Klarstellungen:
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Dem Medienstaatsvertrag muss Sachsen-Anhalt nicht zustimmen.
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Das BVerfG hatte Sachsen-Anhalt nur deshalb (rechtswidrig?) zum Schlucken der Rundfunkabgabe-Erhöhung gezwungen, weil es durch die Staatsverträge dazu verpflichtet sei.
Verfassungswidrig ist das aktuelle System bereits jetzt:
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(1) Verstoß Art. 5 GG Informatinosfreiheit (und Landesverfassungsgesetze, EU-Charta, Menschenrechtskonvention).
und Art. 12 GG und andere.
(2) Verstroß gegen Art. 1 GG "Menschenwürde":
Falschinkasso bei Geringverdiener. Inkassobetrug § 263 StGB über schätzungsweise 6 Milliarden Euro?
(3) Verstoß gegen Auflage von 2007, EU-Subvention, von maximal 0,75 % für Internet.
Also Zwang beim Inkasso verfassungswidrig, weil dem staatlichen Zwang der Rundfunkabgabe die Rechtsgrundlage zerstört wurde.