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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juli 2014 => Thema gestartet von: Uwe am 21. Juli 2014, 07:06

Titel: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Uwe am 21. Juli 2014, 07:06
Grevener Zeitung:
"Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft -
Schwere Kost für den Staatsanwalt"


(http://www.grevenerzeitung.de/storage/scl/mdhl/automatischer-bildimport/mz-mlz-evz-gz/greven/4661660_m3w624h416q75v57794_DSC_0984.jpg?version=1399022959)
Jörg Münchhoff kämpft für bessere Filme im Deutschen Fernsehen. Foto: Christian Bödding

Die Liste der Vergehen und die Liste der Beschuldigten ist lang, das Thema komplex.
Es geht um die Förderpraxis des öffentlich-rechtlichen TV, die Münchhoff für illegal hält.

Münsters Oberstaatsanwalt Heribert Beck bestätigte jetzt auf Nachfrage unserer Redaktion:
"Wir haben die Ermittlungen aufgenommen."


mehr auf:

http://www.grevenerzeitung.de/staedte/greven/48268-Greven~/Grevener-kaempft-gegen-Filmwirtschaft-Schwere-Kost-fuer-den-Staatsanwalt;art967,2426308#plx2081646454
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Rochus am 21. Juli 2014, 10:36
Zitat
...Korruption und Gründung einer kriminellen Vereinigung...

Und jeder, der zahlt und sich nicht wehr, unterstützt diese kriminelle Vereinigung. Das kann man doch mit seinem Gewissen nicht mehr vereinbaren.

Ich denke, dass ich nach dem nächsten Bescheid nicht mal mehr zahlen werden, was ich ja nach dem Zugang eines Bescheides immer brav getan habe.

Die Begründung? Sie steht in dem Zeitungsartikel.
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Fuuuuu am 21. Juli 2014, 11:14
Nach meinem persönlichen Rechtsverstand, müssten doch solche Beründungen in einer Klage zum Erfolg führen, oder?
Leider liegen ja Recht und Logik (gesunder Menschenverstand) sehr weit auseinander...
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Viktor7 am 21. Juli 2014, 12:36
Zitat
Bundesweit hagelt es Anzeigen gegen Sendeanstalten, GEZ und sonstige Institutionen. Der ZDF-Skandal um die vermeintlich besten Deutschen habe auch nochmal Schwung in die Sache gebracht.

Greven - Grevener Zeitung - Lesen Sie mehr auf:
http://mobil.grevenerzeitung.de/staedte/greven/48268-Greven~/Grevener-kaempft-gegen-Filmwirtschaft-Schwere-Kost-fuer-den-Staatsanwalt;art967,2426308#plx1324878596
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: 20MillionenEuroTäglich am 21. Juli 2014, 13:15
Nach meinem persönlichen Rechtsverstand, müssten doch solche Beründungen in einer Klage zum Erfolg führen, oder?
Leider liegen ja Recht und Logik (gesunder Menschenverstand) sehr weit auseinander...

Das Delta zwischen Recht und Logik wird umso größer, je mehr Geld im Spiel ist. Das war in der dunklen Geschichte dieses Landes besonders extrem. Mit 20 Millionen Euro am Tag kann man auch heute sogar Verfassungsrichter im Doppelpack (plus unzählige Politiker)kaufen und Unrecht durch entsprechende Gesetze versuchen, pseudolegalisieren zu lassen. Einfach googeln: "Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch"

Der Beitragsservice kassiert pro Tag
20 Millionen man es nicht glauben mag
doch wer braucht 100 Sender und mehr
und alle solln zahlen, Verschlüsseln wär fair
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Rochus am 22. Juli 2014, 07:46

Das Delta zwischen Recht und Logik wird umso größer, je mehr Geld im Spiel ist. Das war in der dunklen Geschichte dieses Landes besonders extrem. Mit 20 Millionen Euro am Tag kann man auch heute sogar Verfassungsrichter im Doppelpack (plus unzählige Politiker)kaufen und Unrecht durch entsprechende Gesetze versuchen, pseudolegalisieren zu lassen. Einfach googeln: "Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch"

...

Damit machst Du es Dir zu einfach! Das Gesetz wurde nicht durchgewunken. Durchgewunken wurde es in den Parlamenten. F. Kirchhof konnte vermutlich nicht anders, denn wenn der reguläre Rechtsweg nicht ausgeschöpft wird, ist das Verfassungsgericht nun mal nicht am Zuge. Blöd war in dem Fall auch nur der, der das nicht verstanden hat - oder verstehen wollte und da halt ein wenig zu schnell vorgeprescht ist.

