Für de Sender gilt eine Zweiteilung des Datenschutzes:
-------------------------------------------
- der betriebliche - so für die Beitragskonten
- der rundfunkrechtliche (z.B. Quellenschutzrecht des Journalisten).
Es gibt für jeden Sender, wenn ich es aus Erinnerung richtig darstelle, 2 Datenschutzbeauftragte. Erst wenn da verkehrt bearbeitet wurde, ist der/die Landesbeauftragte sinnvoll ansprechbar.
Das wird besonders ulkig, wenn wie beim RBB -
--------------------------------------------------------------
Erinnerungsfehler vorbehalten - die Berliner Landesdatenschutzbeauftragte, die ja die Beauftragten kontrollieren soll,
in Personalunion zugleich eine der beiden Datenschutzbeauftragten beim RBB ist.
In der Realität ist es einfacher. Man schaue in den Datenschutzbericht des RBB. Die betriebliche Datenschutz-Juristin Frau N.-S. behandelt dort beide Ebenen. Ist ja in Ordnung, ist ein Gesamtbericht über den RBB-Datenschutz.
Datenschutz-Aspekte helfen leider nur wenig in der Realität.
--------------------------------------------------------------
Deshalb hier nicht mehr aktiv als Streitthema verfolgt.
Also war das nur kleine Ergänzung. Andere rund ums Forum sind insoweit kundiger.