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Autor Thema: Nach Widerspruch 2ter Beitragsbescheid + Mahnung  (Gelesen 1510 mal)

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Nach Widerspruch 2ter Beitragsbescheid + Mahnung
Autor: 07. September 2014, 12:49
Hallo allerseits,

die hypothetische Person A war zu GEZ Zeiten nicht angemeldet und hat auch nicht vor den neuen "Beitrag" zu zahlen. A wurde bislang von der GEZ verschont, doch nun kommen immer häufiger Briefe.

Die ersten Aufforderungen und Zahlungsmitteilungen wurden von Person A ignoriert und abgewartet bis ein Beitragsbescheid kommt. Gegen diesen wurde Widerspruch eingelegt. Als Antwort darauf erhielt Person A ein Schreiben der ehemaligen GEZ mit den Möglichkeiten die nach Ansicht der GEZ Person A zur Verfügung hat: Überprüfung durch Widerspruch und Anfechtunsklage oder Überprüfung durch Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruches.
Kurze Zeit darauf kam ein erneuter Beitragsbescheid und nochmals kurze Zeit später erhielt Person A eine Mahnung. Diese konnte noch nicht beantwortet werden, da Person A sich zum Zeitpunkt des Erhalts im Urlaub befand.

Nun stellt Person A sich die Frage, ob weiterhin auf einen Widerspruchsbescheid gewartet werden soll, oder ob für den 2ten Beitragsbescheid ebenfalls Widerspruch eingelegt werden soll, oder ob Person A sonst irgendwie tätig werden sollte.

Die eingescannten Briefe kann Person A erst ab Montag vorlegen, sofern gewünscht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. September 2014, 15:10 von René«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.596
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Wenn sich Person A eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen, wird sie feststellen, dass sie kein Einzelfall ist...
...und dies im Forum schon mehrfach und eingehend behandelt wurde.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Da jeder Bescheid einen einzelnden Zeitraum festsetzt, ist auch jedem Bescheid einzeln zu widersprechen.

Bitte hin und wieder auch die Suchfunktion des Forums nutzen. Danke  :police:

Dieser Beitrag wird geschlossen, da er einen üblichen "Regelfall" darstellt, der schon mehrfach im Forum diskutiert wurde und wird.
Danke für das Verständnis.


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