Autor Thema: Ergebnis der Prozesse/Klagen  (Gelesen 2409 mal)

Offline Sina

  • Beiträge: 6
Ergebnis der Prozesse/Klagen
« am: 20. Januar 2014, 13:22 »
Folgende hypothetische Fragen will ich hier zur Diskussion stellen.

(1) Wann würde sich Eurer Meinung nach entscheiden, ob die Popularklage von Ermano Geuer angenommen wird?
      Falls sie angenommen werden würde, hätte das Auswirkungen, d. h. könnte man unter Hinweis auf den laufenden Prozess Widerspruch gegen Bescheid u. a. begründen oder würde alles erstmal aufgehalten?

(2) Wenn ein deutsches Gericht, also eines auf niedrigster Ebene, urteilt, dass  etwas mit dem neuen Beitragssystem illegal ist,  hätte das Auswirkungen auf andere Fälle oder wäre das die Auslegunsgsache eines jeden Gerichts.

(3) Wenn im Fach Jura Dissertationen angenommen werden, die belegen, dass der neue Rundfunkbeitrag unrechtmässig ist, könnte man das als Indiz dafür sehen, dass er früher oder später von einem Gericht ganz gekippt wird.

Vielen lieben Dank für Eure Meinungen und Kommentare!


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Offline 2Xtreme

  • Beiträge: 98
Re: Ergebnis der Prozesse/Klagen
« Antwort #1 am: 20. Januar 2014, 13:46 »
Zu (1)

So wie ich das verstehe, ist die Popularklage von Ermano Geuer bereits angenommen wurden. Sie wurde ja auch mit der von Rossmann zusammengelegt. Wie da der aktuelle Stand ist, weiß ich nicht. Die letzte Schriftsatzverlängerung für das ZDF ist Ende Februar 2013 abgelaufen. Seitdem warten alle auf die Terminierung zur mündlichen Verhandlung.

Zu (3)

Die Dissertation von Anna Terschüren ist bereits zur laufenden Popularklage vom Gericht hinzugezogen wurden.


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Offline xrw

  • Beiträge: 321
Re: Ergebnis der Prozesse/Klagen
« Antwort #2 am: 20. Januar 2014, 14:51 »
Popularklagen bedürfen nicht der Annahme. Das ist bloß eine Spezialität für Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht, um die dort sehr große Masse an aussichtslosen und irrelevanten Fällen einfacher los zu werden. Praktisch macht das aber wenig Unterschied; das Bundesverfassungsgericht begründet Nichtannahmebeschlüsse teils ausführlicher als der bayrische Verfassungsgerichtshof Urteile. Für einen Nichtannahmebeschluss ist halt kein ganzer Senat nötig, sondern nur eine Kammer.


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