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Autor Thema: Strukturierte "Anleitungen" möglich?  (Gelesen 19663 mal)

  • Beiträge: 3.239
Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#15: 12. Februar 2014, 23:28
Das ist doch kein Schachspiel. Es gibt bestimmt ein Paar Varianten, die über den ganzen Forum verstreut sind. Aber was ich nicht verstehe, wo liegt der Ausweg? Wenn man am Ende klagt, was passiert dann? Gibt's schon Beispiele? Und zu welchem Zeitpunkt sollte man klagen?
Zitat
Ein Ausweg kann nicht bestimmt werden, es gibt zu wenig Urteile über den neuen RBStV. Niemand kann sagen, was nach den Klagen passiert.
Es führt kein Weg daran vorbei, wenn ein Beitragsbescheid kommt, muss man entweder bezahlen oder Widerspruch einlegen, manchmal jedes Quartal wiederholend. Wenn Widerspruch eingelegt wurde kommt irgendwann ein Widerspruchsbescheid, meistens ablehnend. Auch hier hat man nur die Wahl: entweder bezahlen oder diesmal Klage erheben in Form einer Anfechtungsklage.
Wiki: http://de.wikipedia.org/wiki/Anfechtungsklage
Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die erlassende Landesrundfunkanstalt als die Beklagte, sie solle den Widerspruchsbescheid aufheben. Die Kosten des Verfahrens sollen außerdem der Beklagten auferlegt werden.
Wann der Zeitpunkt für die Klage gekommen ist, richtet sich nach der Rechtsbehelfsbelehrung, innerhalb 4 Wochen nach Zustellung des Widerspruchsbescheids muss reagiert werden.

- Ich habe bis jetzt alle Gebühren-/Beitragsbescheide rechtzeitig widersprochen
- Noch nie einen Widerspruchbescheid erhalten
- Den letzten Bescheid widersprochen mit Aussetzung der Vollstreckung
- Jetzt folgen Mahnungen und Ankündigungen der Zwangsvollstreckung

Wenn jedem Beitragsbescheid widersprochen wurde und trotzdem eine Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung kommt, wurde ein Widerspruchsbescheid verschickt, aber der ist nicht beim Empfänger angekommen oder der Empfänger hat aus anderen Gründen die Widerspruchsfrist versäumt.
Das wurde hier schon besprochen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8329.msg59524.html#msg59524

Welche Schritte soll ich jetzt unternehmen?
Ich bin mir sicher, dass über die Hälfte der Forummitglieder sich zurzeit in derselben Lage befinden und einen Gesamtrückstand von 239,72 EUR haben :)
Die Schritte ergeben sich immer aus der Rechtsbehelfsbelehrung. Ohne Rechtsbehelfsbelehrung ist reagieren nicht nötig.
Und noch ein Punkt, es ist schon zwei Mal vorgekommen: GEZ datiert die Gebührenbescheide z.B. mit dem 01.November, die Briefe werden aber 2 bis 3 Wochen später versendet. Wie kann man sich hier wehren, wenn man den Widerspruchfrist verpasst / nicht verpasst hat?
Es ist nicht wichtig, wann die Briefe abgeschickt wurden, sondern es ist wichtig wann die Briefe zugestellt wurden. Wer die Frist verpasst, kann auf die Mahnung oder Androhung der Zwangsvollstreckung noch einen Nachweis anfordern, dass der Beitragsbescheid versendet wurde, weil keiner angekommen ist. Oder es möge bitte ein neuer Beitragsbescheid zugestellt werden, damit fristgerecht reagiert werden kann.
Weitere Infos zu Klage und Widerspruchsbescheide hier:
http://klagen-gegen-rundfunkbeitrag.blogspot.de/
Frist verpasst:
http://www.gez-abschaffen.de/erstehilfe.htm


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#16: 13. Februar 2014, 06:08

Wenn jedem Beitragsbescheid widersprochen wurde und trotzdem eine Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung kommt, wurde ein Widerspruchsbescheid verschickt, aber der ist nicht beim Empfänger angekommen oder der Empfänger hat aus anderen Gründen die Widerspruchsfrist versäumt.

