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Autor Thema: Parteien kungeln Verfassungsrichter aus  (Gelesen 445 mal)

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Parteien kungeln Verfassungsrichter aus
Autor: 20. Dezember 2022, 07:38
bild.de, 19.12.2022

Kolumne von Joachim Steinhöfel
Parteien kungeln Verfassungsrichter aus

Die Wahl neuer Verfassungsrichter erinnert an die Vergabe der Fußballweltmeisterschaft an Katar.

Zitat von: bild.de, 19.12.2022, Kolumne von Joachim Steinhöfel - Parteien kungeln Verfassungsrichter aus
Bis heute wissen nur Eingeweihte, dass und mit wem in Kürze gleich drei Stellen in Karlsruhe neu besetzt werden. Die Parteien kungeln die neuen Posten aus, als hätten sie etwas zu verbergen.

Die eine Hälfte der Verfassungsrichter wird vom Bundestag, die andere vom Bundesrat gewählt. Aktuell ist der Bundestag am Zug. Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagrechte. Hat man sich geeinigt, werden die Kandidaten vom Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt.

Kurz vor dem Sprung in das höchste und wichtigste deutsche Gericht stehen Rhona Fetzer, vorgeschlagen von der SPD, Thomas Offenloch, vorgeschlagen von der FDP, und Martin Eifert, der auf Vorschlag der Grünen einzieht.
Die Öffentlichkeit wird vor vollendete Tatsachen gestellt. Fast kein Medium berichtet oder weiß auch nur davon. Bei der Wahl neuer Richter an den Obersten Gerichtshof der USA hingegen ist der Blätterwald in Deutschland voll.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 11:42 von Bürger«
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Re: Parteien kungeln Verfassungsrichter aus
#1: 20. Dezember 2022, 11:37
Zitat von: bild.de, 19.12.2022, Kolumne von Joachim Steinhöfel - Parteien kungeln Verfassungsrichter aus
Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagrechte. […]
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html
Zur obigen Hervorhebung in Rot; diese Praxis könnte unionsgrundrechtswidrig sein, denn einerseits

EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässig
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0

und andererseits

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXT

Zitat
Artikel 21
Nichtdiskriminierung


(1)   Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.

(2)   Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Auch wenn sich die Parteien selber nicht darauf stützen können, ihre Mitglieder können es schon; da braucht es nämlich bloß Parteimitglieder, die hier vorgeschlagen würden, und die Diskriminierung wäre in Folge der Nichtberücksichtigung u. U. perfekt?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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