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Autor Thema: Die GEZ hat uns vielleicht (vorrübergehend?) vergessen...  (Gelesen 12025 mal)

f
  • Beiträge: 2
Hallo,

Person A hätte da mal drei Fragen (ich bleib mal beim Ausdruck GEZ, zur Vereinfachung...):

1. Mal angenommen, es gäbe einen Privathaushalt, der seit vielen Jahren ohne Radio, TV und Internet gelebt hätte. Mal angenommen, dieser Privathaushalt hätte gelegentlich (wenn auch sehr selten) Besuch bekommen von einem dieser Prämienjäger der GEZ und auch das eine oder andere Schreiben erhalten. Jedes Mal hätten die Mitglieder dieses Haushaltes kurz geantwortet: Nein, haben wir nicht... und dann die Tür geschlossen. Und mal angenommen, die GEZ hätte auf nachdrücklichere Methoden verzichtet.

Mal angenommen, dieser Haushalt wäre ohne Zahlung der "Gebühr" bis heute "durchgekommen" und wäre auch nach Umstellung des GEZ-Verfahrens noch nie angeschrieben worden... Was würde so einem Haushalt "drohen"?

Es steht ja zu vermuten, dass früher oder später irgendeiner bei der GEZ doch noch die Existenz dieses Haushaltes entdeckt und dann - vor dem Hintergrund der neuen Regelungen - auf den Haushalt zukommt.

Müssen die Mitglieder dieses Haushaltes damit rechnen, dass dann eine Nachforderung der Gebühren seit 01.01.2013 erhoben wird? (Damit rechne ich eigentlich fest.) Und muss darüber hinaus auch mit einer Art "Bußgeld" gerechnet werden? (DAS ist die eigentliche Frage!) Und falls ja, wie hoch würde dieses Bußgeld ausfallen?

Sieht die GEZ das so, dass eigentlich jeder Haushalt jetzt verpflichtet ist von sich aus bei denen vorstellig zu werden und sie zu bitten, dass man doch endlich bezahlen dürfe? Mal angenommen man würde den Standpunkt vertreten "ich wusste davon nix" - würde das genügen um mit der Nachzahlung der Gebühren (=ohne "Extrakosten") "davon zu kommen"??

2. Mal angenommen ein Mitglied dieses Haushaltes hätte an einem anderen Ort eine Praxis, ein Büro oder sowas, für das bereits seit längerem GEZahlt würde. Würde dies die Zahlungspflicht für den Privathaushalt irgendwie beeinflussen (so nach dem Motto 1 x Zahlen langt)? Könnten die Mitglieder des oben genannten Haushaltes vorbringen "wir zahlen doch schon für das Büro und dachten, damit wären wir unseren Verpflichtungen nachgekommen" um ein Bußgeld bei "Entdeckung" abzuwenden?


3. Würde es die Forderung eines Bußgeldes verhindern, wenn sich dieser Haushalt jetzt anmelden würde? Und was müsste man bei der Anmeldung beachten??

Für sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar!
 :-\
frozzo



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2014, 12:53 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.999
Thema Bußgeld: 8€ Zuschlag je Bescheid, plus Zinzen, möglicherweise Ordnungsgeld bis 1000,- € wobei mir und anderen hier noch kein Fall von Ordnungsgeld/strafe bekannt ist.

Nachforderung ja rückwirkend immer bis 1.1.2013 egal wann, es sei es ist bereit verjährt.

"... ist von sich aus bei denen vorstellig, ..." ja laut dem Vertrag ist es eine Schickschuld ;-)

"2. Mal angenommen..." Nein, das hilft nicht

"3 ..." das hilft nur gegen die mögliche Strafe wegen der Ordnungswiedrigkeit (die maximal 1000,- €) naja, die Zuschläge dürften trotzdem fällig werden


aber mal ehrlich, entweder man lehnt das Ganze ab und zahlt nicht und das richtig bis zum Ende, weil man dazu steht, oder man zahlt hat seine Ruhe, wie man nicht zahlt klärt sich von selbst, und was man gegen die Briefe macht welche kommen werden, wenn gesehen wird, ach da ist ja noch ein Haushalt, welcher zu zahlen hat, wird in anderen Themen hier ausführlicher beschrieben, Stichworte Zwang und automatische Anmeldung

z.B.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8038.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7797.0.html

wenn man sich selber meldet, kommen die Briefe nur ehr ;-)


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Uwe

  • Moderator++
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de
Siehe hier:

Thema: Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg47127.html#msg47127


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f
  • Beiträge: 2
Hi,

also was Person A hier verstanden hat ist, dass zunächst mal abgewartet werden kann, bis die kommen. Wenn sie kommen, wird es zunächst auf eine Forderung hinauslaufen, die sich zusammensetzt aus:

- der Nachzahlung seit 01.01.2013,

- ggf. 8,- € pro Bescheid (so sie denn einen schicken und nicht einfach nur ein "Schreiben"),

- Zinsen (wahrscheinlich in absolut marktunüblicher Höhe von vielleicht 5% - wie das Finanzamt...)

- sowie (was aber äußerst unwahrscheinlich ist) einem Bußgeld in Höhe von maximal 1000.- €.

Sollten sie den Haushalt noch weitere 2 Jahre lang vergessen, hört die Forderung auf zu wachsen, wegen der Verjährung.

Im übrigen würde ich sowieso alles komplett ignorieren, was nicht per Einschreiben kommt - weil hab ich ja nie erhalten...   8)

@ PersonX: Dein Standpunkt, "entweder man ist dagegen und zahlt nicht und das richtig bis zum Ende..." - ich seh das im Grunde genauso. Es ist allerdings für mich im Leben generell die Frage, wieviel Aufwand ich wofür treiben kann. Und es gibt genug unmittelbare Ungerechtigkeiten in meinem Umfeld, auf die ich sauer bin und gegen die ich was tue - wenn ich alle 100% verfolge, gehe ich kräftemäßig unter... Von daher hab ich (ach entschuldigung) hat sich Person A entschieden, den für andere vielleicht faulen Kompromiss zu machen, sich zu ducken und abzuwarten und ggf. halt dann doch irgendwann die Karte "ich will meine Ruhe und zahl" zu ziehen.

Und wer weiß, wie sich die Sachlage entwickelt.. (siehe z. B. die Doktorarbeit von A. Terschüren) Das Thema bleibt spannend.

Für jetzt erstmal vielen Dank für die Infos.
 :D
frozzo


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nowayse

Siehe hier:

Thema: Ordnungswidrigkeit 1000€ ist pure Panikmache!

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6136.msg47127.html#msg47127

Richtig ! genau das sagte uns der Vollstreckungsbeamte der Stadtkasse als mein Mann und Ich dort vorstellig geworden sind ; das ist Mumpitz das haben die zu GEZ Zeiten schon nicht durchsetzen können !


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m
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Hallo zusammen,

Person A widerfährt heute Ähnliches: Nachdem im Feb. 2010! die GEZ seine Abmeldung akzeptierte und sich seither nie mehr behelligte (nie einen Bescheid bekommen), erhält A heute 4 Jahre später eine Nachforderung für 2 Beitragskonten.

1 "neues" Beitragskonto wurde aus "technischen Gründen" von der GEZ eröffnet nachdem A gekündigt hatte und weist einen offenen Saldo von gut € 700 seit Oktober 210 aus.

1 "altes" Beitragskonto (welches 2010 gekündigt wurde) und weist einen offenen Saldo von gut 260 € auf.

Das freundliche Schreiben enthält den Betreff "Rundfunkbeitrag" und "Beitragsnummern" und  die Auffrderung zu zahlen. Gerne auch in Raten. Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht nirgends. Auch das Wort Mahnung oder Erinnerung ist nicht zu finden.
Der BEITRAGSSERVICE hat A wohl bis dato auf dem Postweg nicht erreicht (A wohnt in der Wohnung seit mindestens 10 Jahren).

Lange Rede ... um die Zahlung der Gebühren ab 01.2013 wird A wohl nicht herumkommen. Aber wie geht A mit der Forderung über rund € 700 um???

Person A freut sich auf eure qualifizierten Raschläge bzw. Erfahrungsmeldungen.

Vielen Dank im Voraus und es winkt,
magicblue


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2014, 21:12 von Uwe«

  • Beiträge: 3.237
Zitat
Lange Rede ... um die Zahlung der Gebühren ab 01.2013 wird A wohl nicht herumkommen. Aber wie geht A mit der Forderung über rund € 700 um???
Warum soll A bezahlen, wenn es doch möglicherweise keine Wohnung zum anmelden gab. Wenn die Wohnung vor dem 1.1.2013 wegen Umbau oder Rattenbefall nicht bewohnbar war, braucht man die nicht anmelden. Dafür verlangen die aber Nachweise, aber dann muss man fragen, auf welcher Rechtsgrundlage die Nachweise erbracht werden müssen. Weiterhin ist das Datenmissbrauch und Willkür, wenn die einen rückwirkend anmelden, das Thema hatten wir hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7168.msg59941.html#msg59941

Die alten Forderungen können überprüft werden, ob sie nicht verjährt sind. Wenn damals noch kein Gebührenbescheid über diese alten Forderungen erstellt wurde ist diese Forderung nicht rechtens, wenn aber damals ein Gebührenbescheid erstellt wurde, kann man fragen wo der ist, weil man keinen hat, ist ja wichtig wegen der Rechtsbehelfsbelehrung. Sowas wurde ja wohl damals auch schon ohne Einschreiben verschickt. Wenn man hartnäckig bleibt, können die nichts machen, weil die rechtliche Grundlage fehlt. Nur wenn auf einen damaligen Gebührenbescheid reagiert wurde, kann man nicht behaupten, keinen erhalten zu haben. Und auf welcher Rechtsgrundlage die ein Konto aus technischen Gründen eröffnen kann man auch gleich fragen.

Da das alles sehr dubios ist und es auch darauf hinauslaufen kann, sich bei denen zu melden, damit die einen Zwangsanmelden können, sollte A wirklich prüfen, welche Forderungen zu recht bestehen.
Wehren kann man sich mit einer Strafanzeige wegen sittenwidriger Nötigung:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8318.0.html


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