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Autor Thema: Fristversäumnis durch seitens BS verzögerte Annahme eines Einschreibens/Briefes?  (Gelesen 3342 mal)

M
  • Beiträge: 52
Hallo,

ich habe eine ganz allgemeine fiktive Frage:

Angenommen Person A schickt ihren Widerspruch rechtzeitig per Einschreiben ab, dieser befindet sich dann aber über mehrere Werktage hinweg "in der Zustellung". Während dieser offenbar sehr schwierigen Zustellung (in Stuttgart ist ja auch oft Stau  :P ) wird dann die eigentliche Frist zum Widerspruch überschritten. Jetzt kann man wohl davon ausgehen, dass der BS sich einen Ast darüber freut und den Widerspruch direkt schreddert.
Kann es theoretisch vorkommen, dass der BS Einschreiben einfach über mehrere Tage hinweg nicht annimmt in der Hoffnung, dass währenddessen die Frist abläuft. Würde das bei der Post in irgendeiner Form registriert, also nachvollziehbar gemacht?

Sollte es sich in einem derartigen Fall um einen Folgebescheid handeln (60€ statt der vorher angesammelten 400€), könnte schlimmstenfalls dieser kleine Teilbetrag gezahlt und der "versäumte" Widerspruch einfach für den nächsten Bescheid erneut verwendet werden? Oder würde das aufgrund der Verrechnung mit der ältesten Schuld nicht funktionieren?

Leider wurde wohl versäumt, den Widerspruch parallel per Email einzureichen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. April 2015, 22:01 von Bürger«

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] Person A schickt ihren Widerspruch rechtzeitig per Einschreiben ab
[...]
Während dieser offenbar sehr schwierigen Zustellung [...] wird dann die eigentliche Frist zum Widerspruch überschritten. Jetzt kann man wohl davon ausgehen, dass der BS sich einen Ast darüber freut und den Widerspruch direkt schreddert.
Er wird zwar vielleicht nicht unbedingt "geshreddert", aber mglw. genüsslich als (vermeintlich) "nicht fristgemäß" und damit "unzulässig" zurückgewiesen... ;D

Das kommt aber u.a. auch darauf an, ob Person A in dem Widerspruch ein "Eingangs-/ Zustelldatum" des Bescheids in irgendeiner Form überhaupt erwähnt hat oder ob der Bescheid ausnahmsweise ggf. nachweislich z.B. per Postzustellungsurkunde zugestellt wurde.

Sofern der Zeitpunkt des Zugangs des Bescheids nicht zweifelsfrei feststellbar ist, geht dies u.U. zu Lasten der absendenden Behörde...

Siehe u.a. nochmals unter
Fristwahrung nach Bekanntgabe/ Zustellung - Unzulässigkeit von Anscheinsbeweisen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8721.0.html

sowie ergänzend (auch zum Thema mglw. erforderlicher substantiierter Begründung bei Behauptung späteren Zugangs) unter
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Prinzipiell dürfte gelten:
Rechtzeitiges Absenden ist nicht entscheidend, da nicht zwangsläufig fristwahrend.
Entscheidend ist eher (im Zweifel *nachweislich*) rechtzeitiger Eingang beim Empfänger.



Kann es theoretisch vorkommen, dass der BS Einschreiben einfach über mehrere Tage hinweg nicht annimmt in der Hoffnung, dass währenddessen die Frist abläuft.
Ein Schelm... ;)

Würde das bei der Post in irgendeiner Form registriert, also nachvollziehbar gemacht?
Mir unbekannt...
...und wohl auch fraglich, ob das entscheidend wäre

Leider wurde wohl versäumt, den Widerspruch parallel per Email einzureichen.
Auch Email wäre nicht zwingend fristwahrend.
Fristwahrend (i.d.R. abgesendet = empfangen) wäre wohl am ehesten ein (vorab-)FAX mit Sendeprotokoll.
Dann könnte man sich nach Ansicht einiger womöglich auch das Porto für einen Einschreibebrief ersparen und stattdessen den Widerspruch nur noch per regulärem Brief "hinterhersenden"...

Soviel meine bescheidene Einschätzung dieses fiktiven Falls ;)


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T
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Kann es theoretisch vorkommen, dass der BS Einschreiben einfach über mehrere Tage hinweg nicht annimmt in der Hoffnung, dass währenddessen die Frist abläuft.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß die LRA ein Einschreiben m. Rückschein so lange liegengelassen hat bis es die Post an mich zurückgeschickt hat. Das Schreiben war kein Widerspruch, aber das ist ja erstmal unerheblich für den Umgang mit der Post von Menschen die das Gehalt ihrer Mitarbeiter bezahlen sollen.


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(Charles-Louis de Montesquieu)

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G

Gast

Ein Einwurf-Einschreiben sollte für einen etwaigen nächsten Widerspruch ausreichend sein. Vorteil dabei ist: Es bedarf keiner postannahmewilligen Person. Ein Einwurf-Einschreiben sollte demnach (zumindest theoretisch gesehen)* schneller zugestellt werden können, da der Postbote nur den Briefkasten des Empfängers finden und das Einschreiben einwerfen muss.

* Hinweis, da aus eigener Erfahrung selbst bei Einwurf-Einschreiben an LRA Ungereimtheiten bei der Zustellung auftreten können

Evt. sollte man auch mal beim etwaigen nächsten Widerspruch in Betracht ziehen ein anderes Postunternehmen (falls ein anderes in der Gegend tätig ist) zu beauftragen.


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Daher sei allen möglichst ein Besuch der jeweiligen Rundfunkanstalt angeraten mit der Option eines
Widerspruchs zur Niederschrift (oder der bezeugten Übergabe eines Schreibens)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11066.msg75621.html

Dies führt zudem dazu, dem Widerstand ein Gesicht zu geben und die Mitarbeiter/innen des Zwangsbeglückungsvereins mit konkreten Menschen zu konfrontieren ...



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