Es sei nicht korrekt, dass die Einnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten deutlich über ihrem Bedarf lägen, denn "die Sender haben auf Wunsch der KEF ihren tatsächlichen Bedarf gar nicht angemeldet, um den Betrag von 17,98 Euro bei der Umstellung von der Gebühr auf den Beitrag stabil zu halten."
Egal, ob bei der Anmeldung des realen Bedarfes der Beitrag höher oder niedriger gewesen wäre, Fakt ist also, dass bereits zu Vertragsbeginn gemogelt wurde, um es mal vorsichtig zu formulieren. Und das auf Wunsch der KEF deren Kernaufgabe (laut Staatsvertrag) es ist, den angemeldeten Bedarf des ÖRR zu prüfen und ihre Empfehlung an die Länder weiterzureichen
PUNKTErinnert mich ein bisschen an die Bundes
datenschutzbeauftrage, die lieber in Erwägung zieht, wie man Kriminalität bekämpft, als Daten zu schützen.
Ich versteh's nicht...