Gaunermethoden und der RundfunkbeitragDie in die Entscheidung involvierten Politiker haben mit dem Zwangs-Rundfunkbeitrag eine aufgedrängte Medienoption erschaffen, um Geld von Unbeteiligten für Überflüssiges abzupressen. Sie nötigen und belästigen damit die Nichtnutzer der redundanten Medienoption, inkl. der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer.
Der besondere Vorteil hat sich durch die Belastung der Allgemeinheit (inkl. der Nichtnutzer) in Luft aufgelöst und wurde zu einer reinen Fiktion. Der Gesetzgeber darf jedoch eine Fiktion nicht als Mittel einsetzen, um entgegen der Wirklichkeit ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Damit verstößt der „Rundfunkbeitrag“ gegen die Belastungsgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und ist verfassungswidrig.
Diese Vorgehensweise hat deutliche Züge eines groß angelegten Betrugs mit Belästigung und finanzieller Nötigung von uns Bürgern. Die Verantwortlichen verfolgen damit ihre eigenen Begünstigungen und persönlichen Vorteile.
Warum unterstellt Sky oder Netfix nicht die Möglichkeit der Nutzung?
Warum unterstellen keine Zeitschriften-, Hörbuchverlage und die Internetradios die optionale Nutzungsmöglichkeit ihrer Medien und kasieren von Nichtnutzern Geld?
Diese Firmen sind wenigstens staatfern aufgestellt und orientieren sich nach dem Bedarf der Menschen. Sie Respektieren den Willen der Menschen und wenden die rechtswidrige Nötigung und die Belästigung nicht an.
Wenn die Politiker ihre Bühne zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung brauchen, dann sollten sie diese aus eigener Tasche finanzieren und uns Bürger damit nicht behelligen.
Wann greifen wir alle zum Hörer, um die Zeitungen zur Berichterstattung über diese Missstände zu motivieren? Erst wenn wir Druck machen, werden die Zeitungen über diese Strafanzeigen
STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.htmlberichten.