Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt  (Gelesen 8680 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Grevener Zeitung:
"Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft -
Schwere Kost für den Staatsanwalt"



Jörg Münchhoff kämpft für bessere Filme im Deutschen Fernsehen. Foto: Christian Bödding

Die Liste der Vergehen und die Liste der Beschuldigten ist lang, das Thema komplex.
Es geht um die Förderpraxis des öffentlich-rechtlichen TV, die Münchhoff für illegal hält.

Münsters Oberstaatsanwalt Heribert Beck bestätigte jetzt auf Nachfrage unserer Redaktion:
"Wir haben die Ermittlungen aufgenommen."


mehr auf:

http://www.grevenerzeitung.de/staedte/greven/48268-Greven~/Grevener-kaempft-gegen-Filmwirtschaft-Schwere-Kost-fuer-den-Staatsanwalt;art967,2426308#plx2081646454


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
...Korruption und Gründung einer kriminellen Vereinigung...

Und jeder, der zahlt und sich nicht wehr, unterstützt diese kriminelle Vereinigung. Das kann man doch mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren.

Ich denke, dass ich nach dem nächsten Bescheid nicht mal mehr zahlen werden, was ich ja nach dem Zugang eines Bescheides immer brav getan habe.

Die Begründung? Sie steht in dem Zeitungsartikel.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

F
  • Beiträge: 204
Nach meinem persönlichen Rechtsverstand, müssten doch solche Beründungen in einer Klage zum Erfolg führen, oder?
Leider liegen ja Recht und Logik (gesunder Menschenverstand) sehr weit auseinander...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Zitat
Bundesweit hagelt es Anzeigen gegen Sendeanstalten, GEZ und sonstige Institutionen. Der ZDF-Skandal um die vermeintlich besten Deutschen habe auch nochmal Schwung in die Sache gebracht.

Greven - Grevener Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
http://mobil.grevenerzeitung.de/staedte/greven/48268-Greven~/Grevener-kaempft-gegen-Filmwirtschaft-Schwere-Kost-fuer-den-Staatsanwalt;art967,2426308#plx1324878596


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 12:39 von Viktor7«

  • Beiträge: 721
Nach meinem persönlichen Rechtsverstand, müssten doch solche Beründungen in einer Klage zum Erfolg führen, oder?
Leider liegen ja Recht und Logik (gesunder Menschenverstand) sehr weit auseinander...

Das Delta zwischen Recht und Logik wird umso größer, je mehr Geld im Spiel ist. Das war in der dunklen Geschichte dieses Landes besonders extrem. Mit 20 Millionen Euro am Tag kann man auch heute sogar Verfassungsrichter im Doppelpack (plus unzählige Politiker)kaufen und Unrecht durch entsprechende Gesetze versuchen, pseudolegalisieren zu lassen. Einfach googeln: "Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch"

Der Beitragsservice kassiert pro Tag
20 Millionen man es nicht glauben mag
doch wer braucht 100 Sender und mehr
und alle solln zahlen, Verschlüsseln wär fair


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 13:34 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

R
  • Beiträge: 1.126

Das Delta zwischen Recht und Logik wird umso größer, je mehr Geld im Spiel ist. Das war in der dunklen Geschichte dieses Landes besonders extrem. Mit 20 Millionen Euro am Tag kann man auch heute sogar Verfassungsrichter im Doppelpack (plus unzählige Politiker)kaufen und Unrecht durch entsprechende Gesetze versuchen, pseudolegalisieren zu lassen. Einfach googeln: "Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch"

...

Damit machst Du es Dir zu einfach! Das Gesetz wurde nicht durchgewunken. Durchgewunken wurde es in den Parlamenten. F. Kirchhof konnte vermutlich nicht anders, denn wenn der reguläre Rechtsweg nicht ausgeschöpft wird, ist das Verfassungsgericht nun mal nicht am Zuge. Blöd war in dem Fall auch nur der, der das nicht verstanden hat - oder verstehen wollte und da halt ein wenig zu schnell vorgeprescht ist.

Man sollte sich nicht auf nur eine, wenn auch unheimlich schlagkräftig klingende Meldung stürzen sondern die Hintergründe beleuchten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Damit machst Du es Dir zu einfach! Das Gesetz wurde nicht durchgewunken. Durchgewunken wurde es in den Parlamenten. F. Kirchhof konnte vermutlich nicht anders, denn wenn der reguläre Rechtsweg nicht ausgeschöpft wird, ist das Verfassungsgericht nun mal nicht am Zuge. Blöd war in dem Fall auch nur der, der das nicht verstanden hat - oder verstehen wollte und da halt ein wenig zu schnell vorgeprescht ist.

Ferdinand Kirchhof hätte schon anders können, wenn er gewollt hätte:
Im "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht"
( http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html
steht u. a.:
Zitat
I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

Es geht hier um den Rundfunkbeitrag und damit auch indirekt um Paul Kirchhofs "Gutachten"
-DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS- .

Zwei Brüder werden sich im Normalfall immer gegenseitig helfen!
Wieso sollte das bei BVerfG-"Entscheidungen" anders sein?

Markus


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Richtig, da steht unter anderem das, was Du hier zitiert hast. Da steht aber auch:

Zitat
2. Erschöpfung des Rechtswegs

a) Allgemeines

Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.

Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein. Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird dagegen für eine zulässige Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht vorausgesetzt. Zu den Möglichkeiten, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß schon im Verfahren vor den Fachgerichten abzuwehren, gehören auch: ausreichende Darstellung des relevanten Sachverhalts, geeignete Beweisanträge, Wiedereinsetzungsanträge bei unverschuldeter Fristversäumung u.ä. Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nicht zulässig, soweit solche Möglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren nicht genutzt wurden.

Aber wie auch immer. Das ganze zeigt doch, wie perfide hier tatsächlich gearbeitet wurde. Letztendlich muss man es aber auch so sehen: richterliche Unabhängigkeit hin oder her - hier sollte ganz klar der Verwandtenbonus ausgespielt werden. Nicht nur zu Lasten der Glaubwürdigkeit der Gerichte sondern auch zu Lasten einer Familie. Ich will jetzt hier nicht auf die Tränendrüse drücken, aber dieses Verhalten spricht Bände. Vor allem, wenn man noch einmal daran denkt, dass Ferndinand Kirchhofs Frau Else Kirchhof ebenfalls Richterin ist und zwar am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Und auch sie hat mit Rundfunkurteilen zu tun.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

C
  • Beiträge: 342
Genau das kann sich Otto Normalverbraucher nicht vorstellen. Mir nimmt das jedenfalls den Glauben in die Justiz. Warum soll ich mich denn überhaupt noch so genau an Recht und Ordnung halten, wenn auf den Ebenen der Justiz so ein Gemauschel stattfindet? <Warum ist die Presse nicht mit einem groß aufgemachten Artikel zur Stelle und breitet diesen Justiz-Klüngel in aller Öffentlichkeit aus? Bei jedem Politiker werden schwere Geschütze aufgefahren, aber hier verkriechen sich die Medien. Lächerlich!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

 
Nach oben