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Autor Thema: Neue RichterVereinigung - Schützenhilfe gegen Rechtsbeugung?  (Gelesen 1378 mal)

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Neue RichterVereinigung

Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten

https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_nordrhein-westfalen/NRW-2008-12_Info.pdf


Zitat
Hinter der inzwischen auch ministeriell empfundenen Begriffs-Peinlichkeit steht ein Strukturfehler bundesdeutscher Justizorganisation. Unter den Blickwinkeln von Gewaltenteilung und Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter ist es ein verfassungsrechtliches Strukturdefizit, dass die Gerichte von der Exekutive geleitet werden und personell und sachlich von der vollziehenden Gewalt abhängig und von ihr gesteuert sind. Eine unabhängige Judikative kann sich nur entwickeln, wenn sie als Dritte Gewalt selbstverwaltet ist. Das deutsche Organisationsmodell steht inzwischen in Europa sehr einsam da. Neben den Vorreitern Italien, Spanien und Portugal haben inzwischen auch die meisten anderen europäischen Staaten die Selbstverwaltung der Dritten Gewalt eingeführt. Auf diese Weise haben uns sogar junge Demokratien des ehemaligen Ostblocks strukturell „überholt“. Auch in Deutschland nachzuziehen, ist inzwischen eine von den richterlichen Berufsverbänden einhellig getragene Forderung.

Zitat
„Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren.“
So der preußische Justizminister Leonhardt (1867–1879)
(Zitat bei E. Schiffer, Die Deutsche Justiz, 2. Auflage, München u. Berlin, 1949, Seite 245)

Zitat
Was in einem Rechtsstaat nach dem Prinzip der Gewaltenteilung selbstverständlich ist, eine unabhängige, selbst verwaltete Dritte Gewalt, ist in Deutschland noch nicht vorhanden: Hier bestimmt nach wie vor die Exekutive, wer Richter wird und wer als Richter befördert wird. Ein Rechtsstaat verdient diesen Namen allerdings nur soweit, als er strukturell die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewährleistet. Deshalb fordert die Neue Richtervereinigung (NRV) die Selbstverwaltung der Dritten Gewalt seit zwei Jahrzehnten. Auch die Bundesrepublik Deutschland braucht eine Justiz, deren Unabhängigkeit gesichert ist.

Wer es genauer wissen möchte, wie es um die Rechtsprechung in Deutschland steht, dem ist die NRV-Info ans Herz gelegt.

Es wäre hier sinnvoll auszuloten, ob wir dort eine unerwartete Schützenhilfe gegen Rechtsbeugung bekommen können.


STRAFANZEIGE wegen Rechtsbeugung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16118.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. November 2015, 13:12 von Viktor7«

 
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