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Autor Thema: Eigene Leistungen in Rechnung stellen  (Gelesen 1898 mal)

S
  • Beiträge: 7
Eigene Leistungen in Rechnung stellen
Autor: 28. April 2013, 20:39
Ich begrüße alle Verbündeten im Kampf gegen die Schutzgelderpresser. Ich habe vor kurzem mit einer Kollegin gesprochen, die meist in Zimbabwe lebt und die mir über die dortigen korrupten Verhältnisse erzählte. Dabei ist mir deutlich geworden, daß zwischen den korrupten Systemen in primitiven Gesellschaften und der BRD nur ein gradueller Unterschied ist. Die Methoden sind dort primitiv und offensichtlich und in der BRD weit subtiler - oft nur auf psychischer Ebene (Täuschung und Einschüchterung durch die GEZ). Mit den jetzt Beitragsservice genannten Schutzgelderpressern ist jetzt ein neues - weit kriminelleres - Stadium erreicht und ich bin der Meinung, daß damit eine Grenze überschritten wurde und Widerstand notwendig ist.

Was kann man tun? Gibt es schon positive Erfahrungen? Die bisherigen Widerstandsmethoden scheinen mit Jahresanfang hinfällig geworden zu sein. Sind Widerspruch und Klage der einzige Weg. (Bitte keine Kommentare zur BRD GmbH-Problematik.)

Meine Idee: Ich fände es gut, wenn man allen Verantwortlichen unter dem Motto "Gleiches Recht für Alle" Rechnungen zusenden würde, in denen man eigene Leistungen in Rechung stellt. Mit entsprechender Publizität und Teilnahme würde man damit sicher Einiges erreichen können. Das einzige Problem, das ich sehe ist, daß die durch Wohlstand bzw. Brot und Spiele gekaufte Masse nicht aus dem Sofa zu holen ist.

Was meint ihr zu dieser Idee?

Außerdem würde ich gerne erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die neue Schutzgelderpressung beruht und wer für dieses Gesetz bzw. diese Verordnung verantwortlich ist.

Eien weitere Frage: Was bedeutet es für den zivilen Widerstand gegen die Schutzgelderpressung, daß der "Beitragsservice" nicht rechtsfähig (!) ist. Ich kenne das nur in Bezug auf unmündige Kinder. Meines Wissens sind alle, die gemeinsam in der Öffentlichkeit auftreten, eine GbR. Wie kann es sein, daß eine Einrichtung nicht rechtsfähig ist. Kann man gegen so jemanden überhaupt vorgehen? Im Umkehrschluß müsste man ihn ja dann auch ignorieren können.


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"Bedenkt immer, daß alles, was [Seite/Begriff nicht erwünscht] getan hat, legal war." - Martin Luther King

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Re: Eigene Leistungen in Rechnung stellen
#1: 28. April 2013, 22:58
@Schutzgeldservice

Ich frage mich, wieso du so viele Fragen im Forum an mehreren Stellen gleich zu Anfang gestreut hast? Vieles lässt sich über die Suchfunktion oder das Einlesen finden. Man muss sich nur die Mühe machen.

Anm.
Unnötige Beschäftigung der Forumsmitglieder und Versuche der Verwässerung oder Ablenkung sind für die meisten hier im Forum kein Fremdwort.


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B
  • Beiträge: 481
Re: Eigene Leistungen in Rechnung stellen
#2: 28. April 2013, 23:37
Unnötige Beschäftigung der Forumsmitglieder und Versuche der Verwässerung oder Ablenkung sind für die meisten hier im Forum kein Fremdwort.

Guter Punkt.


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S
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Re: Eigene Leistungen in Rechnung stellen
#3: 29. April 2013, 14:37
Zwei Kommentare, aber keine einzige inahltliche Antwort. Das finde ich schade.


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G

GEZeterei

Re: Eigene Leistungen in Rechnung stellen
#4: 29. April 2013, 15:03
Schau, Schutzgeldservice, wir kümmern uns hier um echte Möglichkeiten, um diesem Apparat Pari bieten zu können. Nicht um Nebenschauplätze, die nichts bringen.

Du willst Sand ins Getriebe des "Service" streuen. Kostet Zeit, Nerven und hat letztlich absolut keinen Effekt.


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