Du sprichst hier ein Problem an, über das ich mich schon längere Zeit ärgere.
Wieso muss ich als Privatmann zahlen und bleibe auf den Kosten sitzen,
während die Firma beitragsfrei gestellt wird?
Leider berechtigt uns der Grundsatz: "Ein Haushalt = 1 Beitrag" nicht, diesen einen Beitragszahler selbst
zu bestimmen.
Denn die Beitragssatzung legt fest: "(5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten
1. ... 2. ... 3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rund-
funkbeitrag entrichtet wird."
Quelle: § 5 Abs. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Ich würde es als viel gerechter empfinden, wenn ich die Beitragspflicht auf die in meinem Haushalt ansässige Firma übertragen könnte.
Denn dann würde der Beitrag als Betriebskosten abziehbar sein.
Und selbst wenn ich den (privat zu leistenden) Rundfunkbeitrag an die Firma weiterberechnen würde, müsste ich die Einnahme versteuern,
ohne (!) den selbst gezahlten Rundfunkbeitrag als Kosten geltend machen zu können.
Sehr, sehr ungerecht!
Mein Status: Totalverweigerer aus Überzeugung.

Privathaushalt und Firma bei BS erfasst, habe für die ersten zwei Quartale 2013 Beitragsbescheide erhalten und Widersprüche eingelegt. Die Widersprüche habe ich insgesamt sehr umfassend begründet, u.a. auch mit Verweis auf die Ablehnung, den Rundfunkbeitrag der Firma aufzuerlegen und somit als Betriebsausgabe anerkannt zu bekommen bei gleichzeitiger Beitragsfreistellung des Wohnungsinhabers.
Kleine Episode am Rande: Ich hatte zwischendurch formell beantragt, meiner Firma die Beitragslast aufzuerlegen, worauf die Firma eine Zahlungsaufforderung (keinen Bescheid) erhielt. Auf meine Antwort, ich würde als Firma gerne zahlen, bitte aber vorab um einen Freistellungsbescheid als Privatperson, kam nichts mehr... Natürlich hätte ich auch dann erst einen Bescheid abgewartet, um sodann Widerspruch einzulegen.

Übrigens: Bekannte von mir leben in einer Home-Office-Wohnung, deren Hauptmieter der Arbeitgeber ist. Dort zahlt die Firma den Beitrag, die Privatpersonen sind bis heute unbehelligt geblieben.

Mein weiteres Vorgehen: Weitere Totalverweigerung aller Rundfunkbeiträge, Widersprüche gegen eventuelle weitere Bescheide. Bei Vollstreckungsankündigung sofort Antrag auf aufschiebende Wirkung ans Verwaltungsgericht Augsburg, bei abschlägigen Widerspruchsbescheiden Klage ans VG Augsburg. Und: Ich fahre zum Termin beim Verfassungsgerichtshof München (25.03.14, E. Geuer).