Genau auf diesem Stand bin ich auch zur Zeit. Jedem Beitragsbescheid fristgemäß widersprochen , noch keinen Widerspruchsbescheid erhalten und trotzdem eine Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung. (vom 04.10.2013 , seitdem Funkstille) Dass deren Widerspruchsbescheid mich eventuell nicht erreicht hat , halte ich für eher unwahrscheinlich. Vielmehr verfährt der Beitragsservice wohl nach dem Motto --Versuchen wir es eben mal mit der härteren Gangart um ans Ziel zu kommen--. Einen nachvollziehbaren Werdegang ihrer Aktivitäten scheint es irgendwie nicht zu geben.
Oder müsste dann nicht zumindest in der Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung ein Hinweis nach dieser Art stehen. -- Sie haben nicht auf unseren ablehnenden Widerspruchsbescheid reagiert und ihr rückständiges Beitragskonto ausgeglichen. Daher sehen wir uns gezwungen ...usw --.
Sollte man vielleicht einen Nachweis für einen vielleicht versendeten und eventuell nicht erhaltenen Widerspruchsbescheid anfordern ?
Sehe ich aber eigentlich nicht ein , die Beweispflicht liegt doch wohl bei denen. Denen ihr kurioser Premiumversand hat sicher nicht den gleichen rechtlichen Status wie ein Einschreiben mit Bestätigung des Erhalts vom Empfänger.
Gibt es hier noch andere Mitstreiter , bei denen nach Erhalt einer Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung über einen längeren Zeitraum nichts passiert ist . Bei mir jetzt über 4 Monate ! Kann man das dann schon unter "nur heiße Luft gewesen" verbuchen ?
Ich hoffe mit diesem Beitrag nicht gegen das RDG verstoßen zu haben , ist alles nur meine persönliche Meinung.



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themob

Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#17: 13. Februar 2014, 06:35
Wenn jedem Beitragsbescheid widersprochen wurde und trotzdem eine Mahnung mit Zwangsvollstreckungsandrohung kommt, wurde ein Widerspruchsbescheid verschickt, aber der ist nicht beim Empfänger angekommen oder der Empfänger hat aus anderen Gründen die Widerspruchsfrist versäumt.

Wie kommst Du dazu, das so eindeutig zu behaupten? Alle bisherigen Aussagen derer, die das betreffen und schon einen oder 2 Schritte weiter sind, haben doch ganz klar gezeigt, dass die Rundfunkanstalten (Köln) sich "ganz einfach" Zeit lassen. Das ist doch alleine schon daran zu sehen, dass viele plötzlich mit dem Widerspruchsbescheid um die Ecke kommen, wenn "Untätigkeitsklage" in Erwägung gezogen wird. Auch wenn Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz gestellt wird und die Rundfunkanstalt sich dahingehend äußert, dass der Aussetzung der Vollziehung zugestimmt/abgelehnt wird und darauf verwiesen wird das der Widerspruch in den nächsten "Tagen" beschieden werden wird.

Es ist eine taktische Vorgehensweise, dass auf den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung UND dem Widerspruch nicht reagiert wird (außer Infopost), aber nach einer bestimmten Zeit die Mahnung mit Mahngebühren und weiteren angekündigten Vollstreckungsmaßnahmen rausgehen. Dabei bleiben genug hängen, die in der Form reagieren, dass bezahlt wird. Damit haben sie erreicht was sie wollten: Beiträge kassieren. Damit wäre das Thema Aussetzung der Vollziehung erledigt und ob dann nach dem abgelehnten Widerspruchsbescheid diejenigen die Klage einreichen (nachdem sie bezahlt haben) ist fraglich bzw. wird die Anzahl der Klagen reduzieren. Habe eh bezahlt, Klage kostet wieder viel Geld und ähnliche Einstellungen und Überlegungen.

Die Aussage das Widerspruchsbescheide verschickt, die aber nie beim Empfänger angekommen sind, dient wieder nur dazu, Irritation und Unsicherheit zu verbreiten. Denn hinter dem ablehnenden Widerspruchsbescheid hängt die Fristwahrung zur Einreichung der Klage. Ebenso das bei Eintreffen einer Mahnung der Empfänger aus anderen Gründen die Widerspruchsfrist versäumt hat, ist völlig an den Haaren herbeigezogen und stimmt nicht.

Da die Beiträge (auch meine) vom eigentlichen Thema: siehe Überschrift, abweichen und somit Off Topic werden, wird das Thema geschlossen.
Zum Thema der eigentlichen Problematik der letzten Beiträge geht es hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8319.0.html


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Re: Strukturierte "Anleitungen" möglich?
#18: 23. August 2014, 17:47
...keine "strukturierte Anleitung", aber immerhin ein wichtiger Gesamtüberblick.
Daher bitte eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Danke für Euer Verständnis & Mitwirken!


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