Von Hebelwirkung wäre Folgendes:
Für
alle Bundesländer ermitteln, ob der Rundfunk-"Beitrag" - vermutlich -
überall alljährlich durch Parlamentsbeschluss gedeckelt werden muss.
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Wieder einmal eine ziemliche Arbeit. Auf mehrere Schultern verteilt vielleicht machtbar?
Klarstellung: Wenn das Bundesverfassungsgericht es als "Beitrag" einstufte, so ist es für alle rechtlichen Aspekte als "Beitrag" anzusehen.
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Andere "öffentlich-rechtliche Stellen" und Verfassungsorgane, also auch Landesparlamente, unterliegen der Bindungswirkung des § 31 BVerfG-Gesetz.
Wir können hier im Forum "Beitrag" zwar anzweifeln, aber alle diese Stellen müssen es so einstufen, so lange das Bundesverfassungsgericht seinen Irrtum nicht selber beseitigt.
Für Brandenburg darf vermutet werden, dass die jährliche Auflistungspflicht nie beachtet wurde.
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Das ist schon mal fein. Aber so richtig fein wird es erst, wenn in vielen oder allen Bundesländern das Landesrecht es ebenfalls anordnet. Vermutlich ja.
Denn früher bei "Gebühr" stellte diese Frage sich nicht. Beim Übergang zu "Beitrag" dachten vermutlich alle: "ist ja schrecklich staatsfern" - dürfen wir nicht in den Haushalt reinschreiben. Machen wir ja mit separatem Rundfunkbeitrags-Staatsvertrag zum Landerecht.
Nun wissen wir durch einen anderen Thread, dass die Erhöhung oberhalb 17,50 Euro nirgends wirksam Landesrecht wurde.
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Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtlhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0Also kann man den Haushaltsausschüssen der 16 Landesparlamente mitteilen, dass sie nicht 18,xx Euro für das nächste Jahr reinsetzen dürfen, sondern nur 17,50 Euro. Das würde die ARD-Anstalten dann binden.
Bisher hat noch keine einzige der 16 Landesregierungen diese Meinung "17,50" widerlegt. Man schweigt sich tot, weil man keine widerlegende Antwort weiß gegen unsere Forums-Ermittlung?
Die Information über die Komplettierungspflicht der jährlichen Beschlusspflicht der Budgets
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wäre fein: "gilt das für ALLE Bundesländer?"
Dann müssen die Landesregierungen Farbe bekennen, dass sie bisher nur 17,50 Euro verlautbarten? Und die Landesparlamente müssten 17,50 beschließen als bindend?
Die KEF hat zur Zeit für ihre planwirtschaftlichen Sozialismus-Konstrukte sowieso nicht mehr den Wind hinter den Segeln. Dieser wissenschaftswidrige Witz der Planbarkeit des "angemessenen" Unternehmensvoluments wird vermutlich nicht mehr mitgespielt von den Parlamenten.
Doofer geht nun mal wirklich nicht. Einzige Entschuldigung: Erdacht / fabriziert vermutlich nur durch Juristen - was kann man da an wirtschaftswissenschaftlicher Kompetenz erwarten?
Alles ist gesagt? Jetzt die Knochenarbeit der Prüfung von 15x Haushaltsrecht?******Edit "Bürger": Diese eigenständige Prüfung jedoch bitte nicht hier im Thread, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff - wie auch schon in vergleichbaren Fällen und unter Berücksichtigung von
Brandenburg: RBB ist eine landesunmittelbare jur. Person des öffentlichen Rechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36089.0
ÖRR sind nach Bundesrecht -> "landesunmittelbar"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37353.0
Landeshaushaltsordnung -> Land Brandenburg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30439.0
Danke