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Mehrfach Gebührenbescheid + Mahnung

Begonnen von FLCL, 13. November 2013, 14:32

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FLCL

Uff...Person A versucht die Links zu verstehen, steigt aber nicht richtig durch bzw. hat "Respekt" etwas durcheinander zu bringen.

Mal aufzählen wie die Theorie bisher wäre und wo es hakt:

Person a soll Beim Verwaltungsgeicht Antrag §80 VwGO Antrag auf Eilrechtsschutz stellen und im selben Schreiben erwähnen, dass die Bescheide nicht zugegangen sind.
Dem Vollstreckunsmensch das auch mitteilen, dass die Bescheide fehlen. Reicht telefonisch oder schriftlich? Sind ja auch nur Menschen und verstehen womöglich direkt worum es geht - im Umkehrschluss kann es aber heissen Person A habe sich nicht gemeldet?!

Auch sollte im Eilrechtsschutz eine gute Begründung beiliegen.
Bezogen hierauf http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.msg63448.html#msg63448 sollten also die Zweifel der Rechtsmäßigkeit aufgeführt werden und bei sogenannter unbilliger Härte auf mangelende Kohle hingewiesen werden soll.
Es geht aber nicht hervor ob man beides kombinieren soll oder darf?!

Person A hat hier Chaos im Kopf und weiss nicht, wie Sie das am Besten schreiben soll....

Alternativ kann Person auch das Schreiben hier an das VG schicken, wo es wohl darum geht auf Formmängel aufmerksam zu machen, was Person A hoffentlich richtig verstanden hat:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560

Und hier hakt es jetzt.
Was nimmt man nun?

Und es stellt sich die Frage ob bei dieser offiziellen Form der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" schon gehandelt werden soll oder ist das wieder so eine Show, wie wenn das vom Beitragsservice kommt.
Handelt Person A also richtig, da jetzt was einzuleiten?!

Person A läuft im Dreieck bedankt sich aber gleichzeitig für die Unterstützung dieses "Dummies"  ;)  :-\.



awawaw

ENTWEDER: Habe Verwaltungsakt (Beitragsbescheid) erhalten - Ziel ...aufschiebende Wirkung der Vollziehung/Vollstreckung
ODER: Habe keinen Verwaltungsakt erhalten  - Ziel ....Vollstreckung durch ZPO Erinnerung abblocken.

Erinnerung nach ZPO beim Vollstreckungsgericht einzulegen "habe keinen Beitragsbescheid erhalten" und gleichzeitig Untätigkeitsklage oder ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG einzureichen... widerspricht sich. Beklagter wird gegenüber dem Vollstreckungsgericht argumentieren... BEITRAGSBESCHEID wurde zugestellt.... sonst würde ich ja nicht Untätigkeitsklage oder ANTRAG AUF AUFSCHIEBENDE WIRKUNG ( fehlender Widerspruchsbescheid auf den .. dann erhalten BEITRAGSBESCHEID einlegen ...


FLCL

#47
Danke dir awawaw!

Ich werde mich dann hieran halten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560

Da ja noch einige andere private Dinge anstehen hat Person A heute mit der zuständigen Finanzbehörde gesprochen und das ganze kurz dargelegt und um Aufschub gebeten.
Zitat"Ach, dass ist kein Problem, die GEZ ist ja sowieso ein * * * * *. Wir machen das auf Wiedervorlage Mitte Juni"  ;D. Bis dahin passiert von deren Seite aus gar nichts.

Nun hat Person Zeit um das Schreiben in Ruhe abzuschicken und womöglich gibts ja bis dato was vom VG Freiburg und spätestens am 15. Mai sind wir eh alle schlauer.
Vielleicht bekommt Person A ja auch vorher Antwort auf sein letztes Schreiben an den Beitragsservice und es wird der Aussetzung der Vollziehung statt gegeben. Wer weiss  ::).



FLCL

Person A macht sich gerade etwas Gedanken zu seinem Post:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7329.msg63832.html#msg63832

Person A hat das Schreiben am 28.03 vorab via Email (wurde hier auch noch so erwähnt) verschickt und auch eine Eingangsbescheinigung erhalten. Das Einschreiben mit Rückschein aber erst am 01. April.
Wie es ja die allermeisten kennen war der Wisch, auf denen obige Antwort folgte, von denen aber erst am 13.03 in Person A's Briefkasten. Person B ist Zeuuge.

Ist die Frist damit noch gewahrt?





awawaw

#49
In dieser fiktiven Situation soll ein Beitragsbescheid vom 3.5.13 über 173,60 € vollstreckt werden (zuzüglich Vollstreckungskosten).
Würde dieser (nachweisbar) zugestellt und kein Widerspruch...(Antrag a.W ... Klage..) eingelegt... Pech gehabt...VOLLSTRECKBAR (hilft auch kein Eilrechtsschutz - da BESTANDSKRÄFTIG)

Wurde DIESER BEITRAGSBESCHEID vom 3.5.13 über 173,60 € NICHT ZUGESTELLT ?
Dann http://ul.to/gyqx8k99
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63700.html#msg63700
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9121.msg63560.html#msg63560