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Autor Thema: Beitragsbescheid trotz vorhandener Haushaltsabgabe.  (Gelesen 2912 mal)

G
  • Beiträge: 4
Hallo liebe User,

ich wünsche einen angenehmen Wochenstart.

Nehmen wir folgendes an:

Student XYZ erhält für seinen Zweitwohnsitz, welcher bei seinen Eltern ABC ist, einen Beitragsbescheid für 01/2013 - 03/2014
Eltern ABC zahlen bereits seit 01/2013 die Haushaltsabgabe.

Auf dem Beitragsbescheid fehlt jegliche Rechtshilfsbelehrung.

Wie würdet ihr verfahren?



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  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Ist sich Student xyz sicher dass das erhaltene Schreiben ein Beitragsbescheid ist? Da steht "Bescheid" drauf und der enthält auch die Rechtsmittelbelehrung, meist auf der Rückseite.

Sonst sind das m.E. nur Werbeschreiben, rechtswidrige Zwangsanmeldungen oder Zahlungsaufforderungen ohne rechtliche Grundlage, die evtl. sogar den Tatbestand des Betruges und der Nötigung erfüllen...!?


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

G
  • Beiträge: 4
Ist sich Student xyz sicher dass das erhaltene Schreiben ein Beitragsbescheid ist? Da steht "Bescheid" drauf und der enthält auch die Rechtsmittelbelehrung, meist auf der Rückseite.

Ja Student XYZ ist sich sicher das dies ein "Beitragsbescheid" ist.
Der Beitragsbescheid von XYZ beinhaltet keinerlei Rechtsmittelbelehrung, weder auf Vorder- noch Rückseite des Bescheides.

Student XYZ hat bis heute auch noch nie ein Schreiben bekommen, weder zur Anmeldung, Auskunft oder sonstiges.


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S
  • Beiträge: 2.177
Student XYZ hat bis heute auch noch nie ein Schreiben bekommen, weder zur Anmeldung, Auskunft oder sonstiges.

Also steht das Wort "Bescheid" darauf?

Ich würde Widerspruch einlegen. Als Begründung angeben, dass jemand für die Wohnung schon zahlt, und Teilnehmernummer angeben.



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Z
  • Beiträge: 1.543
Vielleicht schicken noch andere Betrüger Bescheide?...

Halte ich für sehr dubios.
Welche Rundfunkanstalt verschickt denn so einen "Bescheid"?
Was steht da genau drauf, ggf. anonymisiert hochladen.

Begründung eines Widerspruchs, wenn er denn wegen eines echten Bescheides notwendig wäre, ist natürlich, daß die Haushaltsabgabe für den Haushalt bereits bezahlt wird, ich bin mir nicht sicher, ob die Angabe eines Teilnehmerkontos notwendig ist, könnte ja unter Datenschutz fallen.
Siehe dazu die Beiträge wegen der Bereicherung...


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G
  • Beiträge: 4
Student XYZ hat den Brief von seinen Eltern ABC erhalten.

Das Wort "Bescheid" steht nicht darauf. Lediglich "Zahlung der Rundfunkbeiträge" für bereits genannten Zeitraum.

Danke schon mal für eure Antworten bis hier hin. Werde das schreiben anonymisiert hochladen.
Vorweg es stammt von Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandradio.


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t

themob

Vielleicht im Vorfeld sich hier einlesen: (Damit spart sich Person XYZ das hochladen des Dokuments)

Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?

Ist die Zahlung der Rundfunkbeiträge der Bescheid? Nein, wie ein Bescheid aussieht, inkl. Rechtsbehelfsbelehrung, ist hier zu sehen: Gebühren-/Beitragsbescheide im Überblick

PS: Alle warten nur auf den oder die Gebühren-/Beitragsbescheide als Resultat aus der Zwangsanmeldung - Direktanmeldung - Bestätigung der Anmeldung - Zahlung der Rundfunkbeiträge

Wobei, wenn es nur darum geht, die "Zwangsanmeldung" für die Adresse bei den Eltern weg zu bekommen und der Brief (Zwangsanmeldung) sich ja NUR auf diese Adresse bezieht, wäre es am einfachsten darauf hinzuweisen das die Eltern mit Beitragsnummer xy bereits den Beitrag entrichten. Dadurch wird eine Abmeldung für diese Adresse für Person XYZ durchgeführt (bei den Eltern).

Irgendwann wird aber diese Zwangsanmeldung auch mal zu der "Erstadresse von Person XYZ" kommen. Dann helfen wiederum die o.g. Links.


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G
  • Beiträge: 4
Vielen herzlichen Dank,

der Fehler lag bei mir.

Student XYZ erhielt eine "Zahlung der Rundfunkbeiträge" wie in diesem Thread schön beschrieben und nicht einen Beitragsbescheid:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

Nochmals Danke!

Thread kann geschlossen werden falls erwünscht.


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