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Autor Thema: Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert - ARD/ZDF reichen Verf.-beschw. ein  (Gelesen 7895 mal)

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TAZ, 19.11.2024
Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert
ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde ein
Es ist unklar, ob der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigt. ZDF und ARD haben jetzt rechtliche Schritte eingeleitet, um die Erhöhung durchzusetzen.
https://taz.de/Erhoehung-des-Rundfunkbeitrags-verzoegert/!6050619/
Zitat von: TAZ, 19.11.2024, Erhöhung des Rundfunkbeitrags verzögert - ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde ein
Frankfurt am Main epd | ZDF und ARD haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags eingereicht. ZDF-Intendant Norbert Himmler teilte am Dienstag in Mainz mit: „Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung.“ Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibe dem ZDF keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen.

[...]

Anpassung bis Januar 2025 nicht möglich
[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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Noch ein Artikel dazu:

Märkische Allgemeine, 19.11.2024
„Dieser Schritt fällt uns schwer“
Für höheren Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF ziehen vors Verfassungsgericht
Noch beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro. Dies soll sich nach Ansicht von ARD und ZDF aber am besten schon zum kommenden Jahr ändern. Die öffentlich-rechtlichen Sender ziehen für eine Erhöhung vor das Bundesverfassungsgericht.
https://www.maz-online.de/medien/rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-ziehen-fuer-erhoehung-vors-verfassungsgericht-7BHEBSVQIVKJBEEZENH6XFUH4A.html
Zitat von: Märkische Allgemeine, 19.11.2024, „Dieser Schritt fällt uns schwer“ - Für höheren Rundfunkbeitrag: ARD und ZDF ziehen vors Verfassungsgericht
[...]

Änderung zum 1. Januar sehr unwahrscheinlich

Es gilt wegen der Kürze der Zeit bis Jahresende als so gut wie ausgeschlossen, dass der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 steigt. Zudem erneuerten erst jüngst wieder Ministerpräsidenten wie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt und Markus Söder (CSU) aus Bayern ihr Nein. [...]

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D
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welt.de, 19.11.2024
Verfassungsbeschwerde
ARD und ZDF ziehen für 58 Cent vor Gericht – Söder rügt Gebühren-Beschwerde
Weil die Bundesländer keinen höheren Rundfunkbeitrag beschließen wollen, ziehen ARD und ZDF vors Verfassungsgericht. Damit üben sie Druck auf die Ministerpräsidenten aus, die sich im Dezember erneut beraten wollen. Markus Söder kritisiert diese Entscheidung.
https://www.welt.de/politik/deutschland/article254585422/ARD-und-ZDF-ziehen-fuer-hoeheren-Rundfunkbeitrag-vor-Gericht.html
Zitat von: welt.de, 19.11.2024, Verfassungsbeschwerde - ARD und ZDF ziehen für 58 Cent vor Gericht – Söder rügt Gebühren-Beschwerde
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

[...]

„Erzwungene Gebührenerhöhung“ – Söder kritisiert Beschwerde

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die Beschwerde kritisiert. „Den Rundfunkanstalten würde mehr Zurückhaltung in eigener Sache guttun“, sagte Söder. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine tragende Säule unserer Demokratie, aber er darf die Akzeptanz und den Rückhalt in der Bevölkerung nicht verspielen. In Zeiten knapper Kassen ist eine erzwungene Gebührenerhöhung das falsche Signal.“

[...]

Warum die Länder um den Rundfunkbeitrag streiten

Auch dieses Mal hatten gleich mehrere Ministerpräsidenten – darunter von Sachsen-Anhalt, Bayern und Brandenburg – schon früh klargemacht, dass sie sich gegen eine Anhebung stellen. Manche der Kritiker fordern mehr Reformwillen der Medienhäuser, sie sprechen auch von verloren gegangenem Vertrauen durch den RBB-Skandal. Und es wird das Argument angeführt, dass die Öffentlich-Rechtlichen ausreichend Rücklagen hätten, die man erst einmal einsetzen könnte, bis Reformen wirken – dem widerspricht wiederum die KEF.

