Wenn die schon um 48 Cent ein solche Theater machen und sich dabei auf die Schulter klopfen, wie viel schwerwiegender wäre dann wohl die Belastung der Entscheidungsträger gewesen, wenn sie dem Stimmvieh bei einer Nicht-Zustimmung zum 15. RBStV hätten erklären müssen, warum denn nun jeder Abgabepflichtige 1 Euro hätte mehr zahlen müssen. Und wie wenig frei doch ihre Entscheidung letztlich von äußeren Druckmitteln war.
Die merken gar nicht, wie unglaubwürdig die sich wieder machen.
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"