Unter Vorbehalt bezahltes Geld kann man nur mit viel "bitte, bitte" zurückbekommen, oder man muß es einklagen.
Warum sollten die Rundfunkanstalten auf "bitte, bitte" Zahlungen leisten, selbst wenn die Rechtsunwirksamkeit festgestellt wurde, schon aus wirtschaftlichen Gründen würde jeder Kaufmann sich entscheiden (außer der gute Ruf ist in Gefahr, das ist hier ja nicht der Fall...), nichts zurückzuzahlen, da vielleicht nur jeder zweite oder dritte wirklich klagen würde, unterm Strich hat man also mit nichtstun weniger Arbeit und bei dem vorgeführten Zahlenspiel zum Schluß sogar noch Geld gespart.
Worin sollte also der Sinn eines Zahlens unter Vorbehalt liegen, solange es sich um "Kleinbeträge" handelt?
Bei einem Unternehmen mit mehreren tausend, zehntausend oder hunderttausend Euro theoritischer Zahlungspflicht wäre die Vermeidung von Verzugszinsen vielleicht eine Begründung, auch daß die Buchhaltung und Bilanzierung entlastet wird wäre ein Argument, erst recht, wenn der "gesparte" Betrag später als außerordentlicher Gewinn verbucht werden müßte, da kann man auf diese Art mehr gestalten.
Ich kann mir gut vorstellen, daß Kollege Roßmann das Geld vorrätig hält und als separaten Bilanzposten ausweist, vielleicht eine Teilzahlung in Höhe des bisher berappten Betrages leistet, aber der Privatverbraucher oder der Kleingewerbetreibende hat nichts davon.