Ohne mich einzuarbeiten, nur ganz ganz angemerkt
für weitere Fragenstellung. Ich hoffe, beim Nachsehenden nicht zu irren. Ich will es kurz halten, um OFF TOPIC zu vermeiden.
1. Der "Beitrags-Service" ist nicht rechtsfähig.
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Also scheidet allein deshalb aus, dass er Bescheide ausfertigen kann, egal, was für welche, da er Dritten gegenüber nicht in Rechtssachen auftreten kann, sondern nur im unterzeichnenden Vertretungs-Kollektiv der 9 ARD-Anstalten.
Die müssten allesamt jeden Bescheid unterzeichnen? - Details lasse ich weg. -
Er darf nur als Buchhaltungs-Zentrale der ARD-Anstalten dienen und also nur diesen unmittelbar Erklärungen abgeben.
2. Bilanzen usw. veröffentlichen darf er - auf einer Domain, die allen 9 ARD-Anstalten gehören muss.
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Er müsste einmal über "whois" / DENIC gesichtet werden, ob das eingehalten wurde.
Alternativ könnte 1 der ARD-Anstalten, z.B. typischerweise der WDR, die Domain "besitzen".
Auch diesbezüglich könnte man fragdenstaat nutzen: Wer ist Inhaber der Domain beitrags-service.de , da dieser selber es nicht sein darf mangels Rechtsperson?
3. Bislang galt:
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Auf den Schreiben des Beitrags-Service "ist ja die ARD-Anstalt zugleich angegeben".
Der Beitrags-Service wäre nur Versand-Dienstleister. - Grenzwertig, aber was ist nicht grenzwertig beim Politik- und Justizskandal ARD, ZDF usw.
Nun wird offenkundig verwegen die nächste Stufe gewagt - dass die ARD-Anstalt gar nicht nötig ist.
Da die Rechtsprechend nötig, aber auch hörig ist? "Kann man ja mal versuchen"?
Die Fragen über fragdenstaat könnten entsprechend mehr zielgerichtet nachfassen, wieso das nun nicht mehr gelten soll.
4. Das hat einen primitiven Grund?
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Im Fall der ARD-Anstalt als Absender müsste immer im Seitenfuß der Intendant namentlich benannt werden. Das mögen Intendanten nicht besonders.
Also könnte man über fragdenstaat anfragen, wieso der zuständige Intendant am Seitenfuß von Schreiben fehlt, soweit er fehlt.