Wir nehmen weiter an, Person A wohnt nicht, sie lebt (ohne zu wohnen)
Person A ist gemeldet an einem Schiffsanleger. Also nicht an einer Wohn(Wohnungs)adresse.
§ 2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
"für jede Wohnung von deren Inhaber", "die
1. dort nach dem Melderecht GEMELDET ist"
(nochmal: gemeldet ja, Wohnung nein!)
Person A erhält dort ihre Post im Sammelbriefkasten.
Person A ist Eignerin von einem Schiff. Kein Wohnschiff oder Jacht sondern ein Arbeitsschiff.
Das Schiff ist nicht ortsfest.
Person A ist nicht ortsfest.
§ 3 Wohnung
"(1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste"
(nochmal: Wohnung nein! Ortsfest nein!)
Person A lebt je nach Witterung draussen in ihrem eigenen Garten.
Dort ohne Wohnung, sondern in einer Jurte. Auch im Winter.
Person A ist permanent reisend. Ohne Wohnwagen. Oft zu Fuß.
Person A ist nicht "seßhaft".
Person A lebt vergleichbar mit "fahrenden (gehenden) Menschen", oft unter dem Begriff "Scherenschleifer" gefaßt.
Person A ist nach wie vor der Auffassung, die in §2 + §3 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gemachten Definitionen in keinster Weise zu erfüllen.
Person A hat dies dem Beitragsservice mehrfach mitgeteilt und zuletzt ein Vertröstungsschreiben vom Beitragsservice erhalten, in dem Person A mitgeteilt wurde, man hätte viel zu tun und würde sich später wieder melden.
Person A erhält anstelle einer Stellungnahme ein
Zwangsverfahren über die Gemeinde zugestellt, bei der sie gemeldet ist.
Person A legt beim Beitragsservice Widerspruch ein.
Fordert den Beitragsservice zur
Rücknahme der Zwangsmaßnahmen auf und teilt nochmals mit, dass die Grundannahmen wie unter §2 + §3 aufgeführt für sie NICHT zutreffend sind.
Person A erhält nun von der Rechtsabteilung des Beitragservice ergänzende Hinweise:
Im privaten Bereich habe jeder Wohnungsinhaber zu zahlen, Inhaber seien alle volljährigen Personen, "die eine Wohnung innehat, also z. B. dort wohnt, nach dem Melderecht dort gemeldet..."
(nochmal: gemeldet ja. Wohnung innehaben nein! In der Nichtwohnung wohnen nein!)
Fragen:
Was sollte Person A in einem solchen Fall tun?
Müsste Person A gegen den Beitragsservice klagen?
Was wäre der rechtlich angesagte nächste Schritt?Gibt es vergleichbare Fälle?