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Autor Thema: Studenten WG - Sanktionen bei Nichtzahlung?  (Gelesen 2583 mal)

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  • Beiträge: 2
Studenten WG - Sanktionen bei Nichtzahlung?
Autor: 28. April 2014, 12:33
Hallo,

Person A wohnt in einer dreier WG und ist aber die einzige die hier gemeldet ist. Somit bekommt auch nur A Aufforderungen zum Zahlen des Beitrages. A ist ganz knapp an Bafög vorbei hat aber keine lust für unsere ganze WG zu zahlen, da die anderen beiden die Zahlung verweigern. A hat die Mahnungen bis jetzt ignoriert, jedoch kann das ja auch kein Dauerzustand sein. Was macht A in seiner Situation am besten? Alleine kann und will A die Gebühren für unsere gesamte WG nicht zahlen.
Schonmal danke für die Hilfe, A ist echt verzweifelt und hat ein bisschen Angst, was da von Haft bis Sanktionen alles im Internet zu lesen ist!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2014, 13:25 von Uwe«

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Falls das bisher alles ohne Bescheid gelaufen ist, dann

Bescheid abwarten, auf diesen Wiederspruch, warten auf Wiederspruchsbescheid, gegen diesen klagen.

Das andere ist aus meiner Sicht Panikmache. Bisher ist noch keiner der nicht gezahlt hat in den Knast gegegangen, zumindest konnte ich bisher dazu keinen bestätigten Bericht finden.

Ab dem 15.05.2014 wird deutlicher, wie die Abwehr unberechtigter Forderungen weiter läuft.

Aus meiner Sicht, gibt es keinen Grundversorgungsauftrag auch wird nirgens festgelegt was das sein soll. Ohne Auftrag keine Bezahlung. Es gibt zwar einen "Staatsvertrag", der regelt aber nur wie zu zahlen sei, aber nicht für genau was. Weil das dort nicht geregelt ist sollte man es auch nicht zahlen. Es ist nicht klar definiert wofür bezahlt werden soll. Auch fehlt eine Abgrenzung was Grundversorgung nicht ist. Ich denke immer noch, nicht alles was mit den 17,xx bezahlt werden sollen fällt in eine Grundversorung, wenn diese denn definiert würde.


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  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Auch fehlt eine Abgrenzung was Grundversorgung nicht ist. Ich denke immer noch, nicht alles was mit den 17,xx bezahlt werden sollen fällt in eine Grundversorung, wenn diese denn definiert würde.
Scheinbar fällt unter die Grundversorgung auch die fürstliche Altersversorgung  , welche wir dummen Dösel mal so nebenbei mit abdrücken dürfen/sollen/müssen ! Geht's noch ! Mindestens 4 Euro , wenn nicht gar an die 5 Euro werden vorbei an ihrer dämlichen Grundversorgung vom monatlichen Beitrag 17,98€ abgezweigt und in den Pool ihrer Betriebsrentenkasse gespült. Geht,s noch , jeder zweite , dritte Dösel bekommt schon jetzt die Krise wenn er Rente hört. Diese Edelfuzzis im SB-Laden des örR kommen dabei vor Lachen nicht in den Schlaf. Die schaffen nichts , erwirtschaften nichts , das sind einfach nur Schmarotzer , sahnen frech ab und können ihre geile Rente nicht erwarten.



http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/mit-dem-zweiten-altert-sich-rsquo-s-besser-article1637408.html


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wenn es einen bescheid gegeben hat, sogar mehrere, auf die man einfach nicht reagiert was könnte denn schlimmsten falls rechtlich auf Studentin A zukommen?


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wenn es einen bescheid gegeben hat, sogar mehrere, auf die man einfach nicht reagiert was könnte denn schlimmsten falls rechtlich auf Studentin A zukommen?
Erst mal kontrolieren, ob es ein "Gebühren/Beitragsbescheid" ist oder eine Zahlungsaufforderung. Zahlungsaufforderungen haben 8 Euro Säumniszuschlag zur Folge, wenn man nicht reagiert, weil dann irgendwann der Beitragsbescheid folgt.

Wenn auf einen oder mehrere Beitragsbescheide nicht reagiert wird, werden diese rechtskräftig und müssen bezahlt werden. Beitragsbescheide haben eine Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite abgedruckt, darin steht, dass man Widerspruch binnen 4 Wochen einlegen kann oder bezahlen muss. Also nicht verwechseln mit den harmlosen Zahlungsaufforderungen: "Sie haben ihre Rundfunkbeiträge nicht bezahlt..."


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A wohnt in einer dreier WG und ist aber die einzige die hier gemeldet ist. Somit bekommt auch nur A Aufforderungen zum Zahlen des Beitrages. A ist ganz knapp an Bafög vorbei hat aber keine lust für unsere ganze WG zu zahlen, da die anderen beiden die Zahlung verweigern.

Hallo studentin19111993,

willkommen im Forum und Danke für diesen fiktive Fall, der leider sehr "schön" die katastrophalen, inakzeptablen und unhaltbaren Folgen dieser diabolisch-dilettantischen Neuregelung namens "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" illustriert...

Person A kann mal prüfen, ob wirklich *nachweislich* Schreiben zugestellt wurden, was Voraussetzung dafür wäre, dass überhaupt Fristen in Gang gesetzt werden... ;)

Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

...und ob diese Schreiben - falls überhaupt etwas *nachweislich* zugestellt wurde - dann evtl. so aussahen

BeitragsBESCHEIDE im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6636.0.html

Für alles Weitere und aufgrund der Vielzahl immer wiederkehrender Anfragen hier der Versuch einer

FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html

Das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird wohl auch Bedeutung haben für den einfachen Privatmann, denn außer Rossmann (betrieblich) ist ja Ermano Geuer (privat) der Hauptinitiator dieser zusammengefasstn Popularklage.

Also: Am 15.05.2014 Augen & Ohren offenhalten! ;)


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