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Autor Thema: Kein Recht auf einen Widerspruchsbescheid?  (Gelesen 12459 mal)

P
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Du brauchst nicht zurückrudern.

Meistens lügt der Gegner wie gedruckt.

Schau mal hier:
Zitat
"§ 75 [Untätigkeitsklage]
Ist über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden, so ist die Klage abweichend von § 68 zulässig. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs oder seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts erhoben werden, ..."
Quelle: http://dejure.org/gesetze/VwGO/75.html

Weiteres hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6786.msg66858.html#msg66858



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So jetzt mal ein Update: Mittlerweile ist vom VG Düsseldorf entschieden worden, dass meine Untätigkeitsklage abgelehnt wird. In der Begründung heißt es, ich habe zwar einen Anspruch auf den Erlass eines Widerspruchsbescheids, aber der sei eben leider nicht einklagbar. Der Beitragsservice hat sich jetzt dennoch dazu herab gelassen, mir einen ablehnenden Widerspruchsbescheid auszustellen. Jetzt werde ich vom Gericht um Auskunft darüber gebeten, ob das Verfahren als Anfechtungsklage fortgeführt werden soll. Vorsorglich weist man mich im Hinblick auf die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkstaatsvertrags bereits auf die jüngsten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes hin. Was tun? Wahrscheinlich werden dann weitere Gerichtsgebühren fällig oder?


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Weitermachen!
Wir sind nicht gefragt worden hinsichtlich der Anfechtungsklage. Ich warte jetzt auf den nächsten Bescheid und werde gegen den direkt vorgehen. Dabei liefern die Entscheidungen aus München und Koblenz ungewollt Munition gegen die ÖRR.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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Naja also zunächst mal sollte man doch erwarten können, dass wenn einem in einer Rechtsbehelfserklärung dargelegt wird, man könne Widerspruch einlegen, auch irgendwann im Interesse der Rechtssicherheit mitgeteilt wird, wie über den Widerspruch entschieden wurde. Wenn der Widerspruch ein offizielles Rechtsmittel ist, dann müssen an seine Geltendmachung doch auch irgendwelche Rechtsfolgen geknüpft sein.
Normalerweise geht der abweisende Widerspruchsbescheid auch der eigentlichen Klage voraus oder nicht?
Abgesehen ist der Widerspruch jedes Mal mit Zeit und Kosten verbunden. Wieso sollte der Beitragsservice dazu berechtigt sein, seine Gegner durch eine willkürliche Zahl von Bescheiden zu zermürben, ohne jemals auf Widersprüche reagieren zu müssen?
Genau so sieht es bei mir aus. Nach dem vierten Widerspruch noch immer kein Widerspruchsbescheid.
Der fünfte Beitragsbescheid ist kürzlich eingetrudelt , liegt noch innerhalb der Frist auf Ablage und geht in Kürze mit Widerspruch wieder raus.
Am 2.7. hat sich die GVin mit einem vorOrt Termin angekündigt. Am 1.7. werde ich daher bei ihr vorstellig , weil bis dahin immer noch kein Widerspruchsbescheid da sein dürfte und wird.
Bin schon gespannt auf dieses Date und deren Reaktion.


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Update:
War also am 1.7. zur offiziellen "ausgiebigen" Sprechzeit von 2 Stunden pro Wochen bei der verehrten Dame von Gerichtsvollzieher.  Als erster im Vorraum auch als erster dran zu sein , war aber weit gefehlt. Einem anderen Klienten der nach mir eintraf wurde der Vorzug gegeben , wahrscheinlich Terminvergabe...
Ich wartete dennoch eine fast geschlagene Stunde , dann wurde mir die Sache doch zu bunt. Ich verfasste eine Kurzmitteilung auf ihrem Schreiben und platzte genervt in ihr Büro. Dort lagen Unmengen Dokumente und Kontoauszughefter des vorgezogenen Klienten ausgebreitet. Es hätte also durchaus noch viel länger dauern können. Die Dame herrschte mich an , ich möge doch warten. Derweil warteten bereits weitere 4 Klienten im Vorraum. Ich übergab ihr mein in Ungeduld flüchtig verfasstes Schreiben mit der Bemerkung , die Zeit nicht im Lotto gewonnen zu haben. Ich muss mit meiner Zeit ehrliches Geld verdienen , im Gegensatz zu anderen Gestalten in kuriosen Vereinen.
Also warte ich jetzt auf weiteres was passieren möge.
Mein Widerspruchsbescheid ist immer noch nicht da und ich laufe dem auch nicht hinterher.
Bis dahin hat kein GV die Ermächtigung etwas zu unternehmen .... !


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Schrei nach Gerechtigkeit

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Wow, ich hatte schon dran gedacht, heute mal nachzufragen, was denn inzwischen passiert ist, aber damit hätte ich nicht gerechnet  :o


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  • Moderator++
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Update:
War also am 1.7. zur offiziellen "ausgiebigen" Sprechzeit von 2 Stunden pro Wochen bei der verehrten Dame von Gerichtsvollzieher.  Als erster im Vorraum auch als erster dran zu sein , war aber weit gefehlt. Einem anderen Klienten der nach mir eintraf wurde der Vorzug gegeben , wahrscheinlich Terminvergabe...
Ich wartete dennoch eine fast geschlagene Stunde , dann wurde mir die Sache doch zu bunt. Ich verfasste eine Kurzmitteilung auf ihrem Schreiben und platzte genervt in ihr Büro. Dort lagen Unmengen Dokumente und Kontoauszughefter des vorgezogenen Klienten ausgebreitet. Es hätte also durchaus noch viel länger dauern können. Die Dame herrschte mich an , ich möge doch warten. Derweil warteten bereits weitere 4 Klienten im Vorraum. Ich übergab ihr mein in Ungeduld flüchtig verfasstes Schreiben mit der Bemerkung , die Zeit nicht im Lotto gewonnen zu haben. Ich muss mit meiner Zeit ehrliches Geld verdienen , im Gegensatz zu anderen Gestalten in kuriosen Vereinen.
Also warte ich jetzt auf weiteres was passieren möge.
Mein Widerspruchsbescheid ist immer noch nicht da und ich laufe dem auch nicht hinterher.
Bis dahin hat kein GV die Ermächtigung etwas zu unternehmen .... !

Die Unzumutbarkeit wird durch die Nicht-Bescheidung der GEZ (BAZ) und der Anstalten absichtlich herbeigeführt.

Vielleicht kann Person X damit was anfangen:

Zitat
http://www.experto.de/verbraucher/rechtliche-optionen-gegen-den-neuen-rundfunkbeitrag.html
Indes hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 30.01.2008 – 1 BvR 829/06 – judiziert, es sei den Betroffenen zumutbar, einen Beitragsbescheid abzuwarten und dann gegen diesen nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Anfechtungsklage zu erheben.

Zitat
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080130_1bvr082906.html

Unzumutbar ist die Beschreitung des Rechtsweges zwar, wenn der Betroffene zunächst gegen eine Norm verstoßen müsste, um damit die Auferlegung einer Geldbuße zu provozieren und dann im Verfahren gegen den Bußgeldbescheid inzident die Verfassungswidrigkeit der Norm zu beanstanden (vgl. BVerfGE 81, 70 <82 f.>; 97, 157 <165>;
s. zur Parallelproblematik bei der verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage Naujock, in: Hahn/Vesting, § 1 RGebStV, Rn. 52). ...



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neuester Stand : nichts Neues !
Ich bin selbst erstaunt .... oder ist das die Ruhe vor dem Sturm , einer neuen fiesen Masche von Angriff ?
Ehrlich gesagt war ich nach dem doch sehr ernsthaft klingenden Schreiben  der GVin schon fast dran klein beizugeben und ihr die Kohle persönlich vorbei zu bringen. Ich bin stolz vorerst nicht eingeknickt  zu sein.
Ich glaube vor dem GV sollte man nicht unnötig zu viel Respekt haben . 
Mich würde schon das weitere Vorhaben der GVin interessieren , nur werde ich ganz sicher nicht nachfragen und noch mein Interesse dazu bekunden.  So wichtig darf sich die Dame nun auch wieder nicht betrachtet fühlen.
Vielleicht hat sie den Vorgang bereits zurück gegeben.




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Schrei nach Gerechtigkeit

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@tokiomotel:

Ist Dir der GV auf die Pelle gerückt bevor ein Bescheid der Ex-GEZ ins Haus geflattert kam oder erst nach dem Erlass eines Bescheides?


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@tokiomotel:
Ist Dir der GV auf die Pelle gerückt bevor ein Bescheid der Ex-GEZ ins Haus geflattert kam oder erst nach dem Erlass eines Bescheides?
Genau darum geht es mir. Ich ärgere mich schon lange über die Arroganz des BS und der Landesrundfunkanstalten , dass sie der Meinung sind , ein Widerspruchsbescheid mit gewöhnlicher Post versendet , hat den Empfänger auch erreicht. Vielleicht habe ich ihn auch erhalten , aber vielleicht leugne ich auch seinen Erhalt.
Fast jeder Widerspruch von Zahlungsunwilligen wird per Einschreiben versendet um sicher zu sein , dass nichts "fristgemäß verloren geht". Dummerweise kann im Gegenzug auch mal ein Widerspruchsbescheid verloren gehen.
Was zu beweisen wäre .... aber sicher nicht von mir.
Also bitteschön das ganze zur Sicherheit nochmal mit nachweisbarer Zustellung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Juli 2014, 23:24 von tokiomotel«
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Immer noch nichts neues zu berichten. Die GVin hat den Vorgang wohl an den BS zurück gegeben.
Ich werde ihr dazu ganz sicher dazu auch kein Interesse durch Nachfragen bekunden.
Bin gespannt welches Schreiben des BS als nächstes kommt. Sicher lassen die nun erst mal die magische Summe von 500 € auflaufen und holen dann zum großen Schlag aus , mit Kontopfändung oder ähnlichen Zicken. Dann wird es natürlich erst recht interessant , weil ein offiziell zugestellter Widerspruchsbescheid ist immer noch nicht da.
Zudem sollte man sich vermehrt gegen die verdummenden Widerspruchsbescheide mit zusammen geschusterten Textbausteinen wehren. Einfach zurücksenden mit dem Vermerk "UNGÜLTIG" , weil er völlig daneben zum vorgebrachten Sachverhalt des Widerspruchs verfasst wurde !
Leute , lasst euch nicht für dumm verkaufen. Auch wenn die das wenig interessiert , sie sollen den Widerstand spüren , so oft es nur geht.
Meine GVin versuchte auch Respekt zu versprühen , scheint aber nach meinem kurzen Vorsprechen bei ihr schnell verpufft zu sein.


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