Man sollte sich nicht auf nur eine, wenn auch unheimlich schlagkräftig klingende Meldung stürzen sondern die Hintergründe beleuchten.
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: unGEZahlt am 22. Juli 2014, 08:21
Damit machst Du es Dir zu einfach! Das Gesetz wurde nicht durchgewunken. Durchgewunken wurde es in den Parlamenten. F. Kirchhof konnte vermutlich nicht anders, denn wenn der reguläre Rechtsweg nicht ausgeschöpft wird, ist das Verfassungsgericht nun mal nicht am Zuge. Blöd war in dem Fall auch nur der, der das nicht verstanden hat - oder verstehen wollte und da halt ein wenig zu schnell vorgeprescht ist.

Ferdinand Kirchhof hätte schon anders können, wenn er gewollt hätte:
Im "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht"
( http://www.bverfg.de/organisation/vb_merkblatt.html
steht u. a.:
Zitat
I. Allgemeines

Jedermann kann Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht erheben, wenn er sich durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte (vgl. Art. 1 bis 19 Grundgesetz [GG]) oder bestimmten grundrechtsgleichen Rechten (Art. 20 Abs. 4, Art. 33, 38, 101, 103, 104 GG) verletzt glaubt.

Es geht hier um den Rundfunkbeitrag und damit auch indirekt um Paul Kirchhofs "Gutachten"
-DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS- .

Zwei Brüder werden sich im Normalfall immer gegenseitig helfen!
Wieso sollte das bei BVerfG-"Entscheidungen" anders sein?

Markus
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Rochus am 22. Juli 2014, 11:57
Richtig, da steht unter anderem das, was Du hier zitiert hast. Da steht aber auch:

Zitat
2. Erschöpfung des Rechtswegs

a) Allgemeines

Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist grundsätzlich nur und erst dann zulässig, wenn der Beschwerdeführer zuvor den Rechtsweg erschöpft und darüber hinaus die ihm zur Verfügung stehenden weiteren Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen oder diese zu verhindern. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn und soweit eine anderweitige Möglichkeit besteht oder bestand, die Grundrechtsverletzung zu beseitigen oder ohne Inanspruchnahme des Bundesverfassungsgerichts im praktischen Ergebnis dasselbe zu erreichen.

Vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde müssen daher alle verfügbaren Rechtsbehelfe (z.B. Berufung, Revision, Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde) genutzt worden sein. Die Erhebung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht wird dagegen für eine zulässige Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nicht vorausgesetzt. Zu den Möglichkeiten, den geltend gemachten Grundrechtsverstoß schon im Verfahren vor den Fachgerichten abzuwehren, gehören auch: ausreichende Darstellung des relevanten Sachverhalts, geeignete Beweisanträge, Wiedereinsetzungsanträge bei unverschuldeter Fristversäumung u.ä. Eine Verfassungsbeschwerde ist daher nicht zulässig, soweit solche Möglichkeiten im fachgerichtlichen Verfahren nicht genutzt wurden.

Aber wie auch immer. Das ganze zeigt doch, wie perfide hier tatsächlich gearbeitet wurde. Letztendlich muss man es aber auch so sehen: richterliche Unabhängigkeit hin oder her - hier sollte ganz klar der Verwandtenbonus ausgespielt werden. Nicht nur zu Lasten der Glaubwürdigkeit der Gerichte sondern auch zu Lasten einer Familie. Ich will jetzt hier nicht auf die Tränendrüse drücken, aber dieses Verhalten spricht Bände. Vor allem, wenn man noch einmal daran denkt, dass Ferndinand Kirchhofs Frau Else Kirchhof ebenfalls Richterin ist und zwar am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Und auch sie hat mit Rundfunkurteilen zu tun.
Titel: Re: Grevener kämpft gegen Filmwirtschaft - Schwere Kost für den Staatsanwalt
Beitrag von: Carina am 22. Juli 2014, 13:46
Genau das kann sich Otto Normalverbraucher nicht vorstellen. Mir nimmt das jedenfalls den Glauben in die Justiz. Warum soll ich mich denn überhaupt noch so genau an Recht und Ordnung halten, wenn auf den Ebenen der Justiz so ein Gemauschel stattfindet? <Warum ist die Presse nicht mit einem groß aufgemachten Artikel zur Stelle und breitet diesen Justiz-Klüngel in aller Öffentlichkeit aus? Bei jedem Politiker werden schwere Geschütze aufgefahren, aber hier verkriechen sich die Medien. Lächerlich!