Hallo zusammen,
auf Person A Widerspruch des Gebührenbescheids erhält A von der GEZ (Bayerischer Rundfunk) keinen
Widerspruchsbescheid, sondern nur ein allgemeines Schreiben - siehe Anlage.
Durch Person A telefonischen Rückfragen in der Rechtsabteilung der GEZ hat A seine Bereitschaft zur Klage
verdeutlicht. Der (genervte) Sachbearbeiter sah sich daher offensichtlich dazu veranlasst, den Widerspruchs-
bescheid zu verweigern.
Fragen:
1. Den fehlenden Widerspruchsbescheid wollte A eigentlich für seine Klage verwenden. Kann dieses allgemeine
Antwortschreiben ebenfalls als klagefähiger Bescheid angesehen werden?
2. Ist die GEZ verpflichtet, Beitragsbescheide und anschließend Widerspruchsbescheide zu erstellen?
Vielen Dank!