Hallo,
steht dieser Satz 1 zu 1 so in dem Schreiben, wie er hier vorgestellt wird?
Der beim Antragsgegner entstandene - im Original verfilmte - Verwaltungsvorgang wird zum Verbleib überreicht."
Dann wäre eine anonymisierte Fassung des Schreibens hilfreich.
Aus eigener Erfahrung weiss ich, Person B hatte Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt, in der ersten Antwort der Rundfunkanstalt an das VG war in einem Absatz vermerkt:
Der Beklagte [Rundfunkanstalt] bedauert, den Verwaltungsvorgang nicht im Original vorlegen zu können. Eine Archivierung [im Original verfilmte?] aller Schriftstücke im Original durch den BS ist nicht möglich, so das lediglich die Reproduktion der im elektronsichen Datenverarbeitungssystem gespeicherten Dokumente [verfilmte] vorgelegt werden kann.
Ich selbst würde das Wort "verfilmte" mit kopierte - archivierte ersetzen, damit es Sinn macht und verständlich wirkt.
Der dem Antragsgegner entstandene Verwaltungsvorgang wird zum Verbleib [beim VG] überreicht und wurde kopiert - archiviert [im Original verfilmt]. Früher sagte man in diesem Zusammenhang auch:
Der Vorgang wurde auf Microfiche verfilmt