[...]

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2024, 00:19 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wenn man den Himmlischen aus Mainz so reden hört, bzw. ließt, könnte man meinen, dass der ÖRR nur aus Berichterstattung besteht.
Und Herr Söder? Mal abgesehen davon, dass er selbst im Jahre 2024 noch nicht weiß, dass der ÖRR nicht mehr durch Gebühren finanziert wird, ergeht sich auch nur in den üblichen Phrasen.
Wo war denn diese "tragende Säule" während der Corona-Krise? Offensichtlich im Urlaub, denn der ÖRR hat kläglich versagt. Ja schlimmer noch, er hat sich sogar als Hetzer betätigt.

Und meint Herr Söder wirklich, dass die Akzeptanz und der Rückhalt in der Bevölkerung tatsächlich noch so groß ist, wie er sich das wohl vorstellt. Ich wäre mir da nicht mehr so sicher.
Dieses System kann nur noch durch Zwang aufrecht erhalten werden. Mit Akzeptanz oder Rückhalt hat das herzlich wenig zu tun.

Und die Edelleute vom ÖRR bereiten sich gerade auf ihren nächsten Kreuzzug nach Karlsruhe vor. Dieses Mal unter der Führung des Himmlischen aus Mainz und Herkules vom Oly... ähm... Neckar. Und wenn die ersehnte Erhöhung nicht zum 1. Januar kommt, dann kann man wieder das Gestöhne lesen, dass bereits fest eingeplante Lohnerhöhungen nun doch nicht stattfinden können. Wir erinnern uns, immerhin geht es um Erhöhungen von ca. 10%.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2024, 00:14 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Bild, 19.11.2024
Klage wegen Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF ziehen vor Verfassungsgericht
ARD und ZDF ziehen für eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,94 Euro vor das Bundesverfassungsgericht.
https://www.bild.de/politik/klage-wegen-rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-ziehen-vor-verfassungsgericht-673c9807f9dc5b557dc7e8dd
Zitat von: Bild, 19.11.2024, Klage wegen Rundfunkbeitrag - ARD und ZDF ziehen vor Verfassungsgericht
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich dagegen, dass die Bundesländer bislang keinen entsprechenden Beschluss gefasst haben und damit eine fristgerechte Anhebung zum 1. Januar 2025 nicht mehr möglich ist, wie die öffentlich-rechtlichen Sender mitteilten.

[...]

Massive Kritik von der FDP

[...]

Kritik kommt von den Liberalen. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai (48) zu BILD: „ARD und ZDF sollten lieber überlegen, wie sie mit dem Geld der Gebührenzahler auskommen, statt immer wieder mehr davon zu verlangen. Dann könnten sie ihrem Informations- und Bildungsauftrag auch umfassender nachgehen als bislang. ARD und ZDF müssen lernen, ihr Programm mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln umzusetzen.“


FAZ, 19.11.2024 (€)
Wegen Beitrag vor Gericht
Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
ARD und ZDF nehmen keine Rücksicht auf Verluste. Sie wollen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags jetzt und ziehen vors Bundesverfassungsgericht. Damit schaufeln sie sich ihr eigenes, mit Beitragszahlergeld gefülltes Grab.
Kommentar von Michael Hanfeld
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/rundfunkbeitrag-vor-bundesverfassungsgericht-der-klage-hammer-von-ard-und-zdf-110121475.html
Zitat von: FAZ, 19.11.2024 (€), Wegen Beitrag vor Gericht - Der Klage-Hammer von ARD und ZDF
[...] Man trage Verantwortung „für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit“, Gesetze seien einzuhalten, bei Recht und Gesetz gebe es keine „Kompromisse“.

Mehr Geld denn je

Dass es den Sendern schwerfällt, die Klage einzureichen, sollte man nicht glauben. Für diese Klage besteht nämlich keine Notwendigkeit. Die Anstalten verfügen mit neun Milliarden Euro aus dem Rundfunkbeitrag pro Jahr über mehr Geld denn je; ihre Rücklagen würden bis zu einer verzögerten Erhöhung reichen. Und auch die Begründung, hier gehe es ums Prinzip, um die Rundfunkfreiheit, um Recht und Gesetz, zieht nicht. Die Intendanten verwechseln die Rundfunkfreiheit vielmehr mit dem vermeintlichen Recht auf hohe Gehälter und die Ausstattung eines Apparats, die weltweit ihresgleichen sucht.

[...]

Sie wollen die Kohle, hier und jetzt

[...]

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Es gibt nur einen sachlichen Grund für fehlendes Fingerspitzengefühl:
Das tägliche Tippen von GEZ-Widersprüchen und GEZ-Klagen!


 :)

BVerwG 6 B 70.23, Beschluss vom 23. Mai 2024
https://www.bverwg.de/de/230524B6B70.23.0

Die Revision der Klägerin ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat. Das Revisionsverfahren kann Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen gegen die Beitragserhebung geltend gemacht werden kann, der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, ein der Vielfaltssicherung dienendes Programm anzubieten, werde strukturell verfehlt, so dass es an einem individuellen Vorteil fehle (vgl. BVerfG, Beschluss vom ?24. April 2023 - 1 BvR 601/23 - NVwZ 2024, 55 Rn. 9).


Rechtsprechung BVerwG - 6 C 5.24
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerwG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=6%20C%205.24 



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2024, 15:35 von Bürger«

a
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Ich kann mir schon denken, wie das wieder ausgehen wird  😱


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Man könnte darüber diskutieren, ob die Unabhängigkeit einer Berichterstattung mit der "Unabhängigkeit" einer Finanzierung tatsächlich steht oder fällt.

Das Bundesverfassungsgericht schließt einen Mißbrauch bei der Anwendung des RBStV, z.B. Zwangsbeitragsverweigerern bei der Bildung von WGs, nicht aus.

Das Bundesverfassungsgericht bescheinigt allerdings dem öffentlich-rechtlichen Journalismus, der nun mal (noch) aus Menschen besteht, eine menschliche Spezies von höchster Integrität.

BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157,
https://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516
Zitat von: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, Rn. 1-157
Rn 80
[...] Der einzelne Nutzer muss die Verarbeitung und die massenmediale Bewertung übernehmen, die herkömmlich durch den Filter professioneller Selektionen und durch verantwortliches journalistisches Handeln erfolgt. Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden (vgl. dazu Brinkmann, ZUM 2013, S. 193 <195, 198>; Dörr/Holznagel/Picot, ZUM 2016, S. 920 <936 f., 940 f.>; Drexl, ZUM 2017, S. 529 <530 ff.>; Langbauer/Ripel, MMR 2015, S. 572 <573>; Milker, ZUM 2017, S. 216 <221>).

Ein Mißbrauch beim öffentlich-rechtlichen Journalismus ist bei diesen (Über-)Menschen angeblich ausgeschlossen, da diese nicht z.B. über Steuern oder Spenden finanziert werden.

Die Unabhängigkeit kann angeblich nur gewährleistet werden, wenn eine Finanzierung gerade nicht über Steuern erfolgt.

Woher kommt eigentlich das Gehalt unabhängiger Richter?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2024, 19:19 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

h
  • Beiträge: 566
wird wohl das gleiche Prozedere wie beim letzten Mal.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit einigem Zögern wieder alles abnicken, weil die Bundesländer nicht abgestimmt haben. Eine knappe Mehrheit der Bundesländer ist wohl für die Erhöhung,

Zu befürchten ist, was danach kommt: Automatische Erhöhungen anhand irgendeines Index, weil die Akzeptanz immer weiter sinkt. Alles zum Nachteil der Allgemeinheit. Schließlich war das Ganze schon immer völlig asozial angelegt.

Dem System kommt man nur mit Zahlungsverweigerung bei.
Leider hat man zwecks Bürokratieabbau den Vollstreckungsweg über die Kommunen rausgenommen. Bzw. man kürzt auf direktem Wege zum Gerichtsvollzieher ab. Ich hoffe die GEZ**** säuft in Arbeit ab.


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N
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Ich glaub es war sogar unser René Ketterer der mal sinngemäß sagte, der Rundfunkbeitrag sei noch gar nicht hoch genug, könnte sogar auf 60 Euro erhöht werden, damit die Leute endlich mal merken, für was für einen Schwachsinn die da bezahlen.

Im Endeffekt wundert es mich immer wieder mit wie viel Selbstbewusstsein so ein ÖRR vor Gericht zieht, wo doch die Bundesländer überhaupt erst ermöglichen, dass er existieren kann. Wäre z.B. Höcke in Thüringen Ministerpräsident würde hier wohl die Reaktion des Ministers sein, die Verträge gleich ganz zu kündigen, bevor man sich von einem Bundesverfassungsgericht vorschreiben lässt, dass es mal wieder etwas mehr sein darf, trotz all den Verfehlungen und Vertragsverletzungen der Vergangenheit.

Medienfreiheit heißt nicht ungrenzte Finanzierungsfreiheit.


Edit "Bürger" - zur Vermeidung von Mehrfachdiskussion siehe bitte u.a. folgende bestehende Threads zu o.g. Anmerkungen:
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Landtagswahl in Thüringen - MDR ohne Angst vor Höckes AfD (07/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38076.0
Regiert die AfD im Osten, geht’s MDR und RBB an den Kragen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37731.0
Kündigung von Staatsverträgen im Medienbereich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37737.0
Rundfunkanstalten "nicht insolvenzfähig" - aber "auflösbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25126.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2024, 17:18 von Bürger«

Z
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Formal ist mir unklar, wie die "ARD" Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen darf, das sollten doch nur die jeweiligen Landesrundfunkanstalten dürfen?


Edit "Bürger": Die Erfahrung sollte doch gezeigt haben, dass die Berichterstattung es im Allgemeinen nicht zu genau nimmt mit derartigen Feinheiten - und wohl (wie auch schon bei voriger/n Verfassungsbeschwerde/n) die (in der ARD "zusammengeschlossenen") "Rundfunkanstalten" entweder alle oder repräsentativ eine oder mehrere davon die Beschwerdeführer sind.
Bitte dies jetzt hier nicht vertiefen - es sei denn es fänden sich Belege, dass die "ARD" Beschwerdeführer wäre. Danke.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aktuelle Querverwseise zum Vergleich... ::)

„Ohne Risiko ist es also für ARD und ZDF nicht, diesen Weg zu beschreiten“ (11/2024)
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sowie

Rundfunkbeitrag rollt - WDR macht Überschuss von 150 Millionen Euro (11/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38228.0




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Eine kleine Anmerkung am Rande: Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner. Diese Tatsache wurde bis jetzt in keiner Entscheidung erwähnt.


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Eine kleine Anmerkung am Rande: Bundesverfassungsgericht zahlt Rundfunkbeiträge und ist Beitragsschuldner.
Demnach alle anderen Bundesgerichte, bspw. BGH, ebenfalls und das trotz der Rechtsprechung des eigenen Hauses?

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0

Das könnte dann nämlich die Frage aufwerfen, wie es diese Bundesgerichte mit ihrer eigenen Rechtsprechung in eigener Sache handhaben?


Edit "Bürger" @alle: Diese - wohl nicht unberechtigten, aber hier vom eigentlichen Kern-Thema abschweifenden - Fragen bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertiefen, unter Berücksichtigung sämtlicher dazu bereits bestehender, diese Frage berührender bzw. behandelnter Threads. Danke.


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