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Autor Thema: Die Krise reicht tief, aber der Rundfunkbeitrag bleibt  (Gelesen 1034 mal)

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faz.net (Abo), 20.09.2022

Reform von ARD und ZDF
Die Krise reicht tief, aber der Rundfunkbeitrag bleibt

Von Helmut Hartung

Zitat
Der Medienstaatsvertrag kommt. Was bringt er? Und geht er auf die aktuelle Krise der Öffentlich-Rechtlichen ein? Fragen an den NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU).


Am Mittwoch tagt die Rundfunkkommission. Sie schaut auf den neuen Medienstaatsvertrag, kann sich an dem noch etwas ändern?
Die Rundfunkkommission hat vereinbart, nach der Zustimmung zum gegenwärtigen Entwurf des Medienstaatsvertrags, der im Kern den Auftrag betrifft, in einem zweiten Schritt Aspekte der Finanzierung zu reformieren, die natürlich auch Strukturen einbeziehen. Das ist nach den Vorfällen beim RBB und anderen ARD-Anstalten mit Blick auf Aufsicht und Kontrolle umso dringlicher. Deshalb rechne ich damit, dass von dieser Sitzung der Rundfunkkommission ein parteiübergreifendes, deutliches Signal an die Sender ausgeht und auch die Entschlossenheit zum Handeln aufseiten der Länder klar zum Ausdruck kommt.
[…]

Weiterlesen auf (Abo):
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/reform-von-ard-und-zdf-was-der-medienstaatsvertrag-bringt-18327644.html


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infosat.de, 20.09.2022

Rundfunkbeitrag einfrieren? NRW-Staatskanzleichef dämpft Erwartungen

(dpa/DAUN)

Zitat
Auf die Idee eines Einfrierens des Rundfunkbeitrags hat NRW-Staatskanzleichef Nathanael Liminski verhalten reagiert. Der CDU-Politiker sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Ich habe den Anspruch, seriöse Rundfunkpolitik zu machen. Daher: So gut sich der Vorschlag in den Ohren vieler anhören mag, müssen wir auch die verfassungsrechtlichen Gegebenheiten zur Kenntnis nehmen, nach denen eine bedarfsgerechte Finanzierung bestehen muss.“

Ein Einfrieren des derzeit bei 18,36 Euro liegenden monatlichen Beitrags, den Haushalte für die Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio zahlen, hatten zum Beispiel Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), Sachsen-Anhalts Landeschef Reiner Haseloff (CDU) und jüngst auch Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) ins Spiel gebracht.
[…]

Weiterlesen auf:
https://www.infosat.de/digitale-welt/rundfunkbeitrag-einfrieren-nrw-staatskanzleichef-d-mpft-erwartungen


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"bedarfsgerecht" - der ständige Gebrauch dieses Gummibegriffs im Zusammenhang mit der Rundfunkfinanzierung ist schon Framing geworden.

Der richtige Denkschritt für einen aufrecht rundfunkgläubigen Politiker wäre, die KEF in Augenschein zu nehmen. Genau das geschieht aber nicht, stattdessen wird man selbst so populistisch wie es die andern angeblich sind.

So wird das selbst im Denkmodus der Rundfunkgläubigen nichts. Das ist einfach ein irrer Augiasstall.


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Klarstellungen:
------------------------------

Dem Medienstaatsvertrag muss Sachsen-Anhalt nicht zustimmen.
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Das BVerfG hatte Sachsen-Anhalt nur deshalb (rechtswidrig?) zum Schlucken der Rundfunkabgabe-Erhöhung gezwungen, weil es durch die Staatsverträge dazu verpflichtet sei.


Verfassungswidrig ist das aktuelle System bereits jetzt:
--------------------------------------------------------------
(1)  Verstoß Art. 5 GG Informatinosfreiheit (und Landesverfassungsgesetze, EU-Charta, Menschenrechtskonvention).
und Art. 12 GG und andere.

(2) Verstroß gegen Art. 1 GG "Menschenwürde":   
Falschinkasso bei Geringverdiener. Inkassobetrug § 263 StGB über schätzungsweise 6 Milliarden Euro?

(3) Verstoß gegen Auflage von 2007, EU-Subvention, von maximal 0,75 % für Internet.
Also Zwang beim Inkasso verfassungswidrig, weil dem staatlichen Zwang der Rundfunkabgabe die Rechtsgrundlage zerstört wurde.


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Klarstellungen:
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Dem Medienstaatsvertrag muss Sachsen-Anhalt nicht zustimmen.
-----------------------------------------------------
Das BVerfG hatte Sachsen-Anhalt nur deshalb (rechtswidrig?) zum Schlucken der Rundfunkabgabe-Erhöhung gezwungen, weil es durch die Staatsverträge dazu verpflichtet sei.

Ist das nicht etwas verallgemeinernd? Korrigiert mich gerne, aber soweit ich das verstanden hatte, hätte der Landtag zumindest darüber abstimmen müssen, was aber nicht gemacht wurde. Klar, man kann auch sagen, die Enthaltung des Ministerpräsidenten, die ja als Zustimmung gewertet wurde, als es um den neuen Medienstaatsvertrag ging, war vielleicht auch schon der falsche Schritt, der zu diesem Problem führte.
Bestimmt gibt es hier im Forum irgendwo einen Thread der das Thema umfangreicher schildert.


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Nevrion, Du bringst das Geschehen in Sachsen-Anhalt völlig durcheinander.

Die Sache mit dem Landtag von Sachsen-Anhalt wurde gefühlt in fünf Threads durchdiskutiert, dazu noch gibt es Threads zum verfassungserschütternden Fehlurteil des BVerfG vom 20. Juli 2021. Bitte einfach mal selbst die Forumssuche bemühen. Menno.


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Bestimmt gibt es hier im Forum irgendwo einen Thread der das Thema umfangreicher schildert.
Ja, es kann dabei sogar auf eine Entscheidung des BVerfG selber verwiesen werden.

BVerfGE 119, 181 - RfStV -> Mißlungene Finanzierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30393.msg190390.html#msg190390

Und die Finanzierung des ÖRR ist mißlungen, wenn die Finanzkraft der Bürger*innen es nicht zuläßt, ÖRR und Tageszeitung gleichzeitig zu finanzieren. Das Land Sachsen-Anhalt hätte diesem besonderen Umstand stärkere Aufmerksamkeit widmen müssen.

@ope23
Skandalös ist, daß sich das BVerfG nicht an seine obige Entscheidung erinnert hat.


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