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Autor Thema: Re: Sprachgebrauch  (Gelesen 1217 mal)

S
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Re: Sprachgebrauch
Autor: 28. April 2013, 21:01
Es ist eine Schutzgeldzahlung durch Täuschung und Einschüchterung nichts anderes.

Solange man zahlt, wird man in Ruhe gelassen. Dafür "darf" man etwas nutzen (Sendungen der öffentlich-rechtlichen Sender), was man gar nicht braucht.

Der Zweck (Nutzung des Angebotes) ist natürlich nur vorgeschoben, um der Schutzgeldzahlung (Bezahlung der zur Verfügung gestellten Leistungen) den Anschein der Legalität zu geben.

Die Einschüchterung wäre natürlich überflüssig, wenn die Annahme des "Angebotes" freiwillig wäre.

Das "Angebot" ablehnen geht natürlich gar nicht (außer man ist bereit, seine Existenz in die Waagschale zu werfen).

Es geht um Einschüchterung, Nötigung und Erpressung. Und Beraubung der Freiheit (z. B. Vertragsfreiheit). Aus Recht wird Unrecht und Willkür.


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