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Autor Thema: Gaunermethoden und der Rundfunkbeitrag  (Gelesen 1900 mal)

V
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Gaunermethoden und der Rundfunkbeitrag
Autor: 21. November 2015, 16:58
Gaunermethoden und der Rundfunkbeitrag

Die in die Entscheidung involvierten Politiker haben mit dem Zwangs-Rundfunkbeitrag eine aufgedrängte Medienoption erschaffen, um Geld von Unbeteiligten für Überflüssiges abzupressen. Sie nötigen und belästigen damit die Nichtnutzer der redundanten Medienoption, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.

Der besondere Vorteil hat sich durch die Belastung der Allgemeinheit (inkl. der Nichtnutzer) in Luft aufgelöst und wurde zu einer reinen Fiktion. Der Gesetzgeber darf jedoch eine Fiktion nicht als Mittel einsetzen, um entgegen der Wirklichkeit ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Damit verstößt der „Rundfunkbeitrag“ gegen die Belastungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.

Diese Vorgehensweise hat deutliche Züge eines groß angelegten Betrugs mit Belästigung und finanzieller Nötigung von uns Bürgern. Die Verantwortlichen verfolgen damit ihre eigenen Begünstigungen und persönlichen Vorteile.

Warum unterstellt Sky oder Netfix nicht die Möglichkeit der Nutzung?

Warum unterstellen keine Zeitschriften-, Hörbuchverlage und die Internetradios die optionale Nutzungsmöglichkeit ihrer Medien und kasieren von Nichtnutzern Geld?

Diese Firmen sind wenigstens staatfern aufgestellt und orientieren sich nach dem Bedarf der Menschen. Sie Respektieren den Willen der Menschen und wenden die rechtswidrige Nötigung und die Belästigung nicht an.

Wenn die Politiker ihre Bühne zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung brauchen, dann sollten sie diese aus eigener Tasche finanzieren und uns Bürger damit nicht behelligen.

Wann greifen wir alle zum Hörer, um die Zeitungen zur Berichterstattung über diese Missstände zu motivieren? Erst wenn wir Druck machen, werden die Zeitungen über diese Strafanzeigen

STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html

berichten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2015, 09:43 von Viktor7«

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Gaunermethoden und der Rundfunkbeitrag
#1: 21. November 2015, 18:43
Das Recht auf Chancengleichheit (Art. 3 GG) ist verletzt.

Völkerrecht, Art. 19 Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Mangelnde Chancengleichheit wird als ungerecht empfunden und kann den sozialen Frieden gefährden.

40% aller deutschen Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, sie müssen also einen vollen Beitrag bezahlen und sind somit schlechter gestellt als die restlichen 60%.

Fast jeder Zehnte in Deutschland überschuldet
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article134057480/Kaufrausch-auf-Pump-stuerzt-Deutsche-in-den-Ruin.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2015, 19:57 von Bürger«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Re: Gaunermethoden und der Rundfunkbeitrag
#2: 21. November 2015, 21:56
So ist es 907. Das ist auch ein wichtiger Aspekt.

Die Beschaffung der Informationen und des Gedankenguts eigener Wahl ist nur dann uneingeschränkt möglich, wenn jeder über die finanziellen Mittel nach Begleichung der ohnehin zu hohen Steuern, lebenswichtigen Versicherungen und Lebenshaltungskosten frei verfügen kann.
Die Ungleichbehandlung der Ein- und Mehrpersonenhaushalte ist neben der Nötigung der Nichtnutzergruppe der ö.-r. Medienoption ein weiterer Punkt mit dem der „Rundfunkbeitrag“ gegen die Belastungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt und ihn verfassungswidrig macht.

Wenn wir Erfolg haben wollen, müssen wir die Presse zur Berichterstattung über diese Missstände durch Telefonate und das Nachfassen motivieren.

Ohne unseren öffentlichen Druck, steht der Ausgang der Verfahren vor dem BVerwG und BVerfG auf wackeligen Beinen.
Wir können die Lage deutlich verbessern, wenn die Bürger durch Zeitungen/Online-Ausgaben aufgeklärt werden.

Fangen WIR mit dem Druck jetzt an. Nur WIR können die Druckwelle anstoßen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2015, 10:34 von Viktor7«

 
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