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Autor Thema: Schriftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf vom 28. November 2014  (Gelesen 2208 mal)

  • Beiträge: 28
Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe das hier gefunden:

http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMST16-2391.pdf

Es geht um eine Schriftliche Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien des Landtags Nordrhein-Westfalen am 2. Dezember 2014 von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf.

Aus Folgendem werde ich nicht so richtig schlau. Ist es nun positiv oder negativ für uns Kämpfer gegen den Rundfunkbeitrag?
Vielleicht könnt ihr mir ja helfen, mir dabei die Augen zu öffnen und Klarheit zu verschaffen.


Zitat
"Anders liegen die Dinge bei der weiteren Aufstockung der Rücklage um 25 Cent durch den 16. RÄndStV. Diese Rücklage dient nicht der Sicherung einer funktionsgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der laufenden Beitragsperiode. Dementsprechend soll sie auch nicht zur Disposition der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gestellt werden (s. LT-Drs. 16/7091, S. 8 f.). Der Gesetzgeber belastet dadurch Beitragszahler /-innen in einem Umfang, der zur Funktionserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht erforderlich ist.
Als Rechtfertigung wird in der Gesetzesbegründung die Wahrung „finanzieller Spielräume“ (LT-Drs. 16/7091, S. Acht) bei einer künftigen Ausgestaltung des Funktionsauftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder des Beitragsfinanzierungsmodells genannt. Es fehlt jedoch bereits an der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die es rechtfertigen könnte, zu diesem Zweck in die Grundrechte der Beitragszahler/-innen einzugreifen."

Danke Minerava


Anm. Mod. seppl: Das Dokument wurde bereits am 03.12.2014 hier im Forum unter
Landtag NRW: "Anhörung zur geplanten Senkung des Rundfunkbeitrags"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12175.msg81845.html#msg81845
erwähnt.


Edit "Bürger": Da der andere Thread "archiviert" und für die Foren-Mitglieder wohl nicht mehr kommentierbar ist, wird dieser Doppel-Thread hier ausnahmsweise "genehmigt".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2015, 11:27 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Ein Teil der Antwort dürfte damit abgedeckt sein:
Grobe Fehler bei der Grundrechtsprüfung - Diskriminierung der Nichtnutzer !!!
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12442.0.html

Die Umstellung mit der Folge der Nötigung und Belästigung der Nichtnutzer war nicht erforderlich, um die Finanzierung der an Akzeptanz verlierenden öffentlich-rechtlichen Anstalten zu sichern. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip wurde nicht beachtet.


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V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Vielleicht nicht ganz unwichtige Frage in diesem Zusammenhang:

Sind Euch Urteile mit dem Bezug auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzip bekannt?


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Hallo Victor,

ich habe mehrere Urteile abgespeichert. Aber ob da ein Urteil mit dem Bezug auf die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzip bei ist, keine Ahnung  :-[

Ich bin gerade dabei einen Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid auszuarbeiten. Da bin ich auf diese Stellungnahme gestoßen und wollte sie als Argument verwenden.

Ich werde jetzt erst einmal alle Links von dir durchackern, vielleicht bin ich dann ja schlauer.

LG Minerava


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