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Autor Thema: Bei Gebührenbescheid: Eigene Faust, Anwalt oder Rechtsschutz?  (Gelesen 9718 mal)

s
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Person A hat nun auch endlich den Beitragsbescheid bekommen, bei ihrer Rechtsschutzversicherung angerufen (gerade noch rechtzeitig gute 3 Monate zuvor abgeschlossen) und tatsächlich eine Schadensnummer erhalten.


Ist mit der Bekanntgabe der Nummer auch eine Deckungszusage verbunden?
Ansonsten würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die den Fall tatsächlich finanzieren.


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a
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Person A hat nun auch endlich den Beitragsbescheid bekommen, bei ihrer Rechtsschutzversicherung angerufen (gerade noch rechtzeitig gute 3 Monate zuvor abgeschlossen) und tatsächlich eine Schadensnummer erhalten.


Ist mit der Bekanntgabe der Nummer auch eine Deckungszusage verbunden?
Ansonsten würde ich mich nicht darauf verlassen, dass die den Fall tatsächlich finanzieren.

Sorry für die späte Antwort.

Nein, Person A hat nur diese Nummer erhalten. Ist ihr erster Kontakt zu einer RV, die nur wegen des Beitragsservice abgeschlossen wurde. Verwunderlich ist nur, dass der Anwalt bis jetzt mit "nur" dieser Nummer zufrieden war.


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Verwunderlich ist nur, dass der Anwalt bis jetzt mit "nur" dieser Nummer zufrieden war.
Anwalt "bekommt" sein Geld so oder so (oder holt es sich)
...entweder vom Beklagten oder (im Falle einer Niederlage) von der Versicherung - oder vom Kläger.
Person XYZ sollte ggf. noch mal "nachhaken" und *sich* (als Vertragspartner der RSV!) wohl besser eine offizielle "Deckungszusage" geben lassen, um sichergehen zu können...
Dass diese durchaus gegeben werden und man sich keinesfals abwimmeln lassen muss ist u.a. dokumentiert unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html


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Verwunderlich ist nur, dass der Anwalt bis jetzt mit "nur" dieser Nummer zufrieden war.
Anwalt "bekommt" sein Geld so oder so (oder holt es sich)
...entweder vom Beklagten oder (im Falle einer Niederlage) von der Versicherung - oder vom Kläger.
Person XYZ sollte ggf. noch mal "nachhaken" und *sich* (als Vertragspartner der RSV!) wohl besser eine offizielle "Deckungszusage" geben lassen, um sichergehen zu können...
Dass diese durchaus gegeben werden und man sich keinesfals abwimmeln lassen muss ist u.a. dokumentiert unter
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.0.html

Besten Dank für den Hinweis! Person A hat wie gesagt keinerlei Erfahrungswerte und wird sicherlich noch mal wegen der Deckungszusage nachfragen.

*UPDATE*
Laut dieser Website  einer Anwaltskanzlei bedeutet eine Schadensnummer jedoch automatisch eine Deckungszusage:
http://www.kanzlei-hollweck.de/kanzlei-hollweck/rechtsschutz-versicherung/

"Die Schadensnummer besagt zudem, dass die Rechtsschutzversicherung bereits eine Deckungszusage erteilt hat."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2014, 18:46 von angelamerkel«

 
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