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Autor Thema: Kosten bis Ablehnung des Widerspruchs  (Gelesen 3168 mal)

T
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Kosten bis Ablehnung des Widerspruchs
Autor: 14. Mai 2014, 21:06
Hallo,

folgendes Szenario:
Bei Person A läuft das Verfahren "standardmäßig" ab. Von nichtssagenden Drohbriefen über die bekannte Zwangsanmeldung, weiter zu Zahlungserinnerungen steht jetzt der Gebührenbescheid an.
Person A möchte das System nicht unterstützen, sieht jedoch in absehbarer Zeit die Ohnmacht und wird vermutlich katipulieren. Möchte also noch etwas "Ärger" machen, ohne zu hohe (eigene) Kosten zu produzieren.
Person A wird also innerhalb eines Monats nach dem Gebühren/Beitrags-Bescheid per Einschreiben mit Rückschreiben einen Standardwiderspruch einlegen.
Daraufhin wird innerhalb einer bestimmten Frist die Ablehnung des Widerspruchs folgen.
An dieser Stelle wird Person A vermutlich katipulieren.

Welche Kosten sind bis dahin aufgelaufen?
-Gebühren (18€*x Monate)
-Einschreiben mit Rückschein
-8€ Kosten für Bescheid?!
-?

1. Sind das alle Kosten und sind die 8€ Kosten pro Bescheid fix oder anteilsmäßig an den Gebühren? Gibt es so etwas wie einen weiteren Säumniszuschlag oder ähnliches?
2. Nach Ablehnung des Widerspruchs muss in NRW geklagt werden, korrekt?

Danke für Eure tolle Arbeit und Hilfe!


PS: Oder wird die morgige anstehende Entscheidung Bayern etwas massiv ändern?


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Die Kosten sind nur einmal Säumniszuschlag, Portokosten für jeden Widerspruch und für die Klage. Die Klage kostet 105 Euro in erster Instanz. Wer aufgibt, zahlt die Beiträge natürlich auch noch, lebenslang in der Gewissheit, nicht genug für seine Freiheit gekämpft zu haben, gedemütigt von einem Bespaßungsverein... voller Hoffnung, dass es ein anderer schon richten wird...
Wirklich perfiede, dass sich nicht jeder wehren kann. Auch das wird im nächsten System mit Sicherheit noch schwerer.


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T
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So, es gibt Neuigkeiten in diesem fiktiven Fall:
Der Beitragsbescheid ist bei Person A angekommen (Briefdatum: 04.07.2014, Ankunftsdatum: 16.07.2014!).
Welche Variante ist nach derzeitigen Erkenntnissen "erfolgreicher":
1. Widerspruch innerhalb eines Monats einlegen
2. Bescheid wurde nicht zugestellt und warten auf wirklich zugestellte Post.

Zu 2.
Gibt es Erfahrungen wie lange es dauert, bis etwas nach dem Bescheid passiert? Was kommt nach dem Bescheid ohne Widerspruch - eine Mahnung mit Zustellnachweis?


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BS verschickt noch einige Briefe bis zur Vollstreckung, dann meldet sich eine Behörde, um im Amtshilfeverfahren die Beiträge zu Vollstrecken.
Ein Widerspruch ist immer nötig, auch wenn es etwas verzögert werden kann, aber das scheint es nicht Wert zu sein.


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Danke für die Meldung.
Wen die Briefe nicht zugestellt werden, kann ja erst aufgrund des Amtshilfeverfahrens reagiert werden. D. h. bis dahin gibt es keinen Widerspruch.
Welche Alternative wird derzeit empfohlen, gibt es Hoffnung am Horizont?


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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hallo.

Ich hatte heute beim Verschicken des Widerspruchs folgende Kosten:

2 Faxe an NDR + BS á 3 Seiten im Copy-Shop für 2,95 € und ein Brief per Einschreiben mit Rückschein für 4,85 € macht insgesamt 7,80 €. Plus Papier, Briefumschlag und Drucker komme ich wohl auf etwa 8 € pro Widerspruch.

Frei 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2014, 13:13 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

P
  • Beiträge: 4.011
Nicht ganz einfach und nur möglich, solange die Bescheide mit Standard Post kommen, einfach prüfen.

Einen Widerspruch kann auch mit normaler Post versendet werden, kostet um die 60 (bis 20g)  bis 90 (50g sind ca. 8 Bogen Papier A4, bei Standard Drucker Papier Qualität 80) cent oder mehr halt in Abhängigkeit der Grammzahl über 50g wird es teuer.
Dann steht der Versender des Widerspruchs auf der gleichen Stufe, wie der Beitragsservice, und kann maximal die Zustellung nicht beweisen.

Sollte jetzt nicht auf den Widerspruch reagiert werden, sondern etwas in der Richtung Vollstreckung beginnen, fragt man nach der Zustellung des Verwaltungsaktes, auf welchen sich die Vollstreckung beziehen soll.

Wenn er jetzt den Widerspruch zeitnah verschickt, sollte zumindest diese Mitteilung "Danke für Ihr Schreiben" vor Ablauf der Frist kommen, ist das der Fall müssen die Kosten nicht größer sein. Falls Angst im Spiel ist, oder der Versender sicher gehen will, könnte auch dann noch ein Einwurf Einschreiben geschickt werden, aber selbst da ist ja nicht klar was eingewurfen wurde.

Bleibt nur die Zustellung mit Nachweis, welches Schreiben zugestellt wurde, das dürfte kostenmäßig aber deutlich mehr kosten als 60 oder 90 cent.




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