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Autor Thema: Wie verhält Person A sich am kostengünstigsten?  (Gelesen 3692 mal)

K
  • Beiträge: 6
Wie verhält Person A sich am kostengünstigsten?
Autor: 02. Februar 2014, 13:02
Liebe Freunde im Geiste,

wenn Person A es richtig mitbekommen hat, wird pro Wohnung/Wohneinheit ein Rundfunkbeitrag gefordert. Person A selbst wohnt in einer Wohnung, in der ein Raum durch eine Firma in Form einer KG (Kommanditgesellschaft), die A gehört, genutzt wird.
Vor einiger Zeit wurde A's Firma, die eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist, mit den üblichen Bettelbriefen bombardiert, jedoch wurde nie geantwortet und die Schreiben blieben irgendwann aus.
Jetzt wird Person A als Privatperson angeschrieben, A glaubt es sind etwa 3-4 Schreiben gewesen, die A immer ignoriert hat.

Wie verhält sich Person A  am besten? Gibt es Möglichkeiten, dass A zwischen seiner Firma und A persönlich den "schwarzen Peter" hin- und herschiebt? Wie sind die besten Verhaltensweisen, um eine Zahlung zu verhindern? Ist das möglich oder wird nur der Rückstand immer größer?

Person A bittet um Unterstützung gegen diese unangenehmen Zeitgenossen.
Wie verhält sich Person A am kostengünstigsten?

Gruss Kalle


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R
  • Beiträge: 375
A sollte alle Schreiben gelassen aussitzen bis ein Beitragsbescheid kommt. Dann Widerspruch einlegen (ggf. wiederholt sich das Spiel, Vorlagen sind im Forum zu finden, je nach Geschmack um eigene Formulierungen anreichern).

Erst wenn der/die Widersprüche beschieden werden, muss A eine Anfechtungsklage beim Verw.-Gericht einreichen (Kosten: 105 €). Aber das dauert ...


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"Eine Abgabe ist jedenfalls immer dann eine Steuer und kein Beitrag, wenn sie Begünstigte und Nichtbegünstigte zur Finanzierung einer staatlichen Leistung heranzieht" (Paul Kirchhoff)

M
  • Beiträge: 189
Hallo Kalleexpert,

ich sehe das Problem, beim hin- und herschieben, dass im ungünstigsten Fall Person A und A's Firma zu zahlen haben. Wodurch eine Doppelbelastung für A entstehen würde, sollte Widerspruch und Klage erfolglos sein -wovon man erstmal sicherheitshalber ausgehen sollte.

Daher würde ich in dem Fall Person A dazu raten, sich als alleiniger Ansprechpartner für die Wohnung zu zeigen und dementsprechend gegen den Beitrag vorzugehen, siehe Antwort von Redfox.

Da Person A nach "konstengünstig" fragt, muss man klar sagen, dass das keiner eindeutig wissen kann.
Es sprechen diverse Zeichen dafür, dass das aktuelle Modell gekippt werden könnte, in dem Fall haben die Totalverweigerer weniger Kosten gehabt.
Ebenso kann es aber auch sein, dass insbesondere eine schlecht vorbereitete Klage mit Mehrkosten verbunden sein kann, etwa 100 Euro zzgl Beiträge, die dann wieder zu zahlen wären.


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K
  • Beiträge: 6
Hallo Minion,

Person A und A´s Firma leben in einer Wohnung, für A´s Firma sind die Kosten geringer, da Betriebsausgaben.

Gruss Kalle


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M
  • Beiträge: 189
Okay, dann müsste Privatperson A den regulären Beitrag zahlen und dadurch wäre A's Firma von dem Beitrag befreit -außer A's Firma hat einen eigenen Zugang zu den Räumlichkeiten.

Der günstigere Beitrag wäre nur fällig, wenn A's Firma Inhaber/Mieter der Wohnung ist und in der Wohnung keine Schlafmöglichkeit vorhanden ist und Privatperson A auch nicht an der Adresse gemeldet ist, denn der Beitragsservice erhält ja die Informationen u.a. aus dem Melderegister.


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P
  • Beiträge: 207
Du sprichst hier ein Problem an, über das ich mich schon längere Zeit ärgere.
Wieso muss ich als Privatmann zahlen und bleibe auf den Kosten sitzen,
während die Firma beitragsfrei gestellt wird?

Leider berechtigt uns der Grundsatz: "Ein Haushalt = 1 Beitrag" nicht, diesen einen Beitragszahler selbst
zu bestimmen.

Denn die Beitragssatzung legt fest: "(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. ... 2. ... 3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rund-
funkbeitrag entrichtet wird."
Quelle: § 5 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Ich würde es als viel gerechter empfinden, wenn ich die Beitragspflicht auf die in meinem Haushalt ansässige Firma übertragen könnte.
Denn dann würde der Beitrag als Betriebskosten abziehbar sein.

Und selbst wenn ich den (privat zu leistenden) Rundfunkbeitrag an die Firma weiterberechnen würde, müsste ich die Einnahme versteuern,
ohne (!) den selbst gezahlten Rundfunkbeitrag als Kosten geltend machen zu können.

Sehr, sehr ungerecht!


Mein Status: Totalverweigerer aus Überzeugung.  :)
Privathaushalt und Firma bei BS erfasst, habe für die ersten zwei Quartale 2013 Beitragsbescheide erhalten und Widersprüche eingelegt. Die Widersprüche habe ich insgesamt sehr umfassend begründet, u.a. auch mit Verweis auf die Ablehnung, den Rundfunkbeitrag der Firma aufzuerlegen und somit als Betriebsausgabe anerkannt zu bekommen bei gleichzeitiger Beitragsfreistellung des Wohnungsinhabers.


Kleine Episode am Rande: Ich hatte zwischendurch formell beantragt, meiner Firma die Beitragslast aufzuerlegen, worauf die Firma eine Zahlungsaufforderung (keinen Bescheid) erhielt. Auf meine Antwort, ich würde als Firma gerne zahlen, bitte aber vorab um einen Freistellungsbescheid als Privatperson, kam nichts mehr... Natürlich hätte ich auch dann erst einen Bescheid abgewartet, um sodann Widerspruch einzulegen.  >:D


Übrigens: Bekannte von mir leben in einer Home-Office-Wohnung, deren Hauptmieter der Arbeitgeber ist. Dort zahlt die Firma den Beitrag, die Privatpersonen sind bis heute unbehelligt geblieben. 8)


Mein weiteres Vorgehen: Weitere Totalverweigerung aller Rundfunkbeiträge, Widersprüche gegen eventuelle weitere Bescheide. Bei Vollstreckungsankündigung sofort Antrag auf aufschiebende Wirkung ans Verwaltungsgericht Augsburg, bei abschlägigen Widerspruchsbescheiden Klage ans VG Augsburg. Und: Ich fahre zum Termin beim Verfassungsgerichtshof München (25.03.14, E. Geuer).



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  • Beiträge: 189
Ist doch klar, dass der RBStV das so regelt, dass man nicht "günstiger" davon kommen kann. Es ist immer vom höchsten Beitrag auszugehen.
Spätestens nach dem man "Das Geschäftsmodell der ÖRR" von Roggi gelesen hat, wird einem sehr schnell klar, dass es bei dem RStV/RBStV nicht um Fairness geht.


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a

awawaw

Mehrere Personen in Wohnung -

Mein Nachbar meinte wenn Person A und Person B in einer Wohnung lebt und beide Bettelbriefe/Zwangsanmeldung ( kein Bescheid)
erhalten... ist es eventuell sinnvoll wenn A dem Beitragsservice mitteilt ... "ich bin nicht beitragspflichtig da B schon Beitragspflichtig ist ( Beitragsnummer von B mitteilen ). B hält sich zurück und wartet auf Beitragsbescheid mit folgendem Widerspruch/Klage.
Sollte ein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegen B vorliegen.... erst dann haftet A wieder ( gesamtschuldnerische Haftung des Mitbewohners).. Es ist nicht davon auszugehen ... warf der Nachbar ein das A auch einen Beitragsbescheid erhält ( nach dem Motto 1 dummer wird schon zahlen...) da ja A immer auf den Beitragspflichtigen B verweist.

Desweiteren zusätzlich Gewerbe in selber Wohnung...
§ 5 Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich
(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten....
3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
------------------- Mein Nachbar meinte die Definition "für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird" ist gleichzusetzten mit B ist bereits beitragspflichtig und "hält den Kopf hin ( Widerspruch..Klage spiel"


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awawaw

Person A verweist auf Person B ..

Habe gerade von der GEZ erhalten

Bestätigung der Abmeldung
Sehr geehrte.......
Vielen Dank für Ihre Information.
Sie teilen uns mit dass bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung gezahlt werden.
Wir haben daher das Beitragskonto zum Anmeldedatum storniert.
MFG Beitragsserve


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