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Autor Thema: Beim Umzug im Meldeamt melden?  (Gelesen 2299 mal)

p

polde

Beim Umzug im Meldeamt melden?
Autor: 21. März 2014, 12:59
Hallo,

Person A hat schon öfters Info Post von der GEZ erhalten und nie drauf geantwortet. Ende Februar bekam Person A eine Zwangsanmeldung zugeschickt mit der Bitte, ~270€ zu zahlen. Dieser Brief wurde von Person A zu den anderen Briefen abgelegt. Die Zahlungsaufforderung hat Person A natürlich auch nicht befolgt und ist jetzt ca. 7 Tage drüber. Person A zieht aber zu Mitte des nächsten Monats aus.

Würde es was bringen, wenn Person A sich nicht gleich ummeldet, sondern die alte Anschrift noch behält? Die Briefe würden dann sicherlich zurück an die GEZ gehen. Ein Nachsendeauftrag wird es nicht geben.

Nur weiß Person A nicht, ob das Finanzamt ihn aufgrund der Zahlungsrückstände anschreibt und merkt, dass Person A nicht mehr dort lebt. Aufgrund eines Beitrags in einer Gruppe auf Facebook hat Person A gesehen, dass das Finanzamt einer Person X eine Zahlungsaufforderung geschickt hat. Person A möchte natürlich nicht auch noch Probleme mit dem Meldeamt haben und evtl. Bußgelder bezahlen.

Was könnte ich Person A sagen? Hättet ihr einen Tipp?

Vielen Dank!


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themob

Re: Beim Umzug im Meldeamt melden?
#1: 21. März 2014, 13:25
Hallo und herzlich Willkommen,

viel nützen wird es nicht. Eventuell etwas Zeit gewinnen. Demgegenüber steht die Meldepflicht (gegenüber dem Meldeamt).

Vielleicht hilft ja das hier als Entscheidungsfindung:

Zitat
Die Daten, welche dem BS bei Ab- An- Ummeldung mitgeteilt werden, stehen unter anderem auf Seite 12 der Lieferkonzept Datenübermittlung
Zum Beispiel der Tag des Ein und Auszugs sowie gegenwärtige und letzte frühere Anschrift

Das ganze steht hier zum nachlesen: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8494.msg60341.html#msg60341

Wenn das ganze aus der Zwangsanmeldung resultiert, dann warten bisher alle, die es betrifft, den Erhalt des Verwaltungsakt (Gebühren-/Beitragsbescheid) ab.

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?


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polde

Re: Beim Umzug im Meldeamt melden?
#2: 07. April 2014, 15:21
Danke für die Antwort.

Sollte sich Person A irgendwie abmelden? Person A zieht mit Person B zusammen.Person B zahlt "leider".

Nicht, dass der BS denkt, ich würde noch weiter in der alten Wohnung wohnen, keinen Beitrag zahlen und mir das immer fleißig aufs "Konto" packen.


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themob

Re: Beim Umzug im Meldeamt melden?
#3: 07. April 2014, 15:36
Danke für die Antwort.

Sollte sich Person A irgendwie abmelden? Person A zieht mit Person B zusammen.Person B zahlt "leider".

Nicht, dass der BS denkt, ich würde noch weiter in der alten Wohnung wohnen, keinen Beitrag zahlen und mir das immer fleißig aufs "Konto" packen.

Die Antwort kann sich Person A selbst geben. Wenn sich Person A "abmeldet" bei der Institution, bestätigt Person A die Direktanmeldung (Bestätigung der Anmeldung) im nachhinein?
Wenn das gewünscht ist, bitteschön  >:D

Wie schon in o.g. Links zu lesen ist. Jeder wartet auf den fälligen Verwaltungsakt in Form des Gebühren-/Beitragsbescheid aus der Zwangsanmeldung "Bestätigung der Anmeldung".


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