Die Fraktionen, bis auf Linke und AfD, haben rotierende Vorschlagrechte. […]
https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/steinhoefel-kommentar-ueber-richter-wahl-verfassungsgericht-sperrt-oeffentlichke-82303476.bild.html
Zur obigen Hervorhebung in Rot; diese Praxis könnte unionsgrundrechtswidrig sein, denn einerseits
EuGH C-234/17 - Mit Unionsgrundrechten unvereinbare Maßnahmen sind unzulässighttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35193.0und andererseits
Charta der Grundrechte der Europäischen Unionhttps://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:12016P/TXTArtikel 21
Nichtdiskriminierung
(1) Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sind verboten.
(2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Auch wenn sich die Parteien selber nicht darauf stützen können, ihre Mitglieder können es schon; da braucht es nämlich bloß Parteimitglieder, die hier vorgeschlagen würden, und die Diskriminierung wäre in Folge der Nichtberücksichtigung u. U. perfekt?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;