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Autor Thema: Hat die GEZ Ehrenamts-Vereine abGEZockt? > Erstattungs-Antrag § 10 (3) RBStV  (Gelesen 916 mal)

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Bild, 21.08.2024
Zehntausende betroffen
Hat die GEZ Ehrenamts-Vereine abgezockt?
von Stefan Schlagenhaufer
https://www.bild.de/politik/inland/hat-die-gez-ehrenamts-vereine-abgezockt-66c455baef02de55c9404097
Zitat von: Bild, 21.08.2024, Zehntausende betroffen - Hat die GEZ Ehrenamts-Vereine abgezockt?
Schlamperei oder Absicht?

Der Hessische Landsportbund (LSB) und das hessische Ministerium für Entbürokratisierung gehen derzeit gegen die mächtige GEZ vor, weil sie in ihrem neuen Schreiben des Beitragsservices verschweigt, dass gemeinnützige Vereine mit Ehrenamtlern von der GEZ-Gebühr befreit sind. Allein in Hessen sind fast 40 000 Vereine betroffen, bundesweit könnten es mehr als 600 000 sein.

Seit Monaten schreibt die GEZ Vereine an, deren Adressen sie von einem Adresshändler haben. Beim LSB, der in Hessen 7400 Sportvereine vertritt, häufen sich die verzweifelten Anfragen von Mitgliedervereinen. Sie dachten, sie wären anmeldefrei und bekamen besagtes Schreiben der Gebühren-Eintreiber.

Es ist zu befürchten, dass viele Vereine aus Angst vor der GEZ zahlen – 6,12 Euro pro Verein pro Monat. Wie viele trotz Rundfunkgebührenbefreiung bezahlt haben, ist nicht ermittelbar.

[...]

LSB-Chef Klages: „Viele unserer Mitgliedsvereine verfügen über eine nicht anmeldepflichtige Betriebsstätte wie Geschäftsstelle, Vereinsheim, weil ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter beschäftigt sind.“

[...]

Hessen-Minister Pentz: „Die GEZ handelt im staatlichen Auftrag und deshalb ist von ihr auch ein Höchstmaß an Transparenz und Seriosität zu erwarten. Wenn man gezielt gemeinnützige Vereine anschreibt und die entscheidende Information zur möglichen Beitragsfreiheit weglässt, dann erfüllt es diesen Maßstab nicht mehr. Diese Praxis wird in Hessen deshalb zeitnah abgestellt.“

Auf BILD-Anfrage bestätigt die GEZ den Fall. Und schreibt: „Die Klärungsschreiben, der Antwortbogen und das Informationsblatt für Einrichtungen des Gemeinwohls werden im Laufe des kommenden Monats angepasst.“

Frankfurter Rundschau, 22.08.2024
Hessen
Hessen erwirkt Änderung von Rundfunkgebühren-Schreiben
Ein Schreiben des Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Vereine hatte in Hessen Kritik ausgelöst, ein Ministerium schritt ein. Nun soll es Anpassungen in dem Papier geben.
https://www.fr.de/hessen/hessen-erwirkt-aenderung-von-rundfunkgebuehren-schreiben-zr-93256234.html
Zitat von: Frankfurter Rundschau, 22.08.2024, Hessen - Hessen erwirkt Änderung von Rundfunkgebühren-Schreiben
Wiesbaden - Nach Kritik aus Hessen will der Beitragsservice des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein Anschreiben an Vereine nachbessern. Zuvor war das hessische Ministerium für Entbürokratisierung gemeinsam mit dem Landessportbund gegen das Papier vorgegangen.

[...]

Das Schreiben sei so formuliert, dass die Empfänger davon ausgehen müssten, zahlungspflichtig zu sein. „Da sollen gemeinnützige Vereine zu Zahlungen verleitet werden, die sie gar nicht leisten müssten“, kritisierte Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU).
„Das hat schon was von einem Enkeltrick.“

[...]

Das Land habe erreicht, dass das Schreiben nun geändert werde, sagte der Minister und verwies auf den Bürokratie-Melder* des Landes. „Da kann man nicht nur überflüssige Regelungen melden, sondern auch genau solche Sachverhalte.“ [..]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


*siehe nunmehr u.a. auch unter
Bürokratie-Melder (Hessen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38123.0





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19977.0





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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2024, 01:54 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
An alle Vereine, die ohne Rechtsgrund gezahlt haben:

SOFORT BEANTRAGEN:

RÜCKERSTATTUNG nach § 10 Abs. 3 RBStV
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RBeitrStV-10
Zitat von: § 10 Abs. 3 RBStV
(3) 1Soweit ein Rundfunkbeitrag ohne rechtlichen Grund entrichtet wurde, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der durch die Zahlung bereicherten Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. 2Er trägt insoweit die Darlegungs- und Beweislast. 3Der Erstattungsanspruch verjährt nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.

Siehe u.a. auch unter
rundfunkbeitrag.de - Erstattung
https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/zahlung/index_ger.html
Dazu reicht zunächst erst mal ein Einzeiler - z.B. "unter dem Vorbehalt weiteren Vortrags in gesondertem Schriftsatz".
Etwaige erforderliche weitere Darlegungen/ Nachweise etc. können notfalls nachgereicht werden!

Bloß nicht viel Federlesens machen!!!

Dies dann gern dann auch noch in Verbindung mit
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0
siehe nunmehr u.a. auch unter
Bürokratie-Melder (Hessen)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38123.0

"Finanzkräftige" und/oder in Sachen Schadensersatz-Forderung erfahrene Vereine können auch gern die Geltendmachung etwaiger über die zu erstattenden Beträge hinausgehender Schadensersatzansprüche prüfen und durchsetzen!

Letztlich könnte hier ggf. Vorsatz vorliegen - beim Vorenthalten von Informationen (Beratungspflicht nach §25 VwVfG - sofern die Anwendbarkeit des VwVfG unterstellt wird) i.V.m. mutmaßlichen Erschleichen nicht zustehender Geld-Leistungen, was wiederum auch die Frage nach etwaiger mglw. gar strafrechtlich relevanter Gebührenüberhebung aufwerfen könnte.

Heiliger Bimbam! :o ::) >:(


Oben angedeutete mögliche Rechtsgrundlagen:

§ 25 VwVfG - Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__25.html

Zitat von: § 25 VwVfG - Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
(1) Die Behörde soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Sie erteilt, soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten.
(2) Die Behörde erörtert, soweit erforderlich, bereits vor Stellung eines Antrags mit dem zukünftigen Antragsteller, welche Nachweise und Unterlagen von ihm zu erbringen sind und in welcher Weise das Verfahren beschleunigt werden kann. Soweit es der Verfahrensbeschleunigung dient, soll sie dem Antragsteller nach Eingang des Antrags unverzüglich Auskunft über die voraussichtliche Verfahrensdauer und die Vollständigkeit der Antragsunterlagen geben.
[...]

§ 352 StGB - Gebührenüberhebung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__352.html

Zitat von: § 352 StGB - Gebührenüberhebung
(1) Ein Amtsträger, Anwalt oder sonstiger Rechtsbeistand, welcher Gebühren oder andere Vergütungen für amtliche Verrichtungen zu seinem Vorteil zu erheben hat, wird, wenn er Gebühren oder Vergütungen erhebt, von denen er weiß, daß der Zahlende sie überhaupt nicht oder nur in geringerem Betrag schuldet, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. August 2024, 02:06 von Bürger«
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T
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Entschuldigt, aber: 2024?
GEZ? GEZ-Gebühr? Rundfunkgebührenbefreiung? Gebührenüberhebung?

Hab ich in den letzten 11 Jahren, seit 2013 und dem sog. "Rundfunkbeitrag" mit seinem sog. "Beitragsservice", was verpasst?  ???


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2024, 15:15 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Ja, die Verwaltungsvereinfachung. Die wird verzweifelt gesucht.

Die Politik hat diesen "Enkeltrick" hier grundsätzlich durch Unterlassung der Einführung einer tatsächlichen  Verwaltungsvereinfachung erst möglich gemacht, um nicht zu sagen befördert.

-- reine Anmerkung, teilweise themenfremd --
Dabei wäre die Lösung so einfach und hätte auch hier die Vereine bereits im Vorfeld vor solchen Unsinn bewahrt.

Die Länder müssten zur Verwaltungsvereinfachung schlichtweg die Finanzierung für den allgemeinen Vorteil aus dem Haushalt tragen - siehe dazu u.a. auch unter
Dissertation von Dr. Michelle Michel:
"Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" > verfassungswidrige Sonderabgabe (2022)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36805.0

Der mögliche individuelle Teil ist - wie bei jedem Anbieter von Informationen - per Vertrag frei zu handeln. Wer keinen - individuellen - Vorteil hat, ist davon frei zu halten.

Es ist schon erstaunlich, wie groß der Übergriff des Staats auf die finanziellen Möglichkeiten der "Bürger" und "Personen" ist.

Da aktuell dieser staatliche Auftrag keinen Eingang in den allgemeinen Haushalt findet, sollte das Haushalts-Problem dringend geändert werden. Auch vor dem Hintergrund der Freiheit der Informationswahl nach dem Art. 5 GG und dem aktuellen Mittelentzug.



Edit "Bürger" @alle: Bitte keine weiteren Themen-Abschweifungen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Hat die GEZ Ehrenamts-Vereine abGEZockt? > Erstattungs-Antrag § 10 (3) RBStV
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. September 2024, 15:20 von Bürger«

 
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