Hallo,
ich habe eine ganz allgemeine fiktive Frage:
Angenommen Person A schickt ihren Widerspruch rechtzeitig per Einschreiben ab, dieser befindet sich dann aber über mehrere Werktage hinweg "in der Zustellung". Während dieser offenbar sehr schwierigen Zustellung (in Stuttgart ist ja auch oft Stau

) wird dann die eigentliche Frist zum Widerspruch überschritten. Jetzt kann man wohl davon ausgehen, dass der BS sich einen Ast darüber freut und den Widerspruch direkt schreddert.
Kann es theoretisch vorkommen, dass der BS Einschreiben einfach über mehrere Tage hinweg nicht annimmt in der Hoffnung, dass währenddessen die Frist abläuft. Würde das bei der Post in irgendeiner Form registriert, also nachvollziehbar gemacht?
Sollte es sich in einem derartigen Fall um einen Folgebescheid handeln (60€ statt der vorher angesammelten 400€), könnte schlimmstenfalls dieser kleine Teilbetrag gezahlt und der "versäumte" Widerspruch einfach für den nächsten Bescheid erneut verwendet werden? Oder würde das aufgrund der Verrechnung mit der ältesten Schuld nicht funktionieren?
Leider wurde wohl versäumt, den Widerspruch parallel per Email einzureichen.