Vielleicht verstehe ich auch den Text nur nicht?
Eingestellt wird nicht der öffentlich Rundfunk selber, wie dem Titel des Themas zu entnehmen wäre, sondern nur jene Einrichtung, deren Aufgabe es offenbar ist, den öffentlichen Rundfunk zu fördern?
Beides, "Einrichtung zur Förderung des öffentlichen Rundfunks", und "öffentlicher Rundfunk" sind sicher nicht identisch?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;