394Man darf gespannt bleiben...
Im Übrigen wäre auch für Kläger in der 1. Instanz zu prüfen, inwiefern eine
Aussetzung ihres eigenen Verfahrens auf Antrag und mit Verweis auf dieses oder zukünftige Verfahren - insbesondere in höheren Iinstanzen - möglich ist und Auschub gewähren kann...
...vielleicht sogar bis zur letztinstanzlichen Entscheidung am BVerfG - oder gar erst auf europäischer Ebene.
Nach meinem Veständnis könnte auf diese Weise jemand bei geschickter Durchführung mit ~105€ Gerichtskosten für die 1. Instanz mglw. die nächsten Wochen/ Monate/ Jahre "mitschwimmen", bis endlich vor der letzten Instanz entschieden wird...Person A ist der Meinung, daß nicht die Gerichte mit aussichtslosen Klagen bombadiert werden sollten, sondern daß die Staatsanwaltschaften mit Anzeigen ob der Praktiken des BS die Ermittlungen aufnehmen müssen.
Das Urteil Tübingen zeigt nur eine weitere Möglichkeit auf, um sich gegen die Praktiken des BS erfolgreich zu wehren.
Nicht mehr und nicht weniger.
Sich in Widersprüchen darauf zu berufen ist genauso "wachsweich" wie den Klageweg einzuschlagen.
Die Urteile der Gerichte spielen doch nur dem BS/GEZ medienwirksam in die Hände, zumal die Klagen in der Öffentlichkeit verpuffen. Eine effektivere Strategie ist, das Urteil Tübingen dazu zu nutzen, tatsächlich die Nichtigkeit der Bescheide feststellen zu lassen.
Kann man alles machen -
ergänzend/ parallel zu den Anfechtungsklagen - bzw. wohl sogar mittels dieser...
Jedenfalls sind die (Anfechtungs-)Klagen wichtig - kommen aber durch die Verschleppung auch erst jetzt so richtig "in die Gänge".
Ob diese überall so lapidar abgetan werden wie in Potsdam und anderswo, steht in den Sternen (vgl. eben auch z.B. VG Freiburg...)
Und ob dies
tatsächlich oder nur
vermeintlich "medienwirksam in die Hände" von ARD-ZDF-GEZ spielt, ist so leicht nicht auszumachen. Es könnte auch nach hinten losgehen...
Wenn es auch den Anschein haben mag, dass die Klagen
"in der Öffentlichkeit verpuffen", so werden sie sehr wohl intern wahrgenommen - und sind ein wichtiges Signal der immensen Akzeptanz- und somit auch Legitimationskrise von ARD-ZDF-GEZ und der Landesmedienpolitik.
Sind sie das wirklich [Anm. Mod.: nichtig], dann sieht Person A in der Tat mehrere Tatbestandsmerkmale für Betrug, Erpressung, Nötigung ect. in schweren Fällen erfüllt und zwar mit VORSATZ.
Eine Anzeigenflut bei den Staatsanwaltschaften unter gleichzeitiger Miteinbeziehung der Medien erzeugt in der Öffentlichkeit weitaus mehr Beachtung als sinnlose Klagen und kostet nur Zeit und kein Geld.
Die Klagen sind - wie schon zuvor und auch andernorts im Forum eingehend erläutert - nicht
"sinnlos".
Ergänzende Maßnahmen sind nicht ausgeschlossen...
...bedürfen wohl aber (um nicht selbst "sinnlos" zu werden) ebenfalls juristischer Prüfung.
Die StA´s sind verpflichtet, allein schon des öffentlichen Interesses wegen. Dies scheint Person A die einzige sinnvolle und medienwirksame Vorgehensweise gegen den BS zu sein.
Es gibt keine
"einzige sinnvolle und medienwirksame Vorgehensweise".
Es gibt ein ganzes Sortiment an Bausteinchen im bunten Mosaik des Widerstands...
...*alle* Register müssen gezogen werden.
Und es geht ja auch nicht gegen den
"BS" oder die
"Bescheide" ansich...
...sondern gegen den sog. "Rundfunkbeitrag" und dessen
Rechtsgrundlage im Allgemeinen.
Nur eben über den "Umweg" der Anfechtung einzelner Bescheide...
Warum? Der BS ist in der Pflicht die Vorwürfe zu entkräften und nicht das Volk deren Bescheide und Machenschaften.
Wir drehen den Spiess um!
Wie gesagt: Ergänzend zu den Anfechtungsklagen...
...und sicher mit juristischem Beistand
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::1. Mal angenommen Person A würde [...] Widerspruch gegen einen Bescheid etc. einlegen, wäre dann gleichzeitig eine Feststellungsklage vor Gericht möglich oder nur entweder/oder?
Viele Kläger am VG Potsdam hatten meinem Verständnis nach
sowohl Anfechtsklagen als auch Feststellungsanträge laufen - wurden hierzu auch befragt, ob sie an ihren
Feststellungsanträgen festhalten wollen - mit dem Hinweis des Gerichts, dass diese
eigentlich auch mit der Anfechtungsklage abgehandelt werden - sich aber bei Aufrechterhaltung wohl
vor allem *kostensteigernd* auf den Streitwert und somit auch auf die Verfahrenskosten auswirken würden. vgl. u.a.
Massenverfahren vor dem VG Potsdam 19.08.2014 > Protokoll eines Beobachtershttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10862.0.html bzw.
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/2014/08/wahlzeit-bestandsaufnahme-ausfuhrliches.htmlsowie
Protokoll zur Massenverhandlung in Potsdamhttp://presse-und-informationsfreiheit.blogspot.de/2014/08/protokoll-zur-massenverhandlung-in.htmlZum Thema Anfechtungs- vs. Feststellungsklage gibt es bereits umfangreiche Abhandlungen u.a. auch unter
http://www.natuerlich-klag-ich.de/klageweg.htmlEs spricht nach diesen Erkenntnissen aus meinem persönlichen Verständnis heraus
- wenig gegen eine Anfechtungsklage und
- wenig für eine Feststellungsklage.2. Wäre es möglich eine Feststellungsklage aufgrund eines Bescheids einer fremden Person (Nachbar, Verwandeten, Bekannten) vor Gericht einzureichen, während man seinen eigenen Bescheid verleugnet und auf Zeit spielt?
Ich glaube, wenn man ein bisschen nachdenkt, hört hier die Logik und Angemessenheit der Fragerei auf.
Da kann man besser gleich gegen seinen eigenen Bescheid klagen.
Bitte konstruktiv und zielgerichtet bleiben, sonst wird dieser Thread geschlossen.
Danke