Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Re: Sprachgebrauch  (Gelesen 1282 mal)

S
  • Beiträge: 7
Re: Sprachgebrauch
Autor: 28. April 2013, 21:01
Es ist eine Schutzgeldzahlung durch Täuschung und Einschüchterung nichts anderes.

Solange man zahlt, wird man in Ruhe gelassen. Dafür "darf" man etwas nutzen (Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender), was man gar nicht braucht.

Der Zweck (Nutzung des Angebotes) ist natürlich nur vorgeschoben, um der Schutzgeldzahlung (Bezahlung der zur Verfügung gestellten Leistungen) den Anschein der Legalität zu geben.

Die Einschüchterung wäre natürlich überflüssig, wenn die Annahme des "Angebotes" freiwillig wäre.

Das "Angebot" ablehnen geht natürlich gar nicht (außer man ist bereit, seine Existenz in die Waagschale zu werfen).

Es geht um Einschüchterung, Nötigung und Erpressung. Und Beraubung der Freiheit (z. B. Vertragsfreiheit). Aus Recht wird Unrecht und Willkür.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Bedenkt immer, daß alles, was [Seite/Begriff nicht erwünscht] getan hat, legal war." - Martin Luther King

 
Nach oben