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Autor Thema: Gegen jeden Beitragsbescheid Widerspruch einlegen?  (Gelesen 19507 mal)

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Es ist zwar kein Widerspruchsbesscheid, aber vor einem Gericht hätte ich schlechte Karten, weil die mir indirekt mitgeteilt haben, dass ich zahlen muss. Deshalb ist es wichtig, gegen jeden neuen Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen. Wer denkt, "Oh, ich habe schon Widerspruch eingelegt, reicht ja" ist in die Falle getappt. Wenn es zur Klage kommt, reicht eine Klage für alle Widerspruchsbescheide.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
ist dieses Schreiben nun ein Widerspruchsbescheid oder nicht, andersum, was muss denn in einem Widerspruchsbesscheid der Gezstapo stehen damit er als solcher ein rechtliches Dokument ist?

Widerspruchsbescheide der Rundfunkanstalten im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6637.0.html


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