Schönen guten Abend,
da dies mein erster Post ist, erst einmal Danke für dieses Forum, die vielen Musterschreiben und natürlich das Gemeinschaftsgefühl!
Nun zu meiner Frage und Vorgeschichte:
Nach der hinreichend bekannten Zwangsanmeldung, ging bei Person A gestern ein, kam heute ein neues Schreiben mit Betreff "Zahlung der Rundfunkbeiträge".
Darin wird zur Zahlung von Beiträgen von 269,70 aufgefordert Zeitraum ist 02.2013 bis 04.2014.
Selbstverständlich geht A nicht auf dieses Schreiben ein und ignoriert es, so wie alle vorherigen Schreiben und legt es auf die Zustellung eines Bescheides an, der ja Grundlage für eine eventuelle Auseinandersetzung vor Gericht ist. Nun hat A sich in den letzten Tagen ausführlich im Forum eingelesen und viele gut ausformulierte Grundlagen für eine Klage gefunden. Sollte es vor Gericht gehen, verfasst A gerne eine individuelle Klage und nimmt die bereits erfolgten Klagen als Basis zur Hilfe.
A hat jedoch keinen juristischen Hintergrund und ist nicht auf Schriftwechsel mit Gerichten, Rundfunkanstalten, Beitragsservice vorbereitet und würde sich daher gerne juristisch beraten lassen.
So, nun endlich zur Frage:
Lohnt es sich für A, jetzt noch eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrecht abzuschließen? A hat dazu hier im Forum nur wenige Informationen gefunden. A hat vorsorglich bei der DEVK angerufen, dort wurde eine Übernahme mit der geschilderten Vorgeschichte aber abgelehnt.
Hat jemand hier konkrete, positive Erfahrungen mit einer Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit dem Beitragsservice? Einige Negativberichte hat A hier bereits gefunden.
So, ich hoffe ich habe das ganze nicht zu bürokratisch formuliert, das Lesen der Gerichtslektüre hat glaube ich ein bisschen abgefärbt und ich hatte nen langen Tag
