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Autor Thema: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)  (Gelesen 6006 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
Autor: 18. Dezember 2016, 16:22
Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)

Diesen Aufruf hat Sieglinde Baumert in facebook gestartet.  :) 8)
Ich soll ihn gerne auch hier im Forum einstellen.

Warum auch nicht.
Ich schließe mich dieser Aktion sehr gerne an

„An die Richter der Urteile“
5 T 232/16 (16.09.16)
5 T 280/16 (09.12.16)
Zitat
Das Landgericht Tübingen hat erneut die vermeintlichen Behördeneigenschaften der ÖRR widerlegt. Werbung und fehlendes Gleichheitsprinzip geraten ebenfalls in scharfe Kritik. DANKE TÜBINGER RICHTER!!!
Ich für meinen Teil habe entschieden, dem Landgericht Tübingen einen Dankesbrief zu schreiben und gesegnete Weihnachten zu wünschen. Nachahmung erwünscht ;) Ich finde es sehr wichtig, diese Leistung anzuerkennen und zu würdigen. Adresse:
Landgericht Tübingen
Doblerstr. 14
72074 Tübingen

Werfe morgen meine Postkarte ein. :)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#1: 18. Dezember 2016, 17:05

>>>Mein Dankes Brief füllt am Montag den Briefkasten<<<
+++
 8)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

e

erc

  • Beiträge: 34
Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#2: 18. Dezember 2016, 17:34
Bei dieser Aktion habe ich meine Zweifel.

Ja, es ist schön, wenn Richter Recht sprechen und sich nicht verbeugen. Das ist letztendlich ihr Job. Was ich mich nun frage, in wie weit es als Einflussnahme gilt, wenn jetzt massenhaft Postkarten dort ankommen?
Gut, Urteil ist ja bereits gesprochen...

Irgendwie habe ich kein gutes Gefühl dabei.

Gab es mal ähnliche Aktionen zu anderen Fällen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2016, 21:11 von Bürger«

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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#3: 18. Dezember 2016, 17:45
@erc
Danke für die Rückmeldung.
Ja, stimmt, es kann ein komisches Licht auf alles werfen.
Aber nachdem was ich am Freitag, 16.12.16
in Freiburg hautnah miterleben durfte
Verhandlung, VG Freiburg, Fr. 16.12.16, ab 9.30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20920.msg137078.html#msg137078
sitzt alles halt auch tief.
Diese Ignoranz, diese M……. etc.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
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c
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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#4: 18. Dezember 2016, 17:51
@erc

seh ich ähnlich.

Falls die/ein/e Richter/in am LG Tübingen hier mitliest, sollten unsere Gefühle der Freude, Dankbarkeit und Hoffnung ihn/sie auch so erreichen  ;)


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#5: 18. Dezember 2016, 18:07
Bei dieser Aktion habe ich meine Zweifel.

 ;) ;) ;)
Man(n) Frau könnte meinen, dass es sog. "Nörgler" überall zu finden gibt!
 ::) ::) ::)

Guggst du hier, weiterlesen Begriffsdefinition:

http://de.uncyclopedia.wikia.com/wiki/N%C3%B6rgler
+++


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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#6: 18. Dezember 2016, 19:09
@erc
Landgericht und Verwaltungsgerichtshof sind fachlich nicht verbunden; ob baden-Württemberg ein oder mehrere Oberlandesgerichte hat, weiß ich nicht, sonst wäre fachlich nur noch der BGH über dem Landgericht.

@marga
Ja, es hat global so manche Region, wo es Leute hat, die quasi dauerhaft mit nix zufrieden sind. Die Leute regen sich auf, wenn es regnet, jammern aber auch, wenn es nicht regnet, maulen, wenn die Sonne scheint und motzen wenn es kalt ist; sicherlich weißt Du sofort, wo sich eine solche Region befindet?

@alle
Eine derartige Postkartenaktion würde ich lassen; es könnte evtl. tatsächlich als Beeinflussung für kommende Fälle gewertet werden.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#7: 18. Dezember 2016, 19:13
Bei einem Brief an das LG Tübingen sollte nicht das Ergebnis des Urteils gelobt werden, sondern eher die Mühe, mit der man sich dort mit der Problematik auseinander setzt.


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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#8: 18. Dezember 2016, 19:21
Beeinflussung? Vielleicht bei einem anderen Thema aber nicht bei einem, bei dem jeder die Wahrheit kennt, aber die meisten verdrängen. Ich finde es mehr als traurig, dass man sich Gedanken macht, sich bei jemanden zu bedanken, weil er seine Arbeit richtig macht – das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte!


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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#9: 18. Dezember 2016, 19:52
Gab es mal ähnliche Aktionen zu anderen Fällen?

Die Richterin, die den Erfinder der Abmahnung und der Tanja-Briefe, Günter Werner Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, ohne Bewährung verurteilt hat, bekam reihenweise Heiratsangebote.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#10: 18. Dezember 2016, 20:03
Ein kurzes Dankesschreiben für die außerordentliche Leistung seiner Richterinnen und Richter (gemäß Nichtgucker)  an den Präsidenten des LG Tübingen Herrn Frey mit der höflichen Bitte um Weitergabe an seine  Richterinnen und Richter würde nicht unbedingt als Beeinflussung gewertet werden, eher als Interesse an positiver deutscher Rechtssprechung. Auch Richterinnen und Richter haben Anspruch auf ein Lob ihres Vorgesetzten bezüglich ihrer Leistung.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Tübingen, der Fels in der Brandung ;-)
#11: 18. Dezember 2016, 22:22
Beeinflussung? Vielleicht bei einem anderen Thema aber nicht bei einem, bei dem jeder die Wahrheit kennt, aber die meisten verdrängen. Ich finde es mehr als traurig, dass man sich Gedanken macht, sich bei jemanden zu bedanken, weil er seine Arbeit richtig macht – das, was eigentlich selbstverständlich sein sollte!

Die Richterinnen / Richter des LG Tübingen bedienen sich doch nur folgendem Spruch, welcher angeblich George Orwell mal abgelassen hat:

FREIHEIT IST DAS RECHT ANDEREN ZU SAGEN, WAS SIE NICHT HÖREN WOLLEN

Das trifft doch genau auf die rechtsgebeugten Beschlüsse und Urteile der negativen Klageverfahren die bisher im Verwaltungsrecht bezüglich des RBStV stattgefunden haben, zu.


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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