Oha, schon ärgerlich, dass sich das Arbeitsgericht Berlin mit quasi gegensätzlichen Urteilen selbst an den Karren fährt, aber jetzt wird es interessant.
Der rbb kann hier (eigentlich) nur verlieren. Sollte in höherer Instanz tatsächlich Sittenwidrigkeit festgestellt werden, muss zwar kein Ruhegeld gezahlt werden, dafür haben GEZ-Boykottierer ein gutes Argument in der Hand, die Beitragszahlung zu verweigern.
Andersrum bleibt alles wie es ist, was aber auch aus Sicht des rbb eher schlecht wäre, wenn Sie Ihre Verfahren verlieren und nochmal Millionen an Ruhegeldern abdrücken müssen.
Aber vermutlich werden die es wieder mal schaffen, dass den Gerichten irgendwas absurdes einfällt, und der rbb am Ende alles richtig gemacht hat.