Auch Heydt erörtert die Frage eines Vorteils, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk vermittelt. Hierbei berücksichtigt er die Problematik, dass der Einzelne möglicherweise keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk empfängt. Nach seiner Ansicht rechtfertige sich die Erhebung der "Rundfunkgebühr" dadurch, dass jedermann potentiell Interesse am Rundfunk habe. Das für den Beitrag wesentliche Merkmal des besonderen Interesses könne unwiderlegbar für alle vermutet werden, sogar dann, wenn sie gar nicht im Besitz eines Rundfunkgerätes seien.
Begründet wird der Beitragscharakter auch damit, für den Gegenleistungscharakter ausschlaggebend und ausreichend sei, dass die dauernde unkontrollierbare Nutzung wahrscheinlich sei.
Konsequenz dieser Auffassung ist, dass ein jeder leistungsbezogene Gesichtspunkt mit Blick auf den Einzelnen entbehrlich wird und der Einzelne gleich jedermann zur Beitragsleistung verpflichtet werden kann. Dies ist aber Merkmal der Steuern und nicht des Beitrages.
Quelle:
http://tinyurl.com/lzzvswxBei der Rundfunkbeitragspflicht handele es sich im Rahmen der Zwangsmitgliedschaft mangels eines Vorteils um eine (kompetenzwidrige) Zwecksteuer.
Nachzuweisen man nutze bewusst das öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nicht, ist unmöglich. Allein die Tatsache, dass die Anforderungen an Nachweis der Nichtnutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fehlen, ordnet es als Zwecksteuer gemäß § 3 Abs. 1 Abgabenordnung ein.
Rundfunkbeitrag wird nicht wie etwa Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung einkommensabhängig von allen Versicherungspflichtigen erhoben. Stattdessen bittet man nur Inhaber einer Wohnung/Betriebsstätte zur Kasse, unabhängig davon, ob überhaupt Rundfunk empfangen wird, überhaupt Rundfunkgeräte vorhanden sind und unabhängig vom Einkommen.
Und außerdem haben die Unterhaltungsdarbietungen auf der Ebene des Grundgesetzes keinen Verfassungsrang. Artikel 5 GG Absatz 1 postuliert lediglich, „Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“ Die Abwälzung der durch die Veranstaltung öffentlich-rechtlichen Rundfunks entstehenden Kosten auf die Bürger steht außer Verhältnis zu dem Nutzen, den die Möglichkeit des Empfangs vermittelt.
Warum soll man Passivsport mit ca. 900 Millionen Euro fördern? "Im Jahr 2010 haben ARD und ZDF ca. 900 Millionen Euro allein für Sportübertragungen ausgegeben."
http://www.carta.info/68379/rundfunkbeitrag-flattr-statt-haushaltsabgabe/Warum sollen alle Beitragsschuldner den Fernsehgottesdienst mitfinanzieren? Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn es Scientology wäre?
Ich denke wenn man die ÖRR Seiten mit Passwortlogin versehen würde, könnten die Inhalte der Mediathek länger als 7 Tage zur Verfügung gestellt werden.
„Fernseh- und Hörfunksendungen dürfen nur noch sieben Tage nach der Ausstrahlung via Internet zur Verfügung gestellt werden.“Es darf keine Steuer für Rundfunk